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Hebräer - Kapitel 13

Verschiedene Weisungen und Ermahnungen zum Wandel der Gläubigen

1 Die Bruderliebe soll bleiben! (Johannes 13.34) (2. Petrus 1.7) 2 Gastfrei zu sein vergesset nicht; denn dadurch haben etliche ohne ihr Wissen Engel beherbergt. (1. Mose 18.3) (1. Mose 19.2-3) (Römer 12.13) (1. Petrus 4.9) (3. Johannes 1.5-8) 3 Gedenket der Gefangenen als Mitgefangene und derer, die Ungemach leiden, als solche, die selbst auch noch im Leibe leben. (Matthäus 25.36) 4 Die Ehe ist von allen in Ehren zu halten und das Ehebett unbefleckt; denn Hurer und Ehebrecher wird Gott richten! 5 Der Wandel sei ohne Geiz! Begnüget euch mit dem Vorhandenen! Denn er selbst hat gesagt: «Ich will dich nicht verlassen noch versäumen!» (1. Timotheus 6.6) 6 Also daß wir getrost sagen mögen: «Der Herr ist mein Helfer; ich fürchte mich nicht! Was können Menschen mir tun?» 7 Gedenket eurer Führer, die euch das Wort Gottes gesagt haben; schauet das Ende ihres Wandels an und ahmet ihren Glauben nach! 8 Jesus Christus ist gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit! (Jesaja 41.4) (1. Korinther 3.11) (Offenbarung 1.17-18) (Offenbarung 22.13) 9 Lasset euch nicht von mancherlei und fremden Lehren umhertreiben; denn es ist gut, daß das Herz durch Gnade befestigt werde, nicht durch Speisen, mit welchen sich abzugeben noch niemand Nutzen gebracht hat. (Römer 14.17) (2. Korinther 1.21) (Epheser 4.14) (1. Timotheus 4.8) 10 Es gibt einen Altar, von welchem die Diener der Stiftshütte nicht essen dürfen. 11 Denn von den Tieren, deren Blut für die Sünde durch den Hohenpriester ins Allerheiligste getragen wird, werden die Leiber außerhalb des Lagers verbrannt. (3. Mose 7.6) (3. Mose 16.27) 12 Darum hat auch Jesus, um das Volk durch sein eigenes Blut zu heiligen, außerhalb des Tores gelitten. (Matthäus 21.39) (Johannes 19.17) 13 So lasset uns nun zu ihm hinausgehen, außerhalb des Lagers, und seine Schmach tragen! (Hebräer 11.26) (Hebräer 12.2) 14 Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern suchen die zukünftige. (Hebräer 11.10) (Hebräer 12.22) 15 Durch ihn lasset uns nun Gott allezeit ein Opfer des Lobes darbringen, das ist die «Frucht der Lippen», die seinen Namen bekennen! (Psalm 50.14) (Psalm 50.23) (Hosea 14.3) 16 Wohlzutun und mitzuteilen vergesset nicht; denn solche Opfer gefallen Gott wohl! 17 Gehorchet euren Führern und folget ihnen; denn sie wachen über eure Seelen als solche, die Rechenschaft ablegen sollen, damit sie das mit Freuden tun mögen und nicht mit Seufzen; denn das wäre euch zum Schaden! (Hesekiel 3.17-19) (1. Thessalonicher 5.12)

Segenswünsche und Grüße

18 Betet für uns! Denn wir sind überzeugt, ein gutes Gewissen zu haben, da wir uns allenthalben eines anständigen Lebenswandels befleißigen. (Römer 15.30) (2. Korinther 1.11-12) 19 Um so mehr aber ermahne ich euch, solches zu tun, damit ich euch desto bälder wiedergeschenkt werde. 20 Der Gott des Friedens aber, der den großen Hirten der Schafe von den Toten ausgeführt hat, mit dem Blut eines ewigen Bundes, unsren Herrn Jesus, (Johannes 10.12) (1. Petrus 2.25) 21 der rüste euch mit allem Guten aus, seinen Willen zu tun, indem er selbst in euch schafft, was vor ihm wohlgefällig ist, durch Jesus Christus. Ihm sei die Ehre von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. 22 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder, nehmet das Wort der Ermahnung an! Denn ich habe euch mit kurzen Worten geschrieben. 23 Wisset, daß unser Bruder Timotheus freigelassen worden ist; wenn er bald kommt, will ich euch mit ihm besuchen. 24 Grüßet alle eure Führer und alle Heiligen! Es grüßen euch die von Italien! 25 Die Gnade sei mit euch allen!

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)