Apostelgeschichte - Kapitel 4
Petrus und Johannes vor dem Hohen Rat
1 Während sie aber zum Volk redeten, traten die Priester und der Hauptmann des Tempels und die Sadduzäer auf sie zu. (Lukas 22.4) (Lukas 22.52) 2 Die verdroß es, daß sie das Volk lehrten und in Jesus die Auferstehung von den Toten verkündigten. (Apostelgeschichte 23.8) 3 Und sie legten Hand an sie und setzten sie ins Gefängnis bis zum folgenden Morgen, denn es war schon Abend. 4 Viele aber von denen, die das Wort gehört hatten, wurden gläubig. Und die Zahl der Männer stieg auf etwa fünftausend. (Apostelgeschichte 2.47) 5 Es geschah aber am folgenden Morgen, daß sich ihre Obersten und Ältesten und Schriftgelehrten in Jerusalem versammelten, 6 auch Hannas, der Hohepriester, und Kajaphas und Johannes und Alexander und alle, die aus hohepriesterlichem Geschlechte waren. (Lukas 3.1) 7 Und sie stellten sie in ihre Mitte und fragten sie: Aus welcher Macht oder in welchem Namen habt ihr das getan? (Matthäus 21.33) 8 Da sprach Petrus, vom heiligen Geist erfüllt, zu ihnen: Ihr Obersten des Volkes und ihr Ältesten von Israel, (Matthäus 10.19-20) 9 wenn wir heute wegen der Wohltat an einem kranken Menschen verhört und gefragt werden, durch wen ihm geholfen worden sei, 10 so sei euch allen und dem ganzen Volke Israel kund, daß durch den Namen Jesu Christi, des Nazareners, den ihr gekreuzigt, den Gott von den Toten auferweckt hat, daß durch ihn dieser gesund vor euch steht. (Apostelgeschichte 3.6) (Apostelgeschichte 3.13-16) 11 Das ist der Stein, der von euch, den Bauleuten, verschmäht wurde, der zum Eckstein geworden ist. (Matthäus 21.42) 12 Und es ist in keinem andern das Heil; denn es ist auch kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, in welchem wir sollen gerettet werden! (Matthäus 1.21) (Apostelgeschichte 10.43) 13 Als sie aber die Freimütigkeit des Petrus und Johannes sahen und erfuhren, daß sie ungelehrte Leute und Laien seien, verwunderten sie sich und erkannten sie, daß sie mit Jesus gewesen waren. 14 Da sie aber den Menschen bei ihnen stehen sahen, der geheilt worden war, konnten sie nichts dagegen sagen. (Apostelgeschichte 3.8-9) 15 Da hießen sie sie aus dem Hohen Rate abtreten und beratschlagten miteinander und sprachen: 16 Was wollen wir diesen Menschen tun? Denn daß ein offenkundiges Zeichen durch sie geschehen ist, das ist allen Bewohnern von Jerusalem bekannt, und wir können es nicht leugnen. (Johannes 11.47) 17 Aber damit es sich nicht weiter unter dem Volk verbreite, wollen wir ihnen ernstlich drohen, damit sie hinfort mit keinem Menschen mehr von diesem Namen reden. 18 Und sie ließen sie rufen und geboten ihnen, durchaus nicht mehr in dem Namen Jesu zu reden noch zu lehren. 19 Petrus aber und Johannes antworteten ihnen und sprachen: Entscheidet ihr selbst, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen als Gott; (Apostelgeschichte 5.28-29) 20 denn es ist uns unmöglich, nicht von dem zu reden, was wir gesehen und gehört haben. 21 Sie aber drohten ihnen noch weiter und ließen sie frei, weil sie keinen Weg fanden, sie zu bestrafen, wegen des Volkes; denn alle priesen Gott über dem, was geschehen war; 22 denn der Mensch war über vierzig Jahre alt, an welchem dieses Zeichen der Heilung geschehen war.Das Gebet der Gemeinde
23 Als sie aber freigelassen waren, kamen sie zu den Ihrigen und verkündigten alles, was die Hohenpriester und die Ältesten zu ihnen gesagt hatten. 24 Sie aber, da sie es hörten, erhoben einmütig ihre Stimme zu Gott und sprachen: Herr, du bist der Gott, der den Himmel und die Erde und das Meer und alles, was darinnen ist, gemacht hat; 25 der du durch den Mund unsres Vaters David, deines Knechtes, gesagt hast: «Warum toben die Heiden und nehmen sich die Völker vor, was umsonst ist? 26 Die Könige der Erde treten zusammen, und die Fürsten versammeln sich miteinander wider den Herrn und wider seinen Gesalbten.» 27 Ja wahrlich, es haben sich versammelt in dieser Stadt wider deinen heiligen Sohn Jesus, welchen du gesalbt hast, Herodes und Pontius Pilatus mit den Heiden und dem Volke Israel, (Lukas 23.12) 28 zu tun, was deine Hand und dein Rat zuvor beschlossen hatte, daß es geschehen sollte. (Apostelgeschichte 2.23) 29 Und nun, Herr, siehe an ihre Drohungen und verleihe deinen Knechten, mit aller Freimütigkeit dein Wort zu reden; (Epheser 6.19) 30 indem du deine Hand ausstreckst zur Heilung, und daß Zeichen und Wunder geschehen durch den Namen deines heiligen Sohnes Jesus! 31 Und als sie gebetet hatten, erbebte die Stätte, wo sie versammelt waren, und sie wurden alle mit dem heiligen Geist erfüllt und redeten das Wort Gottes mit Freimütigkeit.Gemeinschaft und Freigebigkeit der Gläubigen
32 Die Menge der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele; und auch nicht einer sagte, daß etwas von seinen Gütern sein eigen sei, sondern alles war ihnen gemeinsam. (Apostelgeschichte 2.44) 33 Und mit großer Kraft legten die Apostel das Zeugnis ab von der Auferstehung des Herrn Jesus, und große Gnade war auf ihnen allen. (Apostelgeschichte 2.47) 34 Es litt auch niemand unter ihnen Mangel; denn die, welche Besitzer von Äckern oder Häusern waren, verkauften sie und brachten den Erlös des Verkauften (Apostelgeschichte 2.45) 35 und legten ihn den Aposteln zu Füßen; und man teilte einem jeglichen aus, je nachdem einer es bedurfte. 36 Joses aber, von den Aposteln zubenannt Barnabas (das heißt übersetzt: «Sohn des Trostes»), ein Levit, aus Cypern gebürtig, (Apostelgeschichte 11.22-26) (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 15.2) (Galater 2.1) (Kolosser 4.10) 37 der einen Acker hatte, verkaufte ihn, brachte das Geld und legte es den Aposteln zu Füßen.3. Mose - Kapitel 13
Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)
Aussatz an Stoffen und Lederwaren
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.