Jakobus - Kapitel 1
Zuschrift und Gruß
1 Jakobus, Knecht Gottes und des Herrn Jesus Christus, grüßt die zwölf Stämme, die in der Zerstreuung sind!Standhaftigkeit in Anfechtungen und Versuchungen
2 Meine Brüder, achtet es für lauter Freude, wenn ihr in mancherlei Anfechtungen geratet, (Römer 5.3-5) (1. Petrus 4.13) 3 da ihr ja wisset, daß die Bewährung eures Glaubens Geduld wirkt. 4 Die Geduld aber soll ein vollkommenes Werk haben, damit ihr vollkommen und ganz seiet und es euch an nichts mangle. 5 Wenn aber jemandem unter euch Weisheit mangelt, so erbitte er sie von Gott, der allen gern und ohne Vorwurf gibt, so wird sie ihm gegeben werden. (Sprüche 2.3-6) (Jakobus 3.15) 6 Er bitte aber im Glauben und zweifle nicht; denn wer zweifelt, gleicht der Meereswoge, die vom Winde hin und her getrieben wird. (Markus 11.24) (1. Timotheus 2.8) 7 Ein solcher Mensch denke nicht, daß er etwas von dem Herrn empfangen werde. 8 Ein Mann mit geteiltem Herzen ist unbeständig in allen seinen Wegen. 9 Der Bruder aber, welcher niedrig gestellt ist, soll sich seiner Hoheit rühmen, (Jakobus 2.5) 10 der Reiche dagegen seiner Niedrigkeit; denn wie eine Blume des Grases wird er vergehen. (1. Timotheus 6.17) (1. Petrus 1.24) 11 Denn kaum ist die Sonne mit ihrer Hitze aufgegangen, so verdorrt das Gras, und seine Blume fällt ab, und seine schöne Gestalt vergeht; so wird auch der Reiche in seinen Wegen verwelken. (Jesaja 40.6-7) 12 Selig ist der Mann, der die Anfechtung erduldet; denn nachdem er sich bewährt hat, wird er die Krone des Lebens empfangen, welche Gott denen verheißen hat, die ihn lieben! (2. Timotheus 4.8) 13 Niemand sage, wenn er versucht wird: Ich werde von Gott versucht. Denn Gott ist unangefochten vom Bösen; er selbst versucht aber auch niemand. 14 Sondern ein jeder wird versucht, wenn er von seiner eigenen Lust gereizt und gelockt wird. (Römer 7.7-8) 15 Darnach, wenn die Lust empfangen hat, gebiert sie die Sünde; die Sünde aber, wenn sie vollendet ist, gebiert den Tod. (Römer 7.10) 16 Irret euch nicht, meine lieben Brüder: 17 Jede gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk kommt von oben herab, von dem Vater der Lichter, bei welchem keine Veränderung ist, noch ein Schatten infolge von Wechsel. (Matthäus 7.11) (1. Johannes 1.5) 18 Nach seinem Willen hat er uns erzeugt durch das Wort der Wahrheit, damit wir gleichsam Erstlinge seiner Geschöpfe seien. (Johannes 1.13) (1. Petrus 1.23)Nicht nur Hörer, sondern Täter des Wortes sein
19 Darum, meine geliebten Brüder, sei jeder Mensch schnell zum Hören, langsam aber zum Reden, langsam zum Zorn; (Prediger 5.1-2) (Prediger 7.9) (Sprüche 29.20) 20 denn des Menschen Zorn wirkt nicht Gottes Gerechtigkeit! (Sprüche 29.22) (Epheser 4.26) 21 Darum leget allen Schmutz und Vorrat von Bosheit ab und nehmet mit Sanftmut das euch eingepflanzte Wort auf, welches eure Seelen retten kann! (1. Petrus 2.1) 22 Seid aber Täter des Wortes und nicht Hörer allein, womit ihr euch selbst betrügen würdet. (Matthäus 7.26) (Römer 2.13) 23 Denn wer nur Hörer des Wortes ist und nicht Täter, der gleicht einem Manne, der sein natürliches Angesicht im Spiegel beschaut; 24 er betrachtet sich und läuft davon und hat bald vergessen, wie er gestaltet war. 25 Wer aber hineinschaut in das vollkommene Gesetz der Freiheit und dabei bleibt, nicht als vergeßlicher Hörer, sondern als wirklicher Täter, der wird selig sein in seinem Tun. (Johannes 13.17) (Römer 8.2) (Jakobus 2.12) 26 Wenn jemand fromm zu sein meint, seine Zunge aber nicht im Zaum hält, sondern sein Herz betrügt, dessen Frömmigkeit ist wertlos. (1. Petrus 3.10) 27 Reine und makellose Frömmigkeit vor Gott dem Vater ist es, Waisen und Witwen in ihrer Trübsal zu besuchen und sich von der Welt unbefleckt zu erhalten.4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)