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Apostelgeschichte - Kapitel 4

Petrus und Johannes vor dem Hohen Rat

1 Während sie aber zum Volk redeten, traten die Priester und der Hauptmann des Tempels und die Sadduzäer auf sie zu. (Lukas 22.4) (Lukas 22.52) 2 Die verdroß es, daß sie das Volk lehrten und in Jesus die Auferstehung von den Toten verkündigten. (Apostelgeschichte 23.8) 3 Und sie legten Hand an sie und setzten sie ins Gefängnis bis zum folgenden Morgen, denn es war schon Abend. 4 Viele aber von denen, die das Wort gehört hatten, wurden gläubig. Und die Zahl der Männer stieg auf etwa fünftausend. (Apostelgeschichte 2.47) 5 Es geschah aber am folgenden Morgen, daß sich ihre Obersten und Ältesten und Schriftgelehrten in Jerusalem versammelten, 6 auch Hannas, der Hohepriester, und Kajaphas und Johannes und Alexander und alle, die aus hohepriesterlichem Geschlechte waren. (Lukas 3.1) 7 Und sie stellten sie in ihre Mitte und fragten sie: Aus welcher Macht oder in welchem Namen habt ihr das getan? (Matthäus 21.33) 8 Da sprach Petrus, vom heiligen Geist erfüllt, zu ihnen: Ihr Obersten des Volkes und ihr Ältesten von Israel, (Matthäus 10.19-20) 9 wenn wir heute wegen der Wohltat an einem kranken Menschen verhört und gefragt werden, durch wen ihm geholfen worden sei, 10 so sei euch allen und dem ganzen Volke Israel kund, daß durch den Namen Jesu Christi, des Nazareners, den ihr gekreuzigt, den Gott von den Toten auferweckt hat, daß durch ihn dieser gesund vor euch steht. (Apostelgeschichte 3.6) (Apostelgeschichte 3.13-16) 11 Das ist der Stein, der von euch, den Bauleuten, verschmäht wurde, der zum Eckstein geworden ist. (Matthäus 21.42) 12 Und es ist in keinem andern das Heil; denn es ist auch kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, in welchem wir sollen gerettet werden! (Matthäus 1.21) (Apostelgeschichte 10.43) 13 Als sie aber die Freimütigkeit des Petrus und Johannes sahen und erfuhren, daß sie ungelehrte Leute und Laien seien, verwunderten sie sich und erkannten sie, daß sie mit Jesus gewesen waren. 14 Da sie aber den Menschen bei ihnen stehen sahen, der geheilt worden war, konnten sie nichts dagegen sagen. (Apostelgeschichte 3.8-9) 15 Da hießen sie sie aus dem Hohen Rate abtreten und beratschlagten miteinander und sprachen: 16 Was wollen wir diesen Menschen tun? Denn daß ein offenkundiges Zeichen durch sie geschehen ist, das ist allen Bewohnern von Jerusalem bekannt, und wir können es nicht leugnen. (Johannes 11.47) 17 Aber damit es sich nicht weiter unter dem Volk verbreite, wollen wir ihnen ernstlich drohen, damit sie hinfort mit keinem Menschen mehr von diesem Namen reden. 18 Und sie ließen sie rufen und geboten ihnen, durchaus nicht mehr in dem Namen Jesu zu reden noch zu lehren. 19 Petrus aber und Johannes antworteten ihnen und sprachen: Entscheidet ihr selbst, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen als Gott; (Apostelgeschichte 5.28-29) 20 denn es ist uns unmöglich, nicht von dem zu reden, was wir gesehen und gehört haben. 21 Sie aber drohten ihnen noch weiter und ließen sie frei, weil sie keinen Weg fanden, sie zu bestrafen, wegen des Volkes; denn alle priesen Gott über dem, was geschehen war; 22 denn der Mensch war über vierzig Jahre alt, an welchem dieses Zeichen der Heilung geschehen war.

Das Gebet der Gemeinde

23 Als sie aber freigelassen waren, kamen sie zu den Ihrigen und verkündigten alles, was die Hohenpriester und die Ältesten zu ihnen gesagt hatten. 24 Sie aber, da sie es hörten, erhoben einmütig ihre Stimme zu Gott und sprachen: Herr, du bist der Gott, der den Himmel und die Erde und das Meer und alles, was darinnen ist, gemacht hat; 25 der du durch den Mund unsres Vaters David, deines Knechtes, gesagt hast: «Warum toben die Heiden und nehmen sich die Völker vor, was umsonst ist? 26 Die Könige der Erde treten zusammen, und die Fürsten versammeln sich miteinander wider den Herrn und wider seinen Gesalbten.» 27 Ja wahrlich, es haben sich versammelt in dieser Stadt wider deinen heiligen Sohn Jesus, welchen du gesalbt hast, Herodes und Pontius Pilatus mit den Heiden und dem Volke Israel, (Lukas 23.12) 28 zu tun, was deine Hand und dein Rat zuvor beschlossen hatte, daß es geschehen sollte. (Apostelgeschichte 2.23) 29 Und nun, Herr, siehe an ihre Drohungen und verleihe deinen Knechten, mit aller Freimütigkeit dein Wort zu reden; (Epheser 6.19) 30 indem du deine Hand ausstreckst zur Heilung, und daß Zeichen und Wunder geschehen durch den Namen deines heiligen Sohnes Jesus! 31 Und als sie gebetet hatten, erbebte die Stätte, wo sie versammelt waren, und sie wurden alle mit dem heiligen Geist erfüllt und redeten das Wort Gottes mit Freimütigkeit.

Gemeinschaft und Freigebigkeit der Gläubigen

32 Die Menge der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele; und auch nicht einer sagte, daß etwas von seinen Gütern sein eigen sei, sondern alles war ihnen gemeinsam. (Apostelgeschichte 2.44) 33 Und mit großer Kraft legten die Apostel das Zeugnis ab von der Auferstehung des Herrn Jesus, und große Gnade war auf ihnen allen. (Apostelgeschichte 2.47) 34 Es litt auch niemand unter ihnen Mangel; denn die, welche Besitzer von Äckern oder Häusern waren, verkauften sie und brachten den Erlös des Verkauften (Apostelgeschichte 2.45) 35 und legten ihn den Aposteln zu Füßen; und man teilte einem jeglichen aus, je nachdem einer es bedurfte. 36 Joses aber, von den Aposteln zubenannt Barnabas (das heißt übersetzt: «Sohn des Trostes»), ein Levit, aus Cypern gebürtig, (Apostelgeschichte 11.22-26) (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 15.2) (Galater 2.1) (Kolosser 4.10) 37 der einen Acker hatte, verkaufte ihn, brachte das Geld und legte es den Aposteln zu Füßen.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)