Hebräer - Kapitel 13
Verschiedene Weisungen und Ermahnungen zum Wandel der Gläubigen
1 Die Bruderliebe soll bleiben! (Johannes 13.34) (2. Petrus 1.7) 2 Gastfrei zu sein vergesset nicht; denn dadurch haben etliche ohne ihr Wissen Engel beherbergt. (1. Mose 18.3) (1. Mose 19.2-3) (Römer 12.13) (1. Petrus 4.9) (3. Johannes 1.5-8) 3 Gedenket der Gefangenen als Mitgefangene und derer, die Ungemach leiden, als solche, die selbst auch noch im Leibe leben. (Matthäus 25.36) 4 Die Ehe ist von allen in Ehren zu halten und das Ehebett unbefleckt; denn Hurer und Ehebrecher wird Gott richten! 5 Der Wandel sei ohne Geiz! Begnüget euch mit dem Vorhandenen! Denn er selbst hat gesagt: «Ich will dich nicht verlassen noch versäumen!» (1. Timotheus 6.6) 6 Also daß wir getrost sagen mögen: «Der Herr ist mein Helfer; ich fürchte mich nicht! Was können Menschen mir tun?» 7 Gedenket eurer Führer, die euch das Wort Gottes gesagt haben; schauet das Ende ihres Wandels an und ahmet ihren Glauben nach! 8 Jesus Christus ist gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit! (Jesaja 41.4) (1. Korinther 3.11) (Offenbarung 1.17-18) (Offenbarung 22.13) 9 Lasset euch nicht von mancherlei und fremden Lehren umhertreiben; denn es ist gut, daß das Herz durch Gnade befestigt werde, nicht durch Speisen, mit welchen sich abzugeben noch niemand Nutzen gebracht hat. (Römer 14.17) (2. Korinther 1.21) (Epheser 4.14) (1. Timotheus 4.8) 10 Es gibt einen Altar, von welchem die Diener der Stiftshütte nicht essen dürfen. 11 Denn von den Tieren, deren Blut für die Sünde durch den Hohenpriester ins Allerheiligste getragen wird, werden die Leiber außerhalb des Lagers verbrannt. (3. Mose 7.6) (3. Mose 16.27) 12 Darum hat auch Jesus, um das Volk durch sein eigenes Blut zu heiligen, außerhalb des Tores gelitten. (Matthäus 21.39) (Johannes 19.17) 13 So lasset uns nun zu ihm hinausgehen, außerhalb des Lagers, und seine Schmach tragen! (Hebräer 11.26) (Hebräer 12.2) 14 Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern suchen die zukünftige. (Hebräer 11.10) (Hebräer 12.22) 15 Durch ihn lasset uns nun Gott allezeit ein Opfer des Lobes darbringen, das ist die «Frucht der Lippen», die seinen Namen bekennen! (Psalm 50.14) (Psalm 50.23) (Hosea 14.3) 16 Wohlzutun und mitzuteilen vergesset nicht; denn solche Opfer gefallen Gott wohl! 17 Gehorchet euren Führern und folget ihnen; denn sie wachen über eure Seelen als solche, die Rechenschaft ablegen sollen, damit sie das mit Freuden tun mögen und nicht mit Seufzen; denn das wäre euch zum Schaden! (Hesekiel 3.17-19) (1. Thessalonicher 5.12)Segenswünsche und Grüße
18 Betet für uns! Denn wir sind überzeugt, ein gutes Gewissen zu haben, da wir uns allenthalben eines anständigen Lebenswandels befleißigen. (Römer 15.30) (2. Korinther 1.11-12) 19 Um so mehr aber ermahne ich euch, solches zu tun, damit ich euch desto bälder wiedergeschenkt werde. 20 Der Gott des Friedens aber, der den großen Hirten der Schafe von den Toten ausgeführt hat, mit dem Blut eines ewigen Bundes, unsren Herrn Jesus, (Johannes 10.12) (1. Petrus 2.25) 21 der rüste euch mit allem Guten aus, seinen Willen zu tun, indem er selbst in euch schafft, was vor ihm wohlgefällig ist, durch Jesus Christus. Ihm sei die Ehre von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. 22 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder, nehmet das Wort der Ermahnung an! Denn ich habe euch mit kurzen Worten geschrieben. 23 Wisset, daß unser Bruder Timotheus freigelassen worden ist; wenn er bald kommt, will ich euch mit ihm besuchen. 24 Grüßet alle eure Führer und alle Heiligen! Es grüßen euch die von Italien! 25 Die Gnade sei mit euch allen!4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)