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Hebräer - Kapitel 3

Christus ist größer als Mose

1 Daher, ihr heiligen Brüder, Genossen einer himmlischen Berufung, betrachtet den Apostel und Hohenpriester unsres Bekenntnisses, Jesus, (Hebräer 4.14) 2 welcher treu ist dem, der ihn gemacht hat, wie auch Mose, in seinem ganzen Hause. (4. Mose 12.7) 3 Denn dieser ist größerer Ehre wertgeachtet worden als Mose, wie ja doch der, welcher ein Haus bereitet hat, mehr Ehre verdient als das Haus selbst. 4 Denn jedes Haus wird von jemand bereitet; der aber alles bereitet hat, ist Gott. 5 Auch Mose zwar ist treu gewesen in seinem ganzen Hause als Diener, zum Zeugnis dessen, was gesagt werden sollte, 6 Christus aber als Sohn über sein eigenes Haus; sein Haus sind wir, wenn wir die Freimütigkeit und den Ruhm der Hoffnung bis zum Ende fest behalten. (Epheser 2.19) (1. Petrus 2.5)

Warnung vor dem Unglauben, der die verheißene Ruhe in Christus verfehlt

7 Darum, wie der heilige Geist spricht: «Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstocket eure Herzen nicht, (Hebräer 4.7) 8 wie in der Verbitterung am Tage der Versuchung in der Wüste, da mich eure Väter versuchten; (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.2-5) 9 sie prüften mich und sahen meine Werke vierzig Jahre lang. 10 Darum ward ich entrüstet über dieses Geschlecht und sprach: Immerdar irren sie mit ihrem Herzen! 11 Sie aber erkannten meine Wege nicht, so daß ich schwur in meinem Zorn: Sie sollen nicht eingehen in meine Ruhe!» (4. Mose 14.21-23) (Hebräer 4.3) 12 Sehet zu, ihr Brüder, daß nicht jemand von euch ein böses, ungläubiges Herz habe, im Abfall begriffen von dem lebendigen Gott; 13 sondern ermahnet einander jeden Tag, solange es «heute» heißt, damit nicht jemand unter euch verstockt werde durch Betrug der Sünde! (1. Thessalonicher 5.11) 14 Denn wir sind Christi Genossen geworden, wenn wir die anfängliche Zuversicht bis ans Ende festbehalten, (Hebräer 6.11) 15 solange gesagt wird: «Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstocket eure Herzen nicht, wie in der Verbitterung.» 16 Welche wurden denn verbittert, als sie es hörten? Waren es denn nicht alle, die unter Mose aus Ägypten ausgezogen waren? 17 Welchen zürnte er aber vierzig Jahre lang? Waren es nicht die, welche gesündigt hatten, deren Leiber in der Wüste fielen? (4. Mose 14.29) (1. Korinther 10.10) 18 Welchen schwur er aber, daß sie nicht in seine Ruhe eingehen sollten, als nur denen, die ungehorsam gewesen waren? 19 Und wir sehen, daß sie nicht eingehen konnten wegen des Unglaubens.

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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.