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Galater - Kapitel 3

Die Gerechtigkeit wird durch Glauben erlangt und nicht durchs Gesetz

1 O ihr unverständigen Galater, wer hat euch bezaubert, der Wahrheit nicht zu gehorchen, euch, denen Jesus Christus als unter euch gekreuzigt vor die Augen gemalt worden war? 2 Das allein will ich von euch lernen: Habt ihr den Geist durch Gesetzeswerke empfangen oder durch die Predigt vom Glauben? 3 Seid ihr so unverständig? Im Geiste habt ihr angefangen und wollt nun im Fleisch vollenden? 4 So viel habt ihr umsonst erlitten? Wenn es wirklich umsonst ist! 5 Der euch nun den Geist darreicht und Kräfte in euch wirken läßt, tut er es durch Gesetzeswerke oder durch die Predigt vom Glauben? 6 Gleichwie «Abraham Gott geglaubt hat und es ihm zur Gerechtigkeit gerechnet wurde», (Römer 4.3) 7 so erkennet auch, daß die aus dem Glauben Gerechten Abrahams Kinder sind. 8 Da es nun die Schrift voraussah, daß Gott die Heiden aus Glauben rechtfertigen würde, hat sie dem Abraham zum voraus das Evangelium verkündigt: «In dir sollen alle Völker gesegnet werden.» 9 So werden nun die, welche aus dem Glauben sind, gesegnet mit dem gläubigen Abraham. (5. Mose 5.5) (Apostelgeschichte 7.38) (Apostelgeschichte 7.53) (Römer 5.20) (Hebräer 2.2) 10 Denn alle, die aus Gesetzeswerken sind, die sind unter dem Fluch; denn es steht geschrieben: «Verflucht ist jeder, der nicht bleibt in allem, was im Buche des Gesetzes geschrieben steht, es zu tun.» 11 Daß aber im Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar; denn «der Gerechte wird aus Glauben leben.» 12 Das Gesetz aber lautet nicht: «Aus Glauben», sondern: «wer es tut, wird dadurch leben». 13 Christus hat uns losgekauft von dem Fluche des Gesetzes, indem er ein Fluch für uns wurde; denn es steht geschrieben: «Verflucht ist jeder, der am Holze hängt», (2. Korinther 5.21) 14 damit der Segen Abrahams zu den Heiden käme in Christus Jesus, auf daß wir durch den Glauben den Geist empfingen, der verheißen worden war.

Das Heil ist aufgrund der Verheißung gegeben, nicht aufgrund des Gesetzes

15 Brüder, ich rede nach Menschenweise: Sogar eines Menschen Testament, wenn es bestätigt ist, hebt niemand auf oder verordnet etwas dazu. 16 Nun aber sind die Verheißungen dem Abraham und seinem Samen zugesprochen worden. Es heißt nicht: «und den Samen», als von vielen, sondern als von einem: «und deinem Samen», welcher ist Christus. 17 Das aber sage ich: Ein von Gott auf Christus hin zuvor bestätigtes Testament wird durch das 430 Jahre hernach entstandene Gesetz nicht ungültig gemacht, so daß die Verheißung aufgehoben würde. (2. Mose 12.40) 18 Denn käme das Erbe durchs Gesetz, so käme es nicht mehr durch Verheißung; dem Abraham aber hat es Gott durch Verheißung geschenkt. 19 Wozu nun das Gesetz? Der Übertretungen wegen wurde es hinzugefügt, bis der Same käme, dem die Verheißung gilt, und es ist durch Engel übermittelt worden in die Hand eines Mittlers. (2. Mose 5.5) (Apostelgeschichte 7.38) (Apostelgeschichte 7.53) (Römer 5.20) (Hebräer 2.2) 20 Ein Mittler aber ist nicht nur Mittler von einem; Gott aber ist einer. 21 Ist nun das Gesetz wider die Verheißungen Gottes? Das sei ferne! Denn wenn ein Gesetz gegeben wäre, das Leben schaffen könnte, so käme die Gerechtigkeit wirklich aus dem Gesetz. (Römer 8.2-4) 22 Aber die Schrift hat alles unter die Sünde zusammengeschlossen, damit die Verheißung durch den Glauben an Jesus Christus denen gegeben würde, die da glauben. (Römer 3.9) (Römer 11.32)

Die Knechtschaft des Gesetzes und die Sohnschaft in Christus

23 Bevor aber der Glaube kam, wurden wir unter dem Gesetz verwahrt und verschlossen auf den Glauben hin, der geoffenbart werden sollte. (Galater 4.3) 24 So ist also das Gesetz unser Zuchtmeister geworden auf Christus hin, damit wir durch den Glauben gerechtfertigt würden. 25 Nachdem aber der Glaube gekommen ist, sind wir nicht mehr unter dem Zuchtmeister; (Römer 10.4) 26 denn ihr alle seid Gottes Kinder durch den Glauben, in Christus Jesus; (Johannes 1.12) (Römer 8.17) 27 denn so viele von euch in Christus getauft sind, die haben Christus angezogen. (Römer 6.3) (Römer 13.14) 28 Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Knecht noch Freier, da ist weder Mann noch Weib; denn ihr seid alle einer in Christus Jesus. (Römer 10.12) (1. Korinther 12.13) 29 Gehört ihr aber Christus an, so seid ihr Abrahams Same und nach der Verheißung Erben.

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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.