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Apostelgeschichte - Kapitel 3

Die Heilung eines Gelähmten

1 Petrus aber und Johannes gingen in den Tempel hinauf um die neunte Stunde, da man zu beten pflegte. 2 Und es wurde ein Mann herbeigebracht, der lahm war von Mutterleib an, den man täglich an die Pforte des Tempels, welche man «die Schöne» nennt, hinsetzte, damit er von denen, die in den Tempel hineingingen, ein Almosen erbitte. 3 Als dieser Petrus und Johannes sah, die in den Tempel hineingehen wollten, bat er sie um ein Almosen. 4 Petrus aber samt Johannes blickte ihn an und sprach: Sieh uns an! 5 Er aber achtete auf sie in der Erwartung, etwas von ihnen zu empfangen. 6 Da sprach Petrus: Silber und Gold habe ich nicht; was ich aber habe, das gebe ich dir: Im Namen Jesu Christi von Nazareth, stehe auf und wandle! 7 Und er ergriff ihn bei der rechten Hand und richtete ihn auf. Und alsbald wurden seine Füße und seine Knöchel fest, 8 und er sprang auf und konnte stehen, ging umher und trat mit ihnen in den Tempel, wandelte und sprang und lobte Gott. 9 Und alles Volk sah, wie er umherging und Gott lobte. 10 Und sie erkannten, daß er der war, der um des Almosens willen an der «schönen» Pforte des Tempels gesessen hatte; und sie wurden mit Verwunderung und Erstaunen erfüllt über dem, was ihm widerfahren war. 11 Da er sich aber zu Petrus und Johannes hielt, lief alles Volk voll Erstaunen bei ihnen zusammen in der sogenannten Halle Salomos. (Johannes 10.23) (Apostelgeschichte 5.12)

Petrus verkündigt dem Volk Jesus als den Messias

12 Als Petrus das sah, antwortete er dem Volke: Ihr israelitischen Männer, was verwundert ihr euch darüber, oder was blickt ihr auf uns, als hätten wir durch eigene Kraft oder Frömmigkeit bewirkt, daß dieser wandelt? 13 Der Gott Abrahams und Isaaks und Jakobs, der Gott unsrer Väter, hat seinen Sohn Jesus verherrlicht, den ihr überliefert und vor Pilatus verleugnet habt, als dieser ihn freisprechen wollte. 14 Ihr aber habt den Heiligen und Gerechten verleugnet und verlangt, daß euch ein Mörder geschenkt werde, (Matthäus 27.20-21) 15 den Fürsten des Lebens aber habt ihr getötet; den hat Gott von den Toten auferweckt, dafür sind wir Zeugen. 16 Und auf den Glauben an seinen Namen hin hat sein Name diesen Mann hier, den ihr sehet und kennet, gestärkt, und der durch ihn gewirkte Glaube hat ihm diese volle Gesundheit gegeben vor euch allen. 17 Und nun, ihr Brüder, ich weiß, daß ihr in Unwissenheit gehandelt habt, wie auch eure Obersten; (Lukas 23.34) 18 Gott aber hat das, was er durch den Mund aller seiner Propheten zuvor verkündigte, daß nämlich Christus leiden müsse, auf diese Weise erfüllt. (Lukas 24.44) 19 So tut nun Buße und bekehret euch, daß eure Sünden ausgetilgt werden, (Apostelgeschichte 2.38) 20 damit Zeiten der Erquickung vom Angesicht des Herrn kommen und er den euch vorherbestimmten Christus Jesus sende, 21 welchen der Himmel aufnehmen muß bis auf die Zeiten der Wiederherstellung alles dessen, wovon Gott durch den Mund seiner heiligen Propheten von alters her geredet hat. 22 Denn Mose hat zu den Vätern gesagt: «Einen Propheten wird euch der Herr euer Gott erwecken aus euren Brüdern, gleichwie mich; auf den sollt ihr hören in allem, was er zu euch reden wird. 23 Und es wird geschehen: jede Seele, welche nicht auf diesen Propheten hören wird, soll aus dem Volk vertilgt werden.» 24 Und alle Propheten, von Samuel an und den folgenden, soviele ihrer geredet haben, die haben auch diese Tage angekündigt. (2. Samuel 7.12-16) 25 Ihr seid die Söhne der Propheten und des Bundes, den Gott mit unsern Vätern schloß, indem er zu Abraham sprach: «Und in deinem Samen sollen alle Geschlechter der Erde gesegnet werden.» 26 Euch zuerst hat Gott, indem er seinen Sohn Jesus auferweckte, ihn gesandt, um euch zu segnen, durch Bekehrung eines jeden unter euch von seiner Bosheit. (Apostelgeschichte 13.46)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)