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Apostelgeschichte - Kapitel 8

Verfolgung in Jerusalem. Zerstreuung der Jünger

1 Saulus aber hatte seiner Hinrichtung zugestimmt. Und es entstand an jenem Tage eine große Verfolgung über die Gemeinde zu Jerusalem, und alle zerstreuten sich in die Landschaften von Judäa und Samaria, ausgenommen die Apostel. (Apostelgeschichte 11.19) (Apostelgeschichte 18.1) 2 Den Stephanus aber begruben gottesfürchtige Männer und veranstalteten eine große Trauer um ihn. 3 Saulus aber verwüstete die Gemeinde, drang in die Häuser ein, schleppte Männer und Frauen fort und überlieferte sie ins Gefängnis. (Apostelgeschichte 9.1) (Apostelgeschichte 22.4) (1. Korinther 15.9) 4 Die nun, welche sich zerstreut hatten, zogen umher und verkündigten das Wort des Evangeliums.

Philippus in Samaria. Simon der Zauberer

5 Philippus aber kam hinab in eine Stadt von Samaria und predigte ihnen Christus. (Apostelgeschichte 6.5) 6 Und das Volk achtete einmütig auf das, was Philippus sagte, als sie zuhörten und die Zeichen sahen, die er tat. 7 Denn aus vielen, welche unreine Geister hatten, fuhren diese mit großem Geschrei aus; es wurden aber auch viele Gichtbrüchige und Lahme geheilt. (Markus 16.17) 8 Und es herrschte große Freude in jener Stadt. 9 Ein Mann aber mit Namen Simon hatte zuvor in der Stadt Zauberei getrieben und das Volk von Samaria in Erstaunen gesetzt, indem er sich für etwas Großes ausgab. 10 Auf ihn achteten alle, klein und groß, und sprachen: Dieser ist die Kraft Gottes, die man die große nennt. 11 Sie achteten aber auf ihn, weil er sie so lange Zeit durch seine Zaubereien in Erstaunen gesetzt hatte. 12 Als sie aber dem Philippus glaubten, der das Evangelium vom Reiche Gottes und vom Namen Jesu Christi predigte, ließen sich Männer und Frauen taufen. 13 Simon aber wurde auch gläubig und hielt sich, nachdem er getauft worden war, stets zu Philippus; und da er sah, daß Zeichen und große Wunder geschahen, staunte er.

Petrus und Johannes in Samaria

14 Als aber die Apostel zu Jerusalem hörten, daß Samaria das Wort Gottes angenommen habe, sandten sie Petrus und Johannes zu ihnen. 15 Diese kamen hinab und beteten für sie, daß sie den heiligen Geist empfingen; 16 denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren nur getauft auf den Namen des Herrn Jesus. 17 Da legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den heiligen Geist. 18 Als aber Simon sah, daß durch die Handauflegung der Apostel der heilige Geist gegeben wurde, brachte er ihnen Geld und sprach: 19 Gebet auch mir diese Vollmacht, damit, wenn ich jemand die Hände auflege, er den heiligen Geist empfange! 20 Petrus aber sprach zu ihm: Dein Geld fahre samt dir ins Verderben, weil du meinst, die Gabe Gottes mit Geld erwerben zu können! 21 Du hast weder Anteil noch Erbe an diesem Wort; denn dein Herz ist nicht aufrichtig vor Gott! 22 So tue nun Buße über diese deine Bosheit und bitte den Herrn, ob dir die Tücke deines Herzens möge vergeben werden; 23 denn ich sehe, daß du in bitterer Galle und in Ungerechtigkeit verstrickt bist. 24 Da antwortete Simon und sprach: Betet ihr für mich zum Herrn, daß nichts von dem, was ihr gesagt habt, über mich komme! 25 Sie nun, nachdem sie das Wort des Herrn bezeugt und gelehrt hatten, kehrten nach Jerusalem zurück und predigten das Evangelium in vielen Dörfern der Samariter.

Philippus und der Kämmerer aus Äthiopien

26 Ein Engel des Herrn aber redete zu Philippus und sprach: Steh auf und wandere nach Süden auf der Straße, die von Jerusalem nach Gaza hinabführt; diese ist einsam. 27 Und er stand auf und machte sich auf den Weg. Und siehe, ein Äthiopier, ein Kämmerer und Gewaltiger Kandaces, der Königin der Äthiopier, welcher über ihren ganzen Schatz gesetzt war, der war gekommen, um in Jerusalem anzubeten; 28 und nun kehrte er zurück und saß auf seinem Wagen und las den Propheten Jesaja. 29 Da sprach der Geist zu Philippus: Geh hinzu und halte dich zu diesem Wagen! 30 Da lief Philippus hinzu und hörte ihn den Propheten Jesaja lesen; und er sprach: Verstehst du auch, was du liesest? 31 Er aber sprach: Wie kann ich es, wenn niemand mich anleitet? Und er bat Philippus, aufzusteigen und sich zu ihm zu setzen. 32 Die Schriftstelle aber, die er las, war diese: «Wie ein Schaf ward er zur Schlachtung geführt, und wie ein Lamm vor seinem Scherer stumm ist, so tut er seinen Mund nicht auf. 33 In seiner Erniedrigung ward sein Gericht aufgehoben. Wer will aber sein Geschlecht beschreiben? Denn sein Leben wird von der Erde weggenommen!» 34 Da wandte sich der Kämmerer an Philippus und sprach: Ich bitte dich, von wem sagt der Prophet solches? Von sich selbst oder von einem andern? 35 Da tat Philippus seinen Mund auf und hob an mit dieser Schriftstelle und verkündigte ihm das Evangelium von Jesus. 36 Als sie aber des Weges dahinzogen, kamen sie zu einem Wasser, und der Kämmerer spricht: Siehe, hier ist Wasser! Was hindert mich, getauft zu werden? 37 Da sprach Philippus: Wenn du von ganzem Herzen glaubst, so ist es erlaubt. Er antwortete und sprach: Ich glaube, daß Jesus Christus der Sohn Gottes ist! (Matthäus 16.16) 38 Und er hieß den Wagen anhalten, und sie stiegen beide in das Wasser hinab, Philippus und der Kämmerer, und er taufte ihn. 39 Als sie aber aus dem Wasser heraufgestiegen waren, entrückte der Geist des Herrn den Philippus, und der Kämmerer sah ihn nicht mehr; denn er zog fröhlich seines Weges. (1. Könige 18.12) 40 Philippus aber wurde zu Azot gefunden, und er zog umher und verkündigte das Evangelium in allen Städten, bis er nach Cäsarea kam. (Apostelgeschichte 21.8-9)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.