Jakobus - Kapitel 2
Warnung vor der Bevorzugung bestimmter Personen
1 Meine Brüder, verbindet den Glauben an unsren Herrn der Herrlichkeit, Jesus Christus, nicht mit Ansehen der Person! 2 Denn wenn in eure Versammlung ein Mann käme mit goldenen Ringen und in prächtigem Kleide, es käme aber auch ein Armer in einem unsauberen Kleide, 3 und ihr würdet euch nach dem umsehen, der das prächtige Kleid trägt, und zu ihm sagen: Setze du dich hier an diesen Platz! Zum Armen aber sprächet ihr: Bleib du dort stehen, oder setze dich unter meinen Fußschemel! 4 würdet ihr da nicht Unterschiede untereinander machen und nach verwerflichen Grundsätzen richten? 5 Höret, meine lieben Brüder: Hat nicht Gott diejenigen erwählt, die in den Augen der Welt arm sind, daß sie reich im Glauben und Erben des Reiches würden, das er denen verheißen hat, die ihn lieben? (Lukas 12.21) (1. Korinther 1.26) (1. Korinther 11.22) 6 Ihr aber habt den Armen verachtet! Sind es nicht die Reichen, die euch vergewaltigen, und ziehen nicht sie euch vor Gericht? 7 Lästern nicht sie den schönen Namen, der euch beigelegt worden ist? (1. Petrus 4.14) 8 Wenn ihr das königliche Gesetz erfüllet nach dem Schriftwort: «Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!» so tut ihr wohl; 9 wenn ihr aber die Person ansehet, so tut ihr Sünde und werdet vom Gesetz als Übertreter verurteilt. (5. Mose 1.17) 10 Denn wer das ganze Gesetz hält, aber in einem Gebote fehlt, der ist in allem schuldig geworden; (Matthäus 5.19) 11 denn der, welcher gesagt hat: «Du sollst nicht ehebrechen», der hat auch gesagt: «Du sollst nicht töten». Wenn du nun zwar nicht die Ehe brichst, aber tötest, so bist du ein Übertreter des Gesetzes geworden. 12 Redet und handelt als solche, die durch das Gesetz der Freiheit gerichtet werden sollen! 13 Denn das Gericht ist unbarmherzig gegen den, der keine Barmherzigkeit geübt hat; die Barmherzigkeit aber rühmt sich wider das Gericht. (Matthäus 5.7) (Matthäus 18.30) (Matthäus 18.34) (Matthäus 25.45-46)Glauben und Werke
14 Was hilft es, meine Brüder, wenn jemand sagt, er habe Glauben, dabei aber keine Werke hat? Kann ihn denn der Glaube retten? (Matthäus 7.21) 15 Wenn es einem Bruder oder einer Schwester an Kleidung und täglicher Nahrung gebricht 16 und jemand von euch zu ihnen sagen würde: Gehet hin in Frieden, wärmet und sättiget euch, ihr gäbet ihnen aber nicht, was zur Befriedigung ihrer leiblichen Bedürfnisse erforderlich ist, was hülfe ihnen das? (1. Johannes 3.18) 17 So ist es auch mit dem Glauben: Wenn er keine Werke hat, so ist er an und für sich tot. 18 Da wird aber jemand sagen: Du hast Glauben, ich habe Werke. Zeige mir deinen Glauben ohne die Werke; ich aber will dir aus meinen Werken den Glauben zeigen! (Galater 5.6) 19 Du glaubst, daß ein einziger Gott ist? Du tust wohl daran! Auch die Dämonen glauben es und zittern. 20 Willst du aber erkennen, du eitler Mensch, daß der Glaube ohne Werke fruchtlos ist? 21 Wurde nicht Abraham, unser Vater, durch Werke gerechtfertigt, als er seinen Sohn Isaak auf dem Altar darbrachte? (1. Mose 22.1) (Hebräer 11.17) 22 Da siehst du doch, daß der Glaube zusammen mit seinen Werken wirksam war und daß der Glaube durch die Werke vollkommen wurde; 23 und so erfüllte sich die Schrift, die da spricht: «Abraham hat Gott geglaubt, und das wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet», und er ist «Freund Gottes» genannt worden. 24 Da seht ihr, daß der Mensch durch Werke gerechtfertigt wird und nicht durch den Glauben allein. 25 Ist nicht ebenso auch die Dirne Rahab durch Werke gerechtfertigt worden, da sie die Boten aufnahm und auf einem anderen Weg entließ? (Josua 2.1) (Hebräer 11.31) 26 Denn gleichwie der Leib ohne Geist tot ist, also ist auch der Glaube ohne Werke tot.5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)