Hebräer - Kapitel 4
Nur durch den Glauben an das Evangelium kann Israel in die Sabbatruhe eingehen
1 So laßt uns nun fürchten, daß nicht etwa, während doch eine Verheißung zum Eingang in seine Ruhe hinterlassen ist, jemand von euch als zu spät gekommen erscheine! 2 Denn auch uns ist die gute Botschaft verkündigt worden, gleichwie jenen; aber das Wort der Predigt half jenen nicht, weil es durch die Hörer nicht mit dem Glauben verbunden wurde. 3 Denn wir, die wir gläubig geworden sind, gehen in die Ruhe ein, wie er gesagt hat: «Daß ich schwur in meinem Zorn, sie sollen nicht in meine Ruhe eingehen». 4 Und doch waren die Werke seit Grundlegung der Welt beendigt; denn er hat irgendwo von dem siebenten Tag also gesprochen: «Und Gott ruhte am siebenten Tag von allen seinen Werken», 5 und in dieser Stelle wiederum: «Sie sollen nicht in meine Ruhe eingehen!» 6 Da nun noch vorbehalten bleibt, daß etliche in sie eingehen sollen, und die, welchen zuerst die gute Botschaft verkündigt worden ist, wegen ihres Ungehorsams nicht eingegangen sind, 7 so bestimmt er wiederum einen Tag, ein «Heute», indem er nach so langer Zeit durch David sagt, wie schon angeführt: «Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstocket eure Herzen nicht!» (Hebräer 3.7) 8 Denn hätte Josua sie zur Ruhe gebracht, so würde nicht hernach von einem anderen Tage gesprochen. (5. Mose 31.7) (Josua 22.4) 9 Also bleibt dem Volke Gottes noch eine Sabbatruhe vorbehalten; 10 denn wer in seine Ruhe eingegangen ist, der ruht auch selbst von seinen Werken, gleichwie Gott von den seinigen. (Offenbarung 14.13) 11 So wollen wir uns denn befleißigen, in jene Ruhe einzugehen, damit nicht jemand als gleiches Beispiel des Unglaubens zu Fall komme. (Hebräer 3.16-19)Die Kraft des Wortes Gottes
12 Denn das Wort Gottes ist lebendig und wirksam und schärfer als jedes zweischneidige Schwert, und es dringt durch, bis es scheidet Seele und Geist, auch Mark und Bein, und ist ein Richter der Gedanken und Gesinnungen des Herzens; (Jeremia 23.29) (Offenbarung 2.12) 13 und keine Kreatur ist vor ihm unsichtbar, es ist aber alles bloß und aufgedeckt vor den Augen dessen, welchem wir Rechenschaft zu geben haben.Jesus Christus, unser großer Hohepriester
14 Da wir nun einen großen Hohenpriester haben, der die Himmel durchschritten hat, Jesus, den Sohn Gottes, so lasset uns festhalten an dem Bekenntnis! (Hebräer 3.1) (Hebräer 9.11-12) (Hebräer 10.23) 15 Denn wir haben nicht einen Hohenpriester, der kein Mitleid haben könnte mit unsren Schwachheiten, sondern der in allem gleich wie wir versucht worden ist, doch ohne Sünde. (Johannes 8.46) (Hebräer 2.18) 16 So lasset uns nun mit Freimütigkeit hinzutreten zum Thron der Gnade, damit wir Barmherzigkeit erlangen und Gnade finden zu rechtzeitiger Hilfe! (Römer 3.25) (Römer 5.2)Richter - Kapitel 15
Simsons Streit mit den Philistern
1 Es begab sich aber nach etlichen Tagen, um die Weizenernte, daß Simson sein Weib besuchte mit einem Ziegenböcklein. Und als er gedachte: Ich will zu meinem Weibe gehen in die Kammer, wollte ihn der Vater nicht hinein lassen 2 und sprach: Ich meinte, du wärest ihr gram geworden, und habe sie deinem Freunde gegeben. Sie hat aber eine jüngere Schwester, die ist schöner denn sie; die laß dein sein für diese. (Richter 14.20) 3 Da sprach Simson zu ihnen: Ich habe einmal eine gerechte Sache wider die Philister; ich will euch Schaden tun. 4 Und Simson ging hin und fing dreihundert Füchse und nahm Brände und kehrte je einen Schwanz zum andern und tat einen Brand je zwischen zwei Schwänze5 und zündete die Brände an mit Feuer und ließ sie unter das Korn der Philister und zündete also an die Garben samt dem stehenden Korn und Weinberge und Ölbäume. 6 Da sprachen die Philister: Wer hat das getan? Da sagte man: Simson, der Eidam des Thimniters; darum daß er ihm sein Weib genommen und seinem Freunde gegeben hat. Da zogen die Philister hinauf und verbrannten sie samt ihrem Vater mit Feuer. 7 Simson aber sprach zu ihnen: Wenn ihr solches tut, so will ich mich an euch rächen und darnach aufhören, 8 und schlug sie hart, an Schultern und an Lenden. Und zog hinab und wohnte in der Steinkluft zu Etam. 9 Da zogen die Philister hinauf und lagerten sich in Juda und ließen sich nieder zu Lehi.
10 Aber die von Juda sprachen: Warum seid ihr wider uns heraufgezogen? Sie antworteten: Wir sind heraufgekommen, Simson zu binden, daß wir mit ihm tun, wie er uns getan hat. 11 Da zogen dreitausend Mann von Juda hinab in die Steinkluft zu Etam und sprachen zu Simson: Weißt du nicht, daß die Philister über uns herrschen? Warum hast du denn das an uns getan? Er sprach zu ihnen: Wie sie mir getan haben, so habe ich ihnen wieder getan. 12 Sie sprachen zu ihm: Wir sind herabgekommen, dich zu binden und in der Philister Hände zu geben. Simson sprach zu ihnen: So schwört mir, daß ihr mir kein Leid tun wollt. 13 Sie antworteten ihm: Wir wollen dir kein Leid tun, sondern wollen dich nur Binden und in ihre Hände geben und wollen dich nicht töten. Und sie banden ihn mit zwei neuen Stricken und führten ihn herauf vom Fels. 14 Und da er kam bis gen Lehi, jauchzten die Philister ihm entgegen. Aber der Geist Gottes geriet über ihn, und die Stricke an seinen Armen wurden wie Fäden, die das Feuer versengt hat, daß die Bande an seinen Händen zerschmolzen. (Richter 14.6) 15 Und er fand einen frischen Eselskinnbacken; da reckte er seine Hand aus und nahm ihn und schlug damit tausend Mann. 16 Und Simson sprach: Da liegen sie bei Haufen; durch eines Esels Kinnbacken habe ich tausend Mann geschlagen. 17 Und da er das ausgeredet hatte, warf er den Kinnbacken aus seiner Hand und hieß die Stätte Ramath-Lehi (das ist Kinnbackenhöhe).
18 Da ihn aber sehr dürstete, rief er den HERRN an und sprach: Du hast solch großes Heil gegeben durch die Hand deines Knechtes; nun aber muß ich Durstes sterben und in der Unbeschnittenen Hände fallen.
19 Da spaltete Gott die Höhlung in Lehi, daß Wasser herausging; und als er trank, kam der Geist wieder, und er ward erquickt. Darum heißt er noch heutigestages "des Anrufers Brunnen", der in Lehi ist. (1. Samuel 30.12) 20 Und er richtete Israel zu der Philister Zeit zwanzig Jahre. (Richter 16.31)