Apostelgeschichte - Kapitel 28
Drei Monate Aufenthalt auf Melite
1 Und als wir gerettet waren, da erfuhren wir, daß die Insel Melite hieß. 2 Die Barbaren aber erzeigten uns ungewöhnliche Menschenfreundlichkeit; denn sie zündeten ein Feuer an und holten uns alle herbei wegen des anhaltenden Regens und um der Kälte willen. (2. Korinther 11.27) 3 Als aber Paulus einen Haufen Reiser zusammenraffte und auf das Feuer legte, kam infolge der Hitze eine Otter hervor und fuhr ihm an die Hand. 4 Wie aber die Einwohner das Tier an seiner Hand hängen sahen, sprachen sie zueinander: Gewiß ist dieser Mensch ein Mörder, den, ob er sich gleich aus dem Meere gerettet hat, die Rache dennoch nicht leben läßt. 5 Er jedoch schleuderte das Tier ins Feuer und ihm widerfuhr kein Übel. (Markus 16.18) 6 Sie aber erwarteten, er werde aufschwellen oder plötzlich tot niederfallen. Als sie aber lange warteten und sahen, daß ihm kein Leid widerfuhr, änderten sie ihre Meinung und sagten, er sei ein Gott. (Apostelgeschichte 14.11) 7 Aber in der Umgebung jenes Ortes hatte der Vornehmste der Insel, namens Publius, ein Landgut; dieser nahm uns auf und beherbergte uns drei Tage lang freundlich. 8 Es begab sich aber, daß der Vater des Publius am Fieber und an der Ruhr krank darniederlag. Paulus ging zu ihm hinein, betete und legte ihm die Hände auf und machte ihn gesund. 9 Daraufhin kamen auch die übrigen Kranken auf der Insel herbei und ließen sich heilen. 10 Diese erwiesen uns auch viel Ehre und gaben uns bei der Abfahrt noch alles Nötige mit.Paulus kommt nach Rom
11 Nach drei Monaten aber fuhren wir ab auf einem Schiffe von Alexandria, das auf der Insel überwintert hatte und das Zeichen der Zwillinge führte. 12 Und wir liefen in Syrakus ein und blieben drei Tage daselbst. 13 Und von da segelten wir um die Küste herum und kamen nach Regium; und da sich nach einem Tage der Südwind erhob, gelangten wir am zweiten Tage nach Puteoli. 14 Daselbst fanden wir Brüder und wurden von ihnen gebeten, sieben Tage zu bleiben, und so gelangten wir nach Rom. 15 Und von dort kamen die Brüder, als sie von uns gehört hatten, uns entgegen bis gen Appii Forum und Tres Tabernä. Als Paulus sie sah, dankte er Gott und faßte Mut. 16 Da wir aber nach Rom kamen, übergab der Hauptmann die Gefangenen dem Obersten der Leibwache; dem Paulus aber wurde gestattet, für sich zu bleiben mit dem Soldaten, der ihn bewachte. (Apostelgeschichte 27.3)Das Zeugnis an die Juden in Rom
17 Es begab sich aber nach drei Tagen, daß er die Vornehmsten der Juden zusammenrief. Und als sie versammelt waren, sprach er zu ihnen: Ihr Männer und Brüder, wiewohl ich nichts wider das Volk oder die Gebräuche der Väter getan habe, bin ich gefangen von Jerusalem aus in die Hände der Römer überliefert worden. (Apostelgeschichte 23.1) 18 Diese wollten mich freilassen, nachdem sie mich verhört hatten, weil keine todeswürdige Schuld bei mir vorlag. 19 Da aber die Juden widersprachen, war ich genötigt, mich auf den Kaiser zu berufen, nicht als ob ich gegen mein Volk etwas zu klagen hätte. (Apostelgeschichte 25.11) 20 Aus diesem Grunde also habe ich euch rufen lassen, um euch zu sehen und mit euch zu sprechen; denn um der Hoffnung Israels willen umschließt mich diese Kette. (Apostelgeschichte 26.6-7) 21 Sie aber sprachen zu ihm: Wir haben weder Briefe deinethalben aus Judäa empfangen, noch ist jemand von den Brüdern gekommen, der über dich etwas Böses berichtet oder gesagt hätte. 22 Wir wollen aber gerne von dir hören, was du für Ansichten hast; denn von dieser Sekte ist uns bekannt, daß ihr allenthalben widersprochen wird. (Lukas 2.34) (Apostelgeschichte 24.14) 23 Nachdem sie ihm nun einen Tag bestimmt hatten, kamen mehrere zu ihm in die Herberge. Diesen legte er vom Morgen bis zum Abend in einem ausführlichen Zeugnis das Reich Gottes dar und suchte sie von Jesus zu überzeugen, ausgehend von dem Gesetze Moses und von den Propheten. 24 Und die einen ließen sich von dem überzeugen, was er sagte, die andern aber blieben ungläubig. 25 Und da sie sich nicht einigen konnten, trennten sie sich, nachdem Paulus den Ausspruch getan hatte: Wie trefflich hat der heilige Geist durch den Propheten Jesaja zu unsern Vätern geredet, 26 als er sprach: «Gehe hin zu diesem Volke und sprich: Mit den Ohren werdet ihr hören und nicht verstehen, und mit den Augen werdet ihr sehen und nicht erkennen; 27 denn das Herz dieses Volkes ist verstockt, und mit den Ohren hören sie schwer, und ihre Augen haben sie zugeschlossen, damit sie nicht etwa mit den Augen sehen und mit den Ohren hören und mit dem Herzen verstehen und sich bekehren und ich sie heile!» 28 So sei euch nun kund, daß den Heiden dieses Heil Gottes gesandt ist; sie werden auch hören! (Apostelgeschichte 13.46) 29 Und als er das gesagt hatte, liefen die Juden davon und hatten viel Wortwechsel miteinander.Paulus als Zeuge Jesu Christi in Rom
30 Paulus aber blieb zwei Jahre in einer eigenen Mietwohnung und nahm alle auf, die ihm zuliefen, 31 predigte das Reich Gottes und lehrte von dem Herrn Jesus Christus mit aller Freimütigkeit und ungehindert. (Epheser 6.20)3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.