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Jeremia - Kapitel 1

Der HERR beruft Jeremia und gibt ihm seinen Auftrag

1 Reden Jeremias, des Sohnes Hilkias, aus den Priestern zu Anatot im Lande Benjamin, 2 an welchen das Wort des HERRN erging in den Tagen Josias, des Sohnes Amons, des Königs von Juda, im dreizehnten Jahre seiner Regierung, 1 3 und auch in den Tagen Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, bis zum Ende des elften Jahres Zedekias, des Königs von Juda, bis zur Gefangenführung Jerusalems im fünften Monat. 2, 3, 4, 5 4 Und das Wort des HERRN erging an mich und sprach: 5 Ehe denn ich dich im Mutterleibe bildete, kannte ich dich, und bevor du aus dem Mutterschoße hervorgingst, habe ich dich geheiligt und dich den Völkern zum Propheten gegeben! 6, 7 6 Da sprach ich: Ach, Herr, HERR, ich kann nicht reden; denn ich bin noch zu jung! 8, 9 7 Aber der HERR sprach zu mir: Sage nicht: Ich bin zu jung! Sondern du sollst überall hingehen, wohin ich dich sende, und alles reden, was ich dich heiße! 8 Fürchte dich nicht vor ihnen; denn ich bin mit dir, um dich zu erretten, spricht der HERR. 9 Und der HERR streckte seine Hand aus und rührte meinen Mund an; und der HERR sprach zu mir: Siehe, ich habe meine Worte in deinen Mund gelegt! 10 10 Siehe, ich habe dich am heutigen Tage über Völker und Königreiche bestellt, daß du ausrottest und zerstörest, verderbest und niederreißest, bauest und pflanzest. 11 11 Und das Wort des HERRN erging an mich und sprach: Was siehst du, Jeremia? Da sprach ich: Ich sehe einen Wacholder. 12 Da sprach der HERR zu mir: Du hast recht gesehen; denn ich will über meinem Worte wachen, es auszuführen! 12 13 Und des HERRN Wort erging zum zweitenmal an mich und sprach: Was siehst du? Da antwortete ich: Ich sehe einen siedenden Topf, der kommt von Norden her! 14 Und der HERR sprach zu mir: Von Norden her wird das Unglück einbrechen über alle Bewohner des Landes, 15 denn siehe, ich rufe alle Geschlechter der nördlichen Königreiche, spricht der HERR, daß sie kommen und ein jeder seinen Thron stelle vor die Tore Jerusalems und wider alle ihre Ringmauern und wider alle Städte Judas; 16 und ich will mein Urteil über sie fällen wegen all ihrer Bosheit, daß sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert und die Werke ihrer Hände angebetet haben. 17 Du aber, gürte deine Lenden, mache dich auf und rede zu ihnen alles, was ich dir gebieten werde! Sei unverzagt vor ihnen, damit ich dich nicht vor ihnen verzagt mache! 18 Siehe, ich mache dich heute zu einer festen Stadt und zu einer eisernen Säule und zu einer ehernen Mauer wider das ganze Land, wider die Könige von Juda, wider ihre Fürsten, wider ihre Priester und wider das Volk des Landes; 13, 14 19 sie werden zwar wider dich streiten, aber nichts wider dich vermögen; denn ich bin mit dir, spricht der HERR, um dich zu erretten.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, 15, 16 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. 17 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. 18, 19 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. 20, 21 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 23 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 24, 25, 26, 27 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. 28 

Querverweise

1 2. Könige 21.24: Aber das Landvolk erschlug alle, welche die Verschwörung wider den König Amon gemacht hatten. Und das Landvolk machte Josia, seinen Sohn, zum König an seiner Statt.

2 2. Könige 23.34: Und der Pharao Necho machte Eljakim, den Sohn Josias, zum König an Stelle seines Vaters Josia und veränderte seinen Namen in Jehojakim. Aber den Joahas nahm er und brachte ihn nach Ägypten, wo er starb.

3 2. Könige 24.17: Und der König von Babel machte Matanja, Jehojachins Oheim, zum König an seiner Statt, und änderte seinen Namen in Zedekia.

4 2. Könige 25.2: Und die Stadt wurde belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia.

5 2. Könige 25.8: Am siebenten Tage des fünften Monats (das ist das neunzehnte Jahr Nebukadnezars, des Königs von Babel), kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der Diener des Königs von Babel,

6 Jesaja 49.1: Höret mir zu, ihr Inseln, und merket auf, ihr Völker in der Ferne! Der HERR hat mich von Mutterleib an berufen und meines Namens gedacht von Mutterschoß an.

7 Galater 1.15: Als es aber Gott, der mich von meiner Mutter Leib an ausgesondert und durch seine Gnade berufen hat, wohlgefiel,

8 2. Mose 3.11: Mose sprach zu Gott: Wer bin ich, daß ich zum Pharao gehe, und daß ich die Kinder Israel aus Ägypten führe?

9 Jesaja 6.5-8: Da sprach ich: Wehe mir, ich vergehe! Denn ich bin ein Mann von unreinen Lippen und wohne unter einem Volk, das auch unreine Lippen hat; denn meine Augen haben den König, den HERRN der Heerscharen, gesehen!

10 5. Mose 18.18: Ich will ihnen einen Propheten, wie du bist, aus ihren Brüdern erwecken und meine Worte in seinen Mund geben; der soll zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde.

11 Jeremia 18.7-10: Plötzlich rede ich wider ein Volk oder ein Königreich, dasselbe auszurotten, zu verderben und zugrunde zu richten;

12 Jeremia 31.28: und es soll geschehen, wie ich über sie gewacht habe, sie auszurotten und zu zerstören, sie niederzureißen und zu verderben und ihnen übelzutun, so will ich über sie wachen, um aufzubauen und zu pflanzen, spricht der HERR.

13 Jeremia 15.20: Und ich will dich diesem Volke gegenüber zur festen, ehernen Mauer machen, daß, wenn sie wider dich streiten, sie dich nicht zu überwältigen vermögen; denn ich bin bei dir, um dich zu retten und zu befreien, spricht der HERR.

14 Hesekiel 3.8-9: Doch siehe, ich habe dein Angesicht so hart gemacht wie ihr Angesicht und deine Stirn so hart wie ihre Stirne.

15 Hesekiel 44.3: Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, unter demselben sitzen, um das Brot zu essen vor dem HERRN. Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Wege wieder verlassen.

16 Hesekiel 48.21-22: Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.

17 Hesekiel 46.18: Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!

18 3. Mose 19.36: Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe;

19 5. Mose 25.15: Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

20 3. Mose 4.2: Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift :

21 3. Mose 5.17: Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat;

22 3. Mose 23.5: Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN.

23 4. Mose 28.19-22: sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;

24 4. Mose 15.4: so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen,

25 4. Mose 15.6: Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl;

26 4. Mose 15.9: so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;

27 Hesekiel 46.5: Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.

28 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang.