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Jeremia - Kapitel 21

Jeremia kündigt die Eroberung Jerusalems durch Nebukadnezar an

1 Dies ist das Wort, welches vom HERRN an Jeremia erging, als der König Zedekia den Paschhur, den Sohn Malchijas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zu ihm sandte und ihm sagen ließ: 1 2 Frage doch den HERRN für uns, weil der babylonische König Nebukadnezar Krieg wider uns führt! Vielleicht wird der HERR gemäß allen seinen Wundern so mit uns handeln, daß jener von uns abzieht. Da sprach Jeremia zu ihnen: 3 Also sollt ihr dem Zedekia antworten: 4 So spricht der HERR, der Gott Israels: Siehe, ich will die Kriegswaffen in euren Händen, mit welchen ihr den babylonischen König und die Chaldäer, die euch belagern, außerhalb der Stadtmauern bekämpft, umwenden und mitten in der Stadt versammeln; 5 und ich will selbst wider euch streiten mit ausgereckter Hand und mit starkem Arm, im Zorn und mit Grimm und mit großer Entrüstung, 6 und will die Bewohner dieser Stadt schlagen, sowohl Menschen als Vieh, durch eine große Pest sollen sie umkommen. 7 Und darnach, spricht der HERR, will ich Zedekia, den König von Juda, samt seinen Knechten und den Männern, die in dieser Stadt von der Pest, vom Schwert und von der Hungersnot verschont geblieben sind, in die Hand des babylonischen Königs Nebukadnezar und in die Hand ihrer Feinde und derer, die nach ihrem Leben trachten, übergeben, und er wird sie mit dem Schwerte schlagen und wird kein Mitleid mit ihnen haben und ihrer nicht schonen, noch sich ihrer erbarmen! 8 Und zu diesem Volke sollst du sagen: So spricht der HERR: Sehet, ich lege euch vor den Weg des Lebens und den Weg des Todes: 2 9 Wer in dieser Stadt bleibt, der wird entweder durchs Schwert, oder vor Hunger, oder an der Pest sterben; wer aber hinausgeht und zu den Chaldäern überläuft, die euch belagern, der wird leben und seine Seele als Beute davontragen. 3 10 Denn ich habe mein Angesicht wider diese Stadt gerichtet zum Bösen und nicht zum Guten, spricht der HERR; in die Hände des babylonischen Königs wird sie gegeben und mit Feuer verbrannt werden. 11 Und zum Hause des Königs von Juda sollst du sagen : Höre das Wort des HERRN, du Haus Davids! 12 So spricht der HERR: Haltet jeden Morgen ein gerechtes Gericht und rettet den Beraubten von der Hand des Unterdrückers, damit mein grimmiger Zorn nicht ausbreche wie ein Feuer und brenne, daß niemand löschen kann, wegen der Schlechtigkeit eurer Taten! 4, 5 13 Siehe, ich will an dich, du Bewohnerin des Tales, des Felsens der Ebene, spricht der HERR, die ihr saget: Wer wollte zu uns herabsteigen, und wer sollte in unsere Wohnungen kommen? 14 Ich will euch heimsuchen, wie es eure Taten verdienen, spricht der HERR, und will ein Feuer anzünden in ihrem Wald, das soll ihre ganze Umgebung verzehren.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, 6, 7 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. 8 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. 9, 10 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. 11, 12 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 13 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 14 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 15, 16, 17, 18 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. 19 

Querverweise

1 Jeremia 29.25: So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Weil du in deinem eigenen Namen Briefe gesandt hast an alles Volk zu Jerusalem und an Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, wie auch an alle Priester, des Inhalts:

2 5. Mose 11.26: Siehe, ich lege euch heute vor den Segen und den Fluch:

3 Jeremia 38.2: So spricht der HERR: Wer in dieser Stadt bleibt, der muß sterben durch Schwert, Hungersnot oder Pest; wer aber zu den Chaldäern hinausgeht, der soll am Leben bleiben, seine Seele als Beute davontragen und leben!

4 Jeremia 7.20: Darum spricht Gott, der HERR, also: Siehe, mein Zorn und mein Grimm wird sich über diesen Ort ergießen, über die Menschen und über das Vieh, über die Bäume des Feldes und über die Früchte der Erde, und er wird unauslöschlich brennen!

5 Jeremia 22.3: So spricht der HERR: Schaffet Recht und Gerechtigkeit; errettet den Beraubten aus der Hand des Unterdrückers; den Fremdling, die Waise und die Witwe bedrückt und vergewaltigt nicht, vergießet kein unschuldiges Blut an diesem Ort!

6 Hesekiel 44.3: Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, unter demselben sitzen, um das Brot zu essen vor dem HERRN. Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Wege wieder verlassen.

7 Hesekiel 48.21-22: Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.

8 Hesekiel 46.18: Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!

9 3. Mose 19.36: Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe;

10 5. Mose 25.15: Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

11 3. Mose 4.2: Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift :

12 3. Mose 5.17: Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat;

13 3. Mose 23.5: Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN.

14 4. Mose 28.19-22: sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;

15 4. Mose 15.4: so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen,

16 4. Mose 15.6: Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl;

17 4. Mose 15.9: so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;

18 Hesekiel 46.5: Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.

19 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang.