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Hebräer - Kapitel 9

Der levitische Priester- und Opferdienst ist vorläufig und unvollkommen

1 Es hatte nun zwar auch der erste Bund gottesdienstliche Ordnungen und das irdische Heiligtum. 2 Denn es war ein Zelt aufgerichtet, das vordere, in welchem sich der Leuchter und der Tisch und die Schaubrote befanden; dieses wird das Heilige genannt. (2. Mose 25.23) (2. Mose 25.30-31) 3 Hinter dem zweiten Vorhang aber befand sich das Zelt, welches das Allerheiligste heißt; (2. Mose 26.33) 4 zu diesem gehört der goldene Räucheraltar und die Bundeslade, allenthalben mit Gold überzogen, und in dieser war der goldene Krug mit dem Manna und die Rute Aarons, die geblüht hatte, und die Tafeln des Bundes; (2. Mose 16.33) (2. Mose 25.10) 5 oben über ihr aber die Cherubim der Herrlichkeit, die den Sühndeckel überschatteten, worüber jetzt nicht im einzelnen zu reden ist. 6 Da nun dieses so eingerichtet ist, betreten zwar die Priester allezeit das vordere Zelt zur Verrichtung des Gottesdienstes; (2. Mose 30.10) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.14-15) (4. Mose 18.3-4) 7 in das zweite Zelt aber geht einmal im Jahr nur der Hohepriester, nicht ohne Blut, das er für sich selbst und für die Versehen des Volkes darbringt. 8 Damit zeigt der heilige Geist deutlich, daß der Weg zum Heiligtum noch nicht geoffenbart sei, solange das vordere Zelt Bestand habe. (Hebräer 10.20) 9 Dieses ist ein Gleichnis für die gegenwärtige Zeit, da noch Gaben und Opfer dargebracht werden, welche, was das Gewissen anbelangt, den nicht vollkommen machen können, der den Gottesdienst verrichtet, (Hebräer 7.19) (Hebräer 10.1-2) 10 da er sich nur auf Speisen und Getränke und verschiedene Waschungen bezieht, auf fleischliche Verordnungen, welche bis zur Zeit der Zurechtbringung auferlegt sind. (3. Mose 11.1) (4. Mose 19.1)

Das Blut des Hohenpriesters Jesus Christus als Grundlage des neuen Bundes und der ewigen Erlösung

11 Als aber Christus kam als ein Hoherpriester der zukünftigen Güter, ist er durch das größere und vollkommenere Zelt, das nicht mit Händen gemacht, das heißt nicht von dieser Schöpfung ist, 12 auch nicht durch das Blut von Böcken und Kälbern, sondern durch sein eigenes Blut ein für allemal in das Heiligtum eingegangen und hat eine ewige Erlösung erfunden. 13 Denn wenn das Blut von Böcken und Stieren und die Besprengung mit der Asche der jungen Kuh die Verunreinigten heiligt zu leiblicher Reinigkeit, (4. Mose 19.2) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 14 wieviel mehr wird das Blut Christi, der durch ewigen Geist sich selbst als ein tadelloses Opfer Gott dargebracht hat, unser Gewissen reinigen von toten Werken, zu dienen dem lebendigen Gott! (Hebräer 1.3) (1. Petrus 1.18-19) (1. Johannes 1.7) (Offenbarung 1.5) 15 Darum ist er auch Mittler eines neuen Bundes, damit (nach Verbüßung des Todes zur Erlösung von den unter dem ersten Bunde begangenen Übertretungen) die Berufenen das verheißene ewige Erbe empfingen. (1. Timotheus 2.5) (Hebräer 12.24) 16 Denn wo ein Testament ist, da muß notwendig der Tod des Testators erwiesen werden; 17 denn ein Testament tritt auf Todesfall hin in kraft, da es keine Gültigkeit hat, solange der Testator lebt. 18 Daher wurde auch der erste Bund nicht ohne Blut eingeweiht. 19 Denn nachdem jedes einzelne Gebot nach dem Gesetz von Mose dem ganzen Volke vorgelegt worden war, nahm er das Blut der Kälber und Böcke mit Wasser und Purpurwolle und Ysop und besprengte sowohl das Buch selbst als auch das ganze Volk, 20 wobei er sprach: «Dies ist das Blut des Bundes, welchen Gott euch verordnet hat!» (4. Mose 19.6) 21 Auch das Zelt und alle Geräte des Gottesdienstes besprengte er in gleicher Weise mit Blut; (3. Mose 8.15) (3. Mose 8.19) 22 und fast alles wird nach dem Gesetz mit Blut gereinigt, und ohne Blutvergießen geschieht keine Vergebung. (3. Mose 17.11) 23 So ist es also notwendig, daß die Abbilder der im Himmel befindlichen Dinge durch solches gereinigt werden, die himmlischen Dinge selbst aber durch bessere Opfer als diese. 24 Denn nicht in ein mit Händen gemachtes Heiligtum, in ein Nachbild des wahrhaften, ist Christus eingegangen, sondern in den Himmel selbst, um jetzt zu erscheinen vor dem Angesichte Gottes für uns; (Hebräer 7.25) (1. Johannes 2.1) 25 auch nicht, um sich selbst öfters zu opfern, gleichwie der Hohepriester jedes Jahr mit fremdem Blut ins Heiligtum hineingeht; denn sonst hätte er ja öfters leiden müssen von Grundlegung der Welt an! 26 Nun aber ist er einmal gegen das Ende der Weltzeiten hin erschienen zur Aufhebung der Sünde durch das Opfer seiner selbst; (1. Korinther 10.11) (Galater 4.4) (Hebräer 1.3) 27 und so gewiß den Menschen bestimmt ist, einmal zu sterben, darnach aber das Gericht, (1. Mose 3.19) 28 so wird auch Christus, nachdem er sich einmal zum Opfer dargebracht hat, um die Sünden vieler auf sich zu nehmen, zum zweitenmal ohne Sünde denen erscheinen, die auf ihn warten, zum Heil. (Hebräer 10.10) (Hebräer 10.12) (Hebräer 10.14)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)