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Apostelgeschichte - Kapitel 8

Verfolgung in Jerusalem. Zerstreuung der Jünger

1 Saulus aber hatte seiner Hinrichtung zugestimmt. Und es entstand an jenem Tage eine große Verfolgung über die Gemeinde zu Jerusalem, und alle zerstreuten sich in die Landschaften von Judäa und Samaria, ausgenommen die Apostel. (Apostelgeschichte 11.19) (Apostelgeschichte 18.1) 2 Den Stephanus aber begruben gottesfürchtige Männer und veranstalteten eine große Trauer um ihn. 3 Saulus aber verwüstete die Gemeinde, drang in die Häuser ein, schleppte Männer und Frauen fort und überlieferte sie ins Gefängnis. (Apostelgeschichte 9.1) (Apostelgeschichte 22.4) (1. Korinther 15.9) 4 Die nun, welche sich zerstreut hatten, zogen umher und verkündigten das Wort des Evangeliums.

Philippus in Samaria. Simon der Zauberer

5 Philippus aber kam hinab in eine Stadt von Samaria und predigte ihnen Christus. (Apostelgeschichte 6.5) 6 Und das Volk achtete einmütig auf das, was Philippus sagte, als sie zuhörten und die Zeichen sahen, die er tat. 7 Denn aus vielen, welche unreine Geister hatten, fuhren diese mit großem Geschrei aus; es wurden aber auch viele Gichtbrüchige und Lahme geheilt. (Markus 16.17) 8 Und es herrschte große Freude in jener Stadt. 9 Ein Mann aber mit Namen Simon hatte zuvor in der Stadt Zauberei getrieben und das Volk von Samaria in Erstaunen gesetzt, indem er sich für etwas Großes ausgab. 10 Auf ihn achteten alle, klein und groß, und sprachen: Dieser ist die Kraft Gottes, die man die große nennt. 11 Sie achteten aber auf ihn, weil er sie so lange Zeit durch seine Zaubereien in Erstaunen gesetzt hatte. 12 Als sie aber dem Philippus glaubten, der das Evangelium vom Reiche Gottes und vom Namen Jesu Christi predigte, ließen sich Männer und Frauen taufen. 13 Simon aber wurde auch gläubig und hielt sich, nachdem er getauft worden war, stets zu Philippus; und da er sah, daß Zeichen und große Wunder geschahen, staunte er.

Petrus und Johannes in Samaria

14 Als aber die Apostel zu Jerusalem hörten, daß Samaria das Wort Gottes angenommen habe, sandten sie Petrus und Johannes zu ihnen. 15 Diese kamen hinab und beteten für sie, daß sie den heiligen Geist empfingen; 16 denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren nur getauft auf den Namen des Herrn Jesus. 17 Da legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den heiligen Geist. 18 Als aber Simon sah, daß durch die Handauflegung der Apostel der heilige Geist gegeben wurde, brachte er ihnen Geld und sprach: 19 Gebet auch mir diese Vollmacht, damit, wenn ich jemand die Hände auflege, er den heiligen Geist empfange! 20 Petrus aber sprach zu ihm: Dein Geld fahre samt dir ins Verderben, weil du meinst, die Gabe Gottes mit Geld erwerben zu können! 21 Du hast weder Anteil noch Erbe an diesem Wort; denn dein Herz ist nicht aufrichtig vor Gott! 22 So tue nun Buße über diese deine Bosheit und bitte den Herrn, ob dir die Tücke deines Herzens möge vergeben werden; 23 denn ich sehe, daß du in bitterer Galle und in Ungerechtigkeit verstrickt bist. 24 Da antwortete Simon und sprach: Betet ihr für mich zum Herrn, daß nichts von dem, was ihr gesagt habt, über mich komme! 25 Sie nun, nachdem sie das Wort des Herrn bezeugt und gelehrt hatten, kehrten nach Jerusalem zurück und predigten das Evangelium in vielen Dörfern der Samariter.

Philippus und der Kämmerer aus Äthiopien

26 Ein Engel des Herrn aber redete zu Philippus und sprach: Steh auf und wandere nach Süden auf der Straße, die von Jerusalem nach Gaza hinabführt; diese ist einsam. 27 Und er stand auf und machte sich auf den Weg. Und siehe, ein Äthiopier, ein Kämmerer und Gewaltiger Kandaces, der Königin der Äthiopier, welcher über ihren ganzen Schatz gesetzt war, der war gekommen, um in Jerusalem anzubeten; 28 und nun kehrte er zurück und saß auf seinem Wagen und las den Propheten Jesaja. 29 Da sprach der Geist zu Philippus: Geh hinzu und halte dich zu diesem Wagen! 30 Da lief Philippus hinzu und hörte ihn den Propheten Jesaja lesen; und er sprach: Verstehst du auch, was du liesest? 31 Er aber sprach: Wie kann ich es, wenn niemand mich anleitet? Und er bat Philippus, aufzusteigen und sich zu ihm zu setzen. 32 Die Schriftstelle aber, die er las, war diese: «Wie ein Schaf ward er zur Schlachtung geführt, und wie ein Lamm vor seinem Scherer stumm ist, so tut er seinen Mund nicht auf. 33 In seiner Erniedrigung ward sein Gericht aufgehoben. Wer will aber sein Geschlecht beschreiben? Denn sein Leben wird von der Erde weggenommen!» 34 Da wandte sich der Kämmerer an Philippus und sprach: Ich bitte dich, von wem sagt der Prophet solches? Von sich selbst oder von einem andern? 35 Da tat Philippus seinen Mund auf und hob an mit dieser Schriftstelle und verkündigte ihm das Evangelium von Jesus. 36 Als sie aber des Weges dahinzogen, kamen sie zu einem Wasser, und der Kämmerer spricht: Siehe, hier ist Wasser! Was hindert mich, getauft zu werden? 37 Da sprach Philippus: Wenn du von ganzem Herzen glaubst, so ist es erlaubt. Er antwortete und sprach: Ich glaube, daß Jesus Christus der Sohn Gottes ist! (Matthäus 16.16) 38 Und er hieß den Wagen anhalten, und sie stiegen beide in das Wasser hinab, Philippus und der Kämmerer, und er taufte ihn. 39 Als sie aber aus dem Wasser heraufgestiegen waren, entrückte der Geist des Herrn den Philippus, und der Kämmerer sah ihn nicht mehr; denn er zog fröhlich seines Weges. (1. Könige 18.12) 40 Philippus aber wurde zu Azot gefunden, und er zog umher und verkündigte das Evangelium in allen Städten, bis er nach Cäsarea kam. (Apostelgeschichte 21.8-9)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.