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Hesekiel - Kapitel 47

Der Wasserstrom aus dem Tempel

1 Und er führte mich zur Tür des Hauses zurück, und siehe, da floß unter der Schwelle des Hauses Wasser heraus, nach Osten hin; denn die Vorderseite des Hauses lag gegen Osten. Und das Wasser floß hinab, unterhalb der südlichen Seite des Hauses, südlich vom Altar. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) 2 Und er führte mich durch das nördliche Tor hinaus und brachte mich auf dem Weg außen herum zum äußern Tor, das nach Osten gerichtet ist; und siehe, da floß von der Südseite das Wasser heraus! 3 Während nun der Mann mit der Meßrute in seiner Hand nach Osten hinausging, maß er tausend Ellen und führte mich daselbst durch das Wasser; und das Wasser ging mir bis an die Knöchel. (Hesekiel 40.3) 4 Und er maß noch tausend Ellen und führte mich durch das Wasser; da ging mir das Wasser bis an die Knie. Und er maß noch tausend Ellen und führte mich hinüber, da ging mir das Wasser bis an die Lenden. 5 Als er aber noch tausend Ellen maß, da war es ein Strom, den ich nicht durchschreiten konnte. Denn das Wasser war so tief, daß man darin schwimmen mußte, ein Strom, der nicht zu durchschreiten war. 6 Da sprach er zu mir: Hast du das gesehen, Menschensohn? Und er führte mich und brachte mich wieder an das Ufer des Stromes zurück. 7 Als ich nun zurückkehrte, siehe, da standen auf dieser und jener Seite am Ufer des Stromes sehr viele Bäume. 8 Und er sprach zu mir: Dieses Wasser fließt hinaus zum östlichen Kreis und ergießt sich über die Jordan- Ebene und mündet ins Tote Meer, und wenn es ins Meer geflossen ist, dann wird das Meerwasser gesund. (1. Mose 14.3) 9 Und alle lebendigen Wesen, alles, was sich da tummelt, wohin diese fließenden Wasser kommen, das wird leben. Es werden auch sehr viele Fische sein, weil dieses Wasser dorthin kommt, und es wird alles gesund werden und leben, wohin dieser Strom kommt. 10 Und es werden Fischer von En-Gedi bis En-Eglaim an ihm stehen und ihre Fischernetze darin ausspannen. Seiner Fische werden sehr viele sein, gleich den Fischen im großen Meer, nach ihrer Art. 11 Seine Sümpfe aber und seine Lachen werden nicht gesund; sie bleiben dem Salz überlassen. 12 Aber an diesem Strom, auf beiden Seiten seines Ufers, werden allerlei fruchtbare Bäume wachsen, deren Blätter nicht abfallen und deren Früchte nicht aufhören werden. Alle Monate werden sie neue Früchte bringen; denn ihr Wasser fließt aus dem Heiligtum. Ihre Frucht dient zur Speise und ihre Blätter zur Arznei. (Offenbarung 22.2)

Die Grenzen des Landes

13 So spricht Gott, der HERR: Das ist die Grenze, innert welcher ihr den zwölf Stämmen Israels das Land zum Erbe austeilen sollt; dem Joseph gehören zwei Lose. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Und zwar sollt ihr es, einer wie der andere, zum Erbbesitz erhalten, wie ich denn geschworen habe, es euren Vätern zu geben; und dieses Land soll euch als Erbbesitz zufallen. 15 Das ist aber die Grenze des Landes an der nördlichen Seite: Vom großen Meer an, da man von Hetlon gen Zedad geht, Hamat, (4. Mose 34.2) 16 Berota, Sibraim, welches zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamat liegt, bis Hazar-Zichon, das an der Grenze des Hauran liegt. 17 Also soll die Grenze reichen vom Meer bis Hazar-Enon; nördlich davon das Gebiet von Damaskus und Hamat. 18 Das ist die Nordseite. Was aber die Ostseite betrifft, so bildet zwischen Hauran, Damaskus und Gilead einerseits und dem Lande Israel anderseits der Jordan die Grenze; ihn sollt ihr bis zum östlichen Meer, nach Tainar hin, als Grenze nehmen, und zwar als Ostseite. 19 Aber die Südseite gegen Mittag geht von Tamar bis an das Haderwasser von Kades, durch den Bach bis zum großen Meer. Das ist die Mittagsseite nach Süden. (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Und die Westseite bildet das große Meer, von der Süd- Grenze an bis man gegenüber von Hamat kommt. Das ist die Westseite. 21 Dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels. 22 Ihr sollt es aber als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremdlinge, die unter euch wohnen und unter euch Kinder zeugen; denn ihr sollt sie halten, als wären sie unter den Kindern Israel geboren. Sie sollen mit euch unter den Stämmen Israels ihren Erbbesitz erlosen. (2. Mose 22.20) 23 In dem Stamme, unter welchem der Fremdling wohnt, sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht Gott, der HERR.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)