Epheser - Kapitel 5
Wandel in Liebe und Licht bedeutet, alles Böse zu meiden
1 Werdet nun Gottes Nachahmer als geliebte Kinder (Lukas 6.36) 2 und wandelt in der Liebe, gleichwie Christus uns geliebt und sich selbst für uns gegeben hat als Gabe und Opfer für Gott, zu einem angenehmen Geruch. (2. Mose 29.18) (Galater 2.20) 3 Unzucht aber und alle Unreinigkeit oder Habsucht werde nicht einmal bei euch genannt, wie es Heiligen geziemt; (Kolosser 3.5) 4 auch nicht Schändlichkeit und albernes Geschwätz, noch zweideutige Redensarten, was sich nicht geziemt, sondern vielmehr Danksagung. (Epheser 4.29) 5 Denn das sollt ihr wissen, daß kein Unzüchtiger oder Unreiner oder Habsüchtiger (der ein Götzendiener ist), Erbteil hat im Reiche Christi und Gottes. (1. Korinther 6.9-10) (Offenbarung 21.8) (Offenbarung 22.15) 6 Niemand verführe euch mit leeren Worten; denn um dieser Dinge willen kommt der Zorn Gottes über die Kinder des Unglaubens. (Kolosser 3.6) 7 So werdet nun nicht ihre Mitgenossen! 8 Denn ihr waret einst Finsternis; nun aber seid ihr Licht in dem Herrn. Wandelt als Kinder des Lichts! (Epheser 2.11) (1. Petrus 2.9) 9 Die Frucht des Lichtes besteht nämlich in aller Gütigkeit und Gerechtigkeit und Wahrheit. (Matthäus 5.14) (Johannes 12.36) (Galater 5.22) (Philipper 1.11) (1. Thessalonicher 5.5) 10 Prüfet also, was dem Herrn wohlgefällig sei! (Römer 12.1) (Philipper 1.10) 11 Und habt keine Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, decket sie vielmehr auf; 12 denn was heimlich von ihnen geschieht, ist schändlich auch nur zu sagen. (Römer 1.24) 13 Das alles aber wird offenbar, wenn es vom Lichte aufgedeckt wird; denn alles, was offenbar wird, das ist Licht. (Johannes 3.10) (Johannes 3.21) 14 Darum spricht er: Wache auf, der du schläfst, und stehe auf von den Toten, so wird dir Christus leuchten! (Jesaja 60.1) (Johannes 8.12) (Römer 13.11) 15 Sehet nun zu, wie ihr vorsichtig wandelt, nicht als Unweise, sondern als Weise; (Matthäus 10.16) (Kolosser 4.5) 16 und kaufet die Zeit aus, denn die Tage sind böse. 17 Darum seid nicht unverständig, sondern suchet zu verstehen, was des Herrn Wille sei! 18 Und berauschet euch nicht mit Wein, was eine Liederlichkeit ist, sondern werdet voll Geistes, (Lukas 21.34) 19 und redet miteinander in Psalmen und Lobgesängen und geistlichen Liedern und singet und spielet dem Herrn in eurem Herzen (Psalm 33.2-3) (Kolosser 3.16) 20 und saget allezeit Gott, dem Vater, Dank für alles, in dem Namen unsres Herrn Jesus Christus, (1. Thessalonicher 5.18) 21 und seid dabei einander untertan in der Furcht Christi. (1. Petrus 5.5)Mann und Frau in Gottes Lebensordnung. Christus und die Gemeinde
22 Die Frauen seien ihren eigenen Männern untertan, als dem Herrn; (1. Mose 3.16) (1. Timotheus 2.11) (Titus 2.5) 23 denn der Mann ist des Weibes Haupt, wie auch Christus das Haupt der Gemeinde ist; er ist des Leibes Retter. (1. Korinther 11.3) (Epheser 1.22-23) 24 Wie nun die Gemeinde Christus untertan ist, so seien es auch die Frauen ihren eigenen Männern in allem. 25 Ihr Männer, liebet eure Frauen, gleichwie auch Christus die Gemeinde geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, 26 auf daß er sie heilige, nachdem er sie gereinigt durch das Wasserbad im Wort; (Titus 3.5) (Hebräer 10.22) 27 damit er sich selbst die Gemeinde herrlich darstelle, so daß sie weder Flecken noch Runzel noch etwas ähnliches habe, sondern heilig sei und tadellos. (2. Korinther 11.2) (Kolosser 1.22) 28 Ebenso sind die Männer schuldig, ihre eigenen Frauen zu lieben wie ihre eigenen Leiber; wer seine Frau liebt, der liebt sich selbst. 29 Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt es, gleichwie der Herr die Gemeinde. 30 Denn wir sind Glieder seines Leibes, von seinem Fleisch und von seinem Gebein. (Epheser 1.23) 31 «Um deswillen wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und werden die zwei ein Fleisch sein.» 32 Dieses Geheimnis ist groß, ich aber deute es auf Christus und auf die Gemeinde. 33 Doch auch ihr, einer wie der andere, liebe seine Frau wie sich selbst; die Frau aber fürchte den Mann!4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)