Galater - Kapitel 3
Die Gerechtigkeit wird durch Glauben erlangt und nicht durchs Gesetz
1 O ihr unverständigen Galater, wer hat euch bezaubert, der Wahrheit nicht zu gehorchen, euch, denen Jesus Christus als unter euch gekreuzigt vor die Augen gemalt worden war? 2 Das allein will ich von euch lernen: Habt ihr den Geist durch Gesetzeswerke empfangen oder durch die Predigt vom Glauben? 3 Seid ihr so unverständig? Im Geiste habt ihr angefangen und wollt nun im Fleisch vollenden? 4 So viel habt ihr umsonst erlitten? Wenn es wirklich umsonst ist! 5 Der euch nun den Geist darreicht und Kräfte in euch wirken läßt, tut er es durch Gesetzeswerke oder durch die Predigt vom Glauben? 6 Gleichwie «Abraham Gott geglaubt hat und es ihm zur Gerechtigkeit gerechnet wurde», (Römer 4.3) 7 so erkennet auch, daß die aus dem Glauben Gerechten Abrahams Kinder sind. 8 Da es nun die Schrift voraussah, daß Gott die Heiden aus Glauben rechtfertigen würde, hat sie dem Abraham zum voraus das Evangelium verkündigt: «In dir sollen alle Völker gesegnet werden.» 9 So werden nun die, welche aus dem Glauben sind, gesegnet mit dem gläubigen Abraham. (5. Mose 5.5) (Apostelgeschichte 7.38) (Apostelgeschichte 7.53) (Römer 5.20) (Hebräer 2.2) 10 Denn alle, die aus Gesetzeswerken sind, die sind unter dem Fluch; denn es steht geschrieben: «Verflucht ist jeder, der nicht bleibt in allem, was im Buche des Gesetzes geschrieben steht, es zu tun.» 11 Daß aber im Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar; denn «der Gerechte wird aus Glauben leben.» 12 Das Gesetz aber lautet nicht: «Aus Glauben», sondern: «wer es tut, wird dadurch leben». 13 Christus hat uns losgekauft von dem Fluche des Gesetzes, indem er ein Fluch für uns wurde; denn es steht geschrieben: «Verflucht ist jeder, der am Holze hängt», (2. Korinther 5.21) 14 damit der Segen Abrahams zu den Heiden käme in Christus Jesus, auf daß wir durch den Glauben den Geist empfingen, der verheißen worden war.Das Heil ist aufgrund der Verheißung gegeben, nicht aufgrund des Gesetzes
15 Brüder, ich rede nach Menschenweise: Sogar eines Menschen Testament, wenn es bestätigt ist, hebt niemand auf oder verordnet etwas dazu. 16 Nun aber sind die Verheißungen dem Abraham und seinem Samen zugesprochen worden. Es heißt nicht: «und den Samen», als von vielen, sondern als von einem: «und deinem Samen», welcher ist Christus. 17 Das aber sage ich: Ein von Gott auf Christus hin zuvor bestätigtes Testament wird durch das 430 Jahre hernach entstandene Gesetz nicht ungültig gemacht, so daß die Verheißung aufgehoben würde. (2. Mose 12.40) 18 Denn käme das Erbe durchs Gesetz, so käme es nicht mehr durch Verheißung; dem Abraham aber hat es Gott durch Verheißung geschenkt. 19 Wozu nun das Gesetz? Der Übertretungen wegen wurde es hinzugefügt, bis der Same käme, dem die Verheißung gilt, und es ist durch Engel übermittelt worden in die Hand eines Mittlers. (2. Mose 5.5) (Apostelgeschichte 7.38) (Apostelgeschichte 7.53) (Römer 5.20) (Hebräer 2.2) 20 Ein Mittler aber ist nicht nur Mittler von einem; Gott aber ist einer. 21 Ist nun das Gesetz wider die Verheißungen Gottes? Das sei ferne! Denn wenn ein Gesetz gegeben wäre, das Leben schaffen könnte, so käme die Gerechtigkeit wirklich aus dem Gesetz. (Römer 8.2-4) 22 Aber die Schrift hat alles unter die Sünde zusammengeschlossen, damit die Verheißung durch den Glauben an Jesus Christus denen gegeben würde, die da glauben. (Römer 3.9) (Römer 11.32)Die Knechtschaft des Gesetzes und die Sohnschaft in Christus
23 Bevor aber der Glaube kam, wurden wir unter dem Gesetz verwahrt und verschlossen auf den Glauben hin, der geoffenbart werden sollte. (Galater 4.3) 24 So ist also das Gesetz unser Zuchtmeister geworden auf Christus hin, damit wir durch den Glauben gerechtfertigt würden. 25 Nachdem aber der Glaube gekommen ist, sind wir nicht mehr unter dem Zuchtmeister; (Römer 10.4) 26 denn ihr alle seid Gottes Kinder durch den Glauben, in Christus Jesus; (Johannes 1.12) (Römer 8.17) 27 denn so viele von euch in Christus getauft sind, die haben Christus angezogen. (Römer 6.3) (Römer 13.14) 28 Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Knecht noch Freier, da ist weder Mann noch Weib; denn ihr seid alle einer in Christus Jesus. (Römer 10.12) (1. Korinther 12.13) 29 Gehört ihr aber Christus an, so seid ihr Abrahams Same und nach der Verheißung Erben.4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)