zurückEinzelansichtvor

Apostelgeschichte - Kapitel 4

Petrus und Johannes vor dem Hohen Rat

1 Während sie aber zum Volk redeten, traten die Priester und der Hauptmann des Tempels und die Sadduzäer auf sie zu. (Lukas 22.4) (Lukas 22.52) 2 Die verdroß es, daß sie das Volk lehrten und in Jesus die Auferstehung von den Toten verkündigten. (Apostelgeschichte 23.8) 3 Und sie legten Hand an sie und setzten sie ins Gefängnis bis zum folgenden Morgen, denn es war schon Abend. 4 Viele aber von denen, die das Wort gehört hatten, wurden gläubig. Und die Zahl der Männer stieg auf etwa fünftausend. (Apostelgeschichte 2.47) 5 Es geschah aber am folgenden Morgen, daß sich ihre Obersten und Ältesten und Schriftgelehrten in Jerusalem versammelten, 6 auch Hannas, der Hohepriester, und Kajaphas und Johannes und Alexander und alle, die aus hohepriesterlichem Geschlechte waren. (Lukas 3.1) 7 Und sie stellten sie in ihre Mitte und fragten sie: Aus welcher Macht oder in welchem Namen habt ihr das getan? (Matthäus 21.33) 8 Da sprach Petrus, vom heiligen Geist erfüllt, zu ihnen: Ihr Obersten des Volkes und ihr Ältesten von Israel, (Matthäus 10.19-20) 9 wenn wir heute wegen der Wohltat an einem kranken Menschen verhört und gefragt werden, durch wen ihm geholfen worden sei, 10 so sei euch allen und dem ganzen Volke Israel kund, daß durch den Namen Jesu Christi, des Nazareners, den ihr gekreuzigt, den Gott von den Toten auferweckt hat, daß durch ihn dieser gesund vor euch steht. (Apostelgeschichte 3.6) (Apostelgeschichte 3.13-16) 11 Das ist der Stein, der von euch, den Bauleuten, verschmäht wurde, der zum Eckstein geworden ist. (Matthäus 21.42) 12 Und es ist in keinem andern das Heil; denn es ist auch kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, in welchem wir sollen gerettet werden! (Matthäus 1.21) (Apostelgeschichte 10.43) 13 Als sie aber die Freimütigkeit des Petrus und Johannes sahen und erfuhren, daß sie ungelehrte Leute und Laien seien, verwunderten sie sich und erkannten sie, daß sie mit Jesus gewesen waren. 14 Da sie aber den Menschen bei ihnen stehen sahen, der geheilt worden war, konnten sie nichts dagegen sagen. (Apostelgeschichte 3.8-9) 15 Da hießen sie sie aus dem Hohen Rate abtreten und beratschlagten miteinander und sprachen: 16 Was wollen wir diesen Menschen tun? Denn daß ein offenkundiges Zeichen durch sie geschehen ist, das ist allen Bewohnern von Jerusalem bekannt, und wir können es nicht leugnen. (Johannes 11.47) 17 Aber damit es sich nicht weiter unter dem Volk verbreite, wollen wir ihnen ernstlich drohen, damit sie hinfort mit keinem Menschen mehr von diesem Namen reden. 18 Und sie ließen sie rufen und geboten ihnen, durchaus nicht mehr in dem Namen Jesu zu reden noch zu lehren. 19 Petrus aber und Johannes antworteten ihnen und sprachen: Entscheidet ihr selbst, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen als Gott; (Apostelgeschichte 5.28-29) 20 denn es ist uns unmöglich, nicht von dem zu reden, was wir gesehen und gehört haben. 21 Sie aber drohten ihnen noch weiter und ließen sie frei, weil sie keinen Weg fanden, sie zu bestrafen, wegen des Volkes; denn alle priesen Gott über dem, was geschehen war; 22 denn der Mensch war über vierzig Jahre alt, an welchem dieses Zeichen der Heilung geschehen war.

Das Gebet der Gemeinde

23 Als sie aber freigelassen waren, kamen sie zu den Ihrigen und verkündigten alles, was die Hohenpriester und die Ältesten zu ihnen gesagt hatten. 24 Sie aber, da sie es hörten, erhoben einmütig ihre Stimme zu Gott und sprachen: Herr, du bist der Gott, der den Himmel und die Erde und das Meer und alles, was darinnen ist, gemacht hat; 25 der du durch den Mund unsres Vaters David, deines Knechtes, gesagt hast: «Warum toben die Heiden und nehmen sich die Völker vor, was umsonst ist? 26 Die Könige der Erde treten zusammen, und die Fürsten versammeln sich miteinander wider den Herrn und wider seinen Gesalbten.» 27 Ja wahrlich, es haben sich versammelt in dieser Stadt wider deinen heiligen Sohn Jesus, welchen du gesalbt hast, Herodes und Pontius Pilatus mit den Heiden und dem Volke Israel, (Lukas 23.12) 28 zu tun, was deine Hand und dein Rat zuvor beschlossen hatte, daß es geschehen sollte. (Apostelgeschichte 2.23) 29 Und nun, Herr, siehe an ihre Drohungen und verleihe deinen Knechten, mit aller Freimütigkeit dein Wort zu reden; (Epheser 6.19) 30 indem du deine Hand ausstreckst zur Heilung, und daß Zeichen und Wunder geschehen durch den Namen deines heiligen Sohnes Jesus! 31 Und als sie gebetet hatten, erbebte die Stätte, wo sie versammelt waren, und sie wurden alle mit dem heiligen Geist erfüllt und redeten das Wort Gottes mit Freimütigkeit.

Gemeinschaft und Freigebigkeit der Gläubigen

32 Die Menge der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele; und auch nicht einer sagte, daß etwas von seinen Gütern sein eigen sei, sondern alles war ihnen gemeinsam. (Apostelgeschichte 2.44) 33 Und mit großer Kraft legten die Apostel das Zeugnis ab von der Auferstehung des Herrn Jesus, und große Gnade war auf ihnen allen. (Apostelgeschichte 2.47) 34 Es litt auch niemand unter ihnen Mangel; denn die, welche Besitzer von Äckern oder Häusern waren, verkauften sie und brachten den Erlös des Verkauften (Apostelgeschichte 2.45) 35 und legten ihn den Aposteln zu Füßen; und man teilte einem jeglichen aus, je nachdem einer es bedurfte. 36 Joses aber, von den Aposteln zubenannt Barnabas (das heißt übersetzt: «Sohn des Trostes»), ein Levit, aus Cypern gebürtig, (Apostelgeschichte 11.22-26) (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 15.2) (Galater 2.1) (Kolosser 4.10) 37 der einen Acker hatte, verkaufte ihn, brachte das Geld und legte es den Aposteln zu Füßen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.