Jakobus - Kapitel 1
Zuschrift und Gruß
1 Jakobus, Knecht Gottes und des Herrn Jesus Christus, grüßt die zwölf Stämme, die in der Zerstreuung sind!Standhaftigkeit in Anfechtungen und Versuchungen
2 Meine Brüder, achtet es für lauter Freude, wenn ihr in mancherlei Anfechtungen geratet, (Römer 5.3-5) (1. Petrus 4.13) 3 da ihr ja wisset, daß die Bewährung eures Glaubens Geduld wirkt. 4 Die Geduld aber soll ein vollkommenes Werk haben, damit ihr vollkommen und ganz seiet und es euch an nichts mangle. 5 Wenn aber jemandem unter euch Weisheit mangelt, so erbitte er sie von Gott, der allen gern und ohne Vorwurf gibt, so wird sie ihm gegeben werden. (Sprüche 2.3-6) (Jakobus 3.15) 6 Er bitte aber im Glauben und zweifle nicht; denn wer zweifelt, gleicht der Meereswoge, die vom Winde hin und her getrieben wird. (Markus 11.24) (1. Timotheus 2.8) 7 Ein solcher Mensch denke nicht, daß er etwas von dem Herrn empfangen werde. 8 Ein Mann mit geteiltem Herzen ist unbeständig in allen seinen Wegen. 9 Der Bruder aber, welcher niedrig gestellt ist, soll sich seiner Hoheit rühmen, (Jakobus 2.5) 10 der Reiche dagegen seiner Niedrigkeit; denn wie eine Blume des Grases wird er vergehen. (1. Timotheus 6.17) (1. Petrus 1.24) 11 Denn kaum ist die Sonne mit ihrer Hitze aufgegangen, so verdorrt das Gras, und seine Blume fällt ab, und seine schöne Gestalt vergeht; so wird auch der Reiche in seinen Wegen verwelken. (Jesaja 40.6-7) 12 Selig ist der Mann, der die Anfechtung erduldet; denn nachdem er sich bewährt hat, wird er die Krone des Lebens empfangen, welche Gott denen verheißen hat, die ihn lieben! (2. Timotheus 4.8) 13 Niemand sage, wenn er versucht wird: Ich werde von Gott versucht. Denn Gott ist unangefochten vom Bösen; er selbst versucht aber auch niemand. 14 Sondern ein jeder wird versucht, wenn er von seiner eigenen Lust gereizt und gelockt wird. (Römer 7.7-8) 15 Darnach, wenn die Lust empfangen hat, gebiert sie die Sünde; die Sünde aber, wenn sie vollendet ist, gebiert den Tod. (Römer 7.10) 16 Irret euch nicht, meine lieben Brüder: 17 Jede gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk kommt von oben herab, von dem Vater der Lichter, bei welchem keine Veränderung ist, noch ein Schatten infolge von Wechsel. (Matthäus 7.11) (1. Johannes 1.5) 18 Nach seinem Willen hat er uns erzeugt durch das Wort der Wahrheit, damit wir gleichsam Erstlinge seiner Geschöpfe seien. (Johannes 1.13) (1. Petrus 1.23)Nicht nur Hörer, sondern Täter des Wortes sein
19 Darum, meine geliebten Brüder, sei jeder Mensch schnell zum Hören, langsam aber zum Reden, langsam zum Zorn; (Prediger 5.1-2) (Prediger 7.9) (Sprüche 29.20) 20 denn des Menschen Zorn wirkt nicht Gottes Gerechtigkeit! (Sprüche 29.22) (Epheser 4.26) 21 Darum leget allen Schmutz und Vorrat von Bosheit ab und nehmet mit Sanftmut das euch eingepflanzte Wort auf, welches eure Seelen retten kann! (1. Petrus 2.1) 22 Seid aber Täter des Wortes und nicht Hörer allein, womit ihr euch selbst betrügen würdet. (Matthäus 7.26) (Römer 2.13) 23 Denn wer nur Hörer des Wortes ist und nicht Täter, der gleicht einem Manne, der sein natürliches Angesicht im Spiegel beschaut; 24 er betrachtet sich und läuft davon und hat bald vergessen, wie er gestaltet war. 25 Wer aber hineinschaut in das vollkommene Gesetz der Freiheit und dabei bleibt, nicht als vergeßlicher Hörer, sondern als wirklicher Täter, der wird selig sein in seinem Tun. (Johannes 13.17) (Römer 8.2) (Jakobus 2.12) 26 Wenn jemand fromm zu sein meint, seine Zunge aber nicht im Zaum hält, sondern sein Herz betrügt, dessen Frömmigkeit ist wertlos. (1. Petrus 3.10) 27 Reine und makellose Frömmigkeit vor Gott dem Vater ist es, Waisen und Witwen in ihrer Trübsal zu besuchen und sich von der Welt unbefleckt zu erhalten.5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)