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Hebräer - Kapitel 10

Das einmalige, vollkommene Sühnopfer Jesu Christi bewirkt ein vollkommenes Heil

1 Denn weil das Gesetz nur einen Schatten der zukünftigen Güter hat, nicht das Ebenbild der Dinge selbst, so kann es auch mit den gleichen alljährlichen Opfern, welche man immer wieder darbringt, die Hinzutretenden niemals vollkommen machen! (Hebräer 8.5) 2 Hätte man sonst nicht aufgehört, Opfer darzubringen, wenn die, welche den Gottesdienst verrichten, einmal gereinigt, kein Bewußtsein von Sünden mehr gehabt hätten? 3 Statt dessen erfolgt durch dieselben nur alle Jahre eine Erinnerung an die Sünden. (3. Mose 16.34) 4 Denn unmöglich kann Blut von Ochsen und Böcken Sünden wegnehmen! 5 Darum spricht er bei seinem Eintritt in die Welt: «Opfer und Gaben hast du nicht gewollt; einen Leib aber hast du mir zubereitet. 6 Brandopfer und Sündopfer gefallen dir nicht. 7 Da sprach ich: Siehe, ich komme (in der Buchrolle steht von mir geschrieben), daß ich tue, o Gott, deinen Willen.» 8 Indem er oben sagt: «Opfer und Gaben, Brandopfer und Sündopfer hast du nicht gewollt, sie gefallen dir auch nicht» (die nach dem Gesetz dargebracht werden), 9 und dann fortfährt: «Siehe, ich komme, zu tun deinen Willen», hebt er das erstere auf, um das andere einzusetzen. 10 In diesem Willen sind wir geheiligt durch die Aufopferung des Leibes Jesu Christi ein für allemal. (Johannes 17.19) 11 Und jeder Priester steht da und verrichtet täglich den Gottesdienst und bringt öfters dieselben Opfer dar, welche doch niemals Sünden wegnehmen können; (2. Mose 29.38) 12 dieser aber hat sich, nachdem er ein einziges Opfer für die Sünden dargebracht hat, für immer zur Rechten Gottes gesetzt 13 und wartet hinfort, bis alle seine Feinde als Schemel seiner Füße hingelegt werden; (Psalm 110.1) 14 denn mit einem einzigen Opfer hat er die, welche geheiligt werden, für immer vollendet. 15 Das bezeugt uns aber auch der heilige Geist; 16 denn, nachdem gesagt worden ist: «Das ist der Bund, den ich mit ihnen schließen will nach diesen Tagen», spricht der Herr: «Ich will meine Gesetze in ihre Herzen geben und sie in ihre Sinne schreiben, (Hebräer 8.10) 17 und ihrer Sünden und ihrer Ungerechtigkeiten will ich nicht mehr gedenken.» (Hebräer 8.12) 18 Wo aber Vergebung für diese ist, da ist kein Opfer mehr für Sünde.

Ermunterung zum freimütigen Eintreten ins Heiligtum und zum gläubigen Festhalten am Bekenntnis

19 Da wir nun, ihr Brüder, kraft des Blutes Jesu Freimütigkeit haben zum Eingang in das Heiligtum, (Matthäus 27.51) (Römer 5.2) 20 welchen er uns eingeweiht hat als neuen und lebendigen Weg durch den Vorhang hindurch, das heißt, durch sein Fleisch, (Hebräer 9.8) 21 und einen so großen Priester über das Haus Gottes haben, 22 so lasset uns hinzutreten mit wahrhaftigem Herzen, in voller Glaubenszuversicht, durch Besprengung der Herzen los vom bösen Gewissen und gewaschen am Leibe mit reinem Wasser. (Epheser 5.26) (Hebräer 4.16) (1. Petrus 3.21) 23 Lasset uns festhalten am Bekenntnis der Hoffnung, ohne zu wanken (denn er ist treu, der die Verheißung gegeben hat); (Hebräer 4.14) 24 und lasset uns aufeinander achten, uns gegenseitig anzuspornen zur Liebe und zu guten Werken, 25 indem wir unsere eigene Versammlung nicht verlassen, wie etliche zu tun pflegen, sondern einander ermahnen, und das um so viel mehr, als ihr den Tag herannahen sehet! (Römer 13.11-12) (Hebräer 3.13) 26 Denn wenn wir freiwillig sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, so bleibt für Sünden kein Opfer mehr übrig, (Hebräer 6.4-8) 27 sondern ein schreckliches Erwarten des Gerichts und Feuereifers, der die Widerspenstigen verzehren wird. 28 Wenn jemand das Gesetz Moses mißachtet, muß er ohne Barmherzigkeit auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben, (4. Mose 15.30) (5. Mose 17.6) 29 wieviel ärgerer Strafe, meinet ihr, wird derjenige schuldig erachtet werden, der den Sohn Gottes mit Füßen getreten und das Blut des Bundes, durch welches er geheiligt wurde, für gemein geachtet und den Geist der Gnade geschmäht hat? (Hebräer 2.3) (Hebräer 12.25) 30 Denn wir kennen den, der da sagt: «Die Rache ist mein; ich will vergelten!» und wiederum: «Der Herr wird sein Volk richten». 31 Schrecklich ist es, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen! (Hebräer 12.29) 32 Gedenket aber der früheren Tage, in welchen ihr nach eurer Erleuchtung unter Leiden viel Kampf erduldet habt, (Hebräer 6.4) 33 da ihr teils selbst Schmähungen und Drangsalen öffentlich preisgegeben waret, teils mit denen Gemeinschaft hattet, welche so behandelt wurden; (1. Korinther 4.9) 34 denn ihr habt den Gefangenen Teilnahme bewiesen und den Raub eurer Güter mit Freuden hingenommen, in der Erkenntnis, daß ihr selbst ein besseres und bleibendes Gut besitzet. (Matthäus 6.20) (Matthäus 19.21) (Matthäus 19.29) 35 So werfet nun eure Freimütigkeit nicht weg, welche eine große Belohnung hat! 36 Denn Ausdauer tut euch not, damit ihr nach Erfüllung des göttlichen Willens die Verheißung erlanget. (Lukas 21.19) (Jakobus 5.7) 37 Denn noch eine kleine, ganz kleine Weile, so wird kommen, der da kommen soll und nicht verziehen. 38 «Mein Gerechter aber wird aus Glauben leben; zieht er sich aber aus Feigheit zurück, so wird meine Seele kein Wohlgefallen an ihm haben.» (Römer 1.17) 39 Wir aber sind nicht von denen, die feige zurückweichen zum Verderben, sondern die da glauben zur Rettung der Seele. (1. Thessalonicher 3.3)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)