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Hesekiel - Kapitel 43

Die Herrlichkeit des HERRN erfüllt den Tempel

1 Und er führte mich zum Tor, zu dem Tor, welches nach Osten liegt. 2 Und siehe, da kam die Herrlichkeit des Gottes Israels von Osten her, und seine Stimme war wie das Rauschen großer Wasser, und die Erde ward von seiner Herrlichkeit erleuchtet. 3 Und sein Anblick war wie der Anblick, welchen ich sah, als ich kam, da die Stadt zerstört wurde. Die Erscheinung glich derjenigen, welche ich am Flusse Kebar gesehen hatte. Und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit des HERRN kam zum Hause, durch den Weg des Tores, welches nach Osten gerichtet war. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Und der Geist hob mich empor und führte mich in den innern Vorhof, und siehe, das Haus war erfüllt von der Herrlichkeit des HERRN! (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Und ich hörte jemand vom Tempel her mit mir reden; und es stand ein Mann neben mir. 7 Und er sprach zu mir: Menschensohn, dies ist der Ort meines Thrones und die Stätte meiner Fußsohlen, wo ich unter den Kindern Israel ewig wohnen will! Und das Haus Israel wird hinfort meinen heiligen Namen nicht mehr verunreinigen, weder sie noch ihre Könige, durch ihre Unzucht und durch die Leichname ihrer Könige bei deren Tode, (Psalm 132.13-14) 8 wie damals, als sie ihre Schwellen an meine Schwellen und ihre Pfosten neben meine Pfosten setzten, daß nur eine Mauer zwischen mir und ihnen war. Also haben sie meinen heiligen Namen verunreinigt mit ihren Greueln, welche sie verübten, so daß ich sie in meinem Zorn verzehrte. (Hesekiel 8.7) 9 Nun werden sie ihre Unzucht und die Leichname ihrer Könige von mir entfernen, und ich will ewig unter ihnen wohnen. 10 Du aber, Menschensohn, beschreibe dem Hause Israel dieses Haus, und wenn sie sich ihrer Missetaten schämen, so laß sie den Plan messen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Wenn sie sich dann aller ihrer Taten schämen, so zeige ihnen die Form dieses Hauses und seine Einrichtung und seine Ausgänge und seine Eingänge und alle seine Formen und alle seine Maße, ja, alle seine Formen und alle seine Vorschriften, und zeichne es vor ihre Augen hin, daß sie alle seine Formen und Maße behalten und es so machen. 12 Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf der Höhe des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsum hochheilig sein. Siehe, das ist das Gesetz des Hauses.

Der Brandopferaltar

13 Und dies sind die Maße des Altars, nach Ellen gerechnet, deren jede eine gewöhnliche Elle und eine Handbreite mißt. Seine Grundeinfassung: eine Elle hoch und eine Elle breit; und sein Gesims an seinem Rande ringsum: eine Spanne breit. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 Und dies ist die Höhe des Altars: Von der Grundeinfassung am Boden bis an den untern Absatz: zwei Ellen, und die Breite: eine Elle. Und von dem kleinen Absatz bis zum größeren: vier Ellen, und die Breite: eine Elle. 15 Der Gottesherd ist vier Ellen hoch , und von dem Gottesherd ragen vier Hörner empor. 16 Und der Gottesherd ist zwölf Ellen lang und zwölf Ellen breit; seine vier Seiten bilden ein Quadrat. 17 Und der obere Absatz vierzehn Ellen lang und vierzehn Ellen breit auf seinen vier Seiten, und die Randleiste rings um ihn her eine halbe Elle, und seine Grundeinfassung eine Elle ringsum, und seine Stufen nach Osten gewandt. 18 Und er sprach zu mir: Menschensohn, so spricht Gott, der HERR: Dies sind die Satzungen des Altars, am Tage, da man ihn errichten wird, daß man Brandopfer darauf darbringe und Blut darauf sprenge. 19 Den Priestern, den Leviten, welche von dem Samen Zadoks sind, die sich zu mir nahen, um mir zu dienen, spricht Gott, der HERR, sollst du einen jungen Farren zum Sündopfer geben. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und du sollst von seinem Blute nehmen und es auf seine vier Hörner tun und auf die vier Ecken des Absatzes und auf die Randleiste ringsum und sollst ihn also entsündigen und versühnen. 21 Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn an einem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen. 22 Und am zweiten Tage sollst du einen tadellosen Ziegenbock zum Sündopfer darbringen, damit man den Altar entsündige, wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat. 23 Wenn du ihn nun völlig entsündigt hast, so opfere alsdann einen tadellosen jungen Farren und einen tadellosen jungen Widder vom Kleinvieh. 24 Und du sollst sie vor dem HERRN darbringen, und die Priester sollen Salz darauf streuen und sie dem HERRN zum Brandopfer darbringen. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich einen Bock zum Sündopfer machen; man soll auch einen jungen Farren zurichten und einen Widder vom Kleinvieh, beide tadellos. 26 Sieben Tage lang soll man für den Altar Sühne tun und ihn reinigen und ihn also einweihen. (2. Mose 28.41) 27 Wenn dann die Tage vollendet sind, sollen die Priester am achten Tage und hernach immer eure Brandopfer und eure Dankopfer auf dem Altar zurichten, so will ich euch gnädig sein, spricht Gott, der HERR.

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Hesekiel - Kapitel 45

1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2 Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5 Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen." 9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! (Hesekiel 46.18) 10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14 vom Olivenöl ein Prozent 15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken." 18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20 Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. (3. Mose 23.5) 22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen." (3. Mose 23.34)