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Esra - Kapitel 5

Die Wiederaufnahme des Tempelbaues

1 Haggai aber, der Prophet, und Sacharja, der Sohn Iddos, die Propheten, weissagten den Juden, die in Juda und zu Jerusalem waren; im Namen des Gottes Israels weissagten sie ihnen. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich auf Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und fingen an, das Haus Gottes zu Jerusalem zu bauen, und mit ihnen die Propheten Gottes, die sie stärkten. 3 Zu jener Zeit kamen zu ihnen Tatnai, der Landpfleger diesseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen und sprachen also zu ihnen: Wer hat euch befohlen, dieses Haus zu bauen und seine Mauern auszubessern? 4 Darauf sagten wir ihnen die Namen der Männer, die diesen Bau führten. 5 Aber das Auge ihres Gottes war auf die Ältesten der Juden gerichtet, so daß ihnen nicht gewehrt wurde, bis die Sache Darius vorgelegt und ein Brief mit seiner Antwort zurückgekommen wäre. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29) 6 Folgendes aber ist die Abschrift des Briefes, den Tatnai, der Landpfleger diesseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen von Apharsach, die diesseits des Stromes waren, an den König Darius geschickt haben. 7 Sie sandten ihm einen Bericht, darin war folgendes geschrieben: «Dem König Darius allen Frieden! 8 Dem König sei kund, daß wir in das jüdische Land zu dem Hause des großen Gottes gekommen sind; es wird mit schön gehauenen Steinen gebaut, und man legt Balken in die Wände; und dieses Werk geht schnell und glücklich unter ihrer Hand vonstatten. 9 Da fragten wir diese Ältesten und sagten zu ihnen also: Wer hat euch befohlen, dieses Haus zu bauen und seine Mauern wieder aufzuführen? 10 Wir fragten sie auch nach ihren Namen, um sie dir mitzuteilen, und wir haben die Namen der Männer, die ihre Obersten sind, aufgezeichnet. 11 Sie aber gaben uns folgendes zur Antwort: Wir sind Knechte des Gottes des Himmels und der Erde und bauen das Haus, das vor vielen Jahren gebaut war, welches ein großer König von Israel gebaut und aufgeführt hat. 12 Aber als unsere Väter den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Hand Nebukadnezars, des Königs von Babel, des Chaldäers; der zerstörte dieses Haus und führte das Volk hinweg gen Babel. (2. Könige 25.9) 13 Aber im ersten Regierungsjahre Kores`, des Königs von Babel, befahl König Kores, dieses Haus Gottes zu bauen. (Esra 1.1) 14 Und auch die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, die Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem genommen und in den Tempel zu Babel verbracht hatte, nahm der König Kores aus dem Tempel zu Babel und gab sie einem Manne , namens Sesbazzar, den er zum Landpfleger einsetzte, (Esra 1.8) 15 und sprach zu ihm: Nimm diese Geräte, ziehe hin und bringe sie in den Tempel, der zu Jerusalem ist, und laß das Haus Gottes an seiner Stätte aufgebaut werden. 16 Da kam dieser Sesbazzar und legte den Grund zum Hause Gottes in Jerusalem. Und seit jener Zeit und bis jetzt baut man daran, und es ist noch nicht vollendet. 17 Siehe, gefällt es nun dem König, so lasse er in dem Schatzhause des Königs, welches zu Babel ist, nachforschen, ob wirklich vom König Kores befohlen worden sei, dieses Haus Gottes zu Jerusalem aufzubauen; und der König sende uns seine Entscheidung darüber!»

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)