Apostelgeschichte - Kapitel 25
Paulus vor Festus
1 Als nun Festus in der Provinz angekommen war, zog er nach drei Tagen von Cäsarea nach Jerusalem hinauf. 2 Da wurden die Hohenpriester und die Vornehmsten der Juden bei ihm vorstellig gegen Paulus, (Apostelgeschichte 24.1) 3 redeten ihm zu und baten es sich als eine Gunst wider ihn aus, daß er ihn nach Jerusalem holen ließe; dabei planten sie einen Anschlag, um ihn unterwegs umzubringen. (Apostelgeschichte 23.15) 4 Da antwortete Festus, Paulus werde in Cäsarea in Verwahrung gehalten, er selbst aber werde in Bälde wieder abreisen. 5 So lasset nun, sprach er, eure Bevollmächtigten mit hinabziehen; und wenn eine Schuld an diesem Manne ist, sollen sie ihn anklagen! 6 Nachdem er aber nicht mehr als acht oder zehn Tage bei ihnen gewesen war, zog er nach Cäsarea hinab, und am folgenden Tage setzte er sich auf den Richterstuhl und ließ den Paulus vorführen. 7 Und als dieser erschien, umringten ihn die Juden, die von Jerusalem herabgekommen waren, und brachten viele und schwere Klagen gegen ihn vor, die sie nicht beweisen konnten, 8 während Paulus sich also verteidigte: Weder gegen das Gesetz der Juden, noch gegen den Tempel, noch gegen den Kaiser habe ich etwas verbrochen!Paulus beruft sich auf den Kaiser
9 Festus aber, der sich die Juden zu Dank verpflichten wollte, antwortete dem Paulus und sprach: Willst du nach Jerusalem hinaufziehen und dich dort hierüber von mir richten lassen? 10 Aber Paulus sprach: Ich stehe vor dem Richterstuhl des Kaisers, da muß ich gerichtet werden! Den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie du selbst am besten weißt. 11 Bin ich aber im Unrecht und habe etwas begangen, was des Todes wert ist, so weigere ich mich nicht zu sterben. Ist aber nichts an dem, dessen diese mich anklagen, so kann mich niemand ihnen zu Gefallen preisgeben. Ich berufe mich auf den Kaiser! (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 28.19) 12 Da besprach sich Festus mit seinem Rat und antwortete: Du hast dich auf den Kaiser berufen; zum Kaiser sollst du ziehen!Statthalter Festus und König Agrippa besprechen sich
13 Als aber etliche Tage vergangen waren, kam der König Agrippa mit Bernice nach Cäsarea, um Festus zu begrüßen. 14 Und da sie sich mehrere Tage dort aufhielten, legte Festus dem König die Sache des Paulus vor und sprach: Es ist von Felix ein Mann gefangen zurückgelassen worden, (Apostelgeschichte 24.27) 15 wegen dessen, als ich in Jerusalem war, die Hohenpriester und Ältesten der Juden vorstellig wurden, indem sie seine Verurteilung verlangten. 16 Denen antwortete ich, es sei nicht der Römer Brauch, einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte die Kläger vor Augen habe und Gelegenheit erhalte, sich der Klage wegen zu verteidigen. (Apostelgeschichte 22.25) 17 Als sie nun hier zusammengekommen waren, machte ich keinen Aufschub, sondern setzte mich am folgenden Tage auf den Richterstuhl und ließ den Mann vorführen. 18 Als nun die Kläger auftraten, brachten sie gar keine Klage wegen eines Verbrechens über ihn vor, wie ich vermutet hatte; 19 dagegen hatten sie einige Streitfragen betreffend ihre Religion und einen verstorbenen Jesus, von welchem Paulus behauptete, er lebe. (Apostelgeschichte 18.15) 20 Da ich aber nicht wußte, wie ich über solche Fragen ein Verhör anstellen sollte, fragte ich, ob er nach Jerusalem ziehen und sich dort hierüber richten lassen wolle. 21 Da sich aber Paulus darauf berief, daß er in Erwartung der Entscheidung des Kaisers in Gewahrsam gehalten werde, befahl ich, ihn in Haft zu behalten, bis ich ihn zum Kaiser sende. 22 Agrippa aber sprach zu Festus: Ich möchte den Menschen auch gerne hören! Er sprach: Morgen sollst du ihn hören! (Lukas 23.8) 23 Am folgenden Tage nun kamen Agrippa und Bernice mit großem Gepränge und gingen mit den Obersten und den angesehensten Männern der Stadt in den Hörsaal, und auf Befehl des Festus wurde Paulus gebracht. 24 Und Festus sprach: König Agrippa und alle anwesenden Männer! Da seht ihr den, um dessentwillen die ganze Menge der Juden in Jerusalem und hier mich anging, indem sie schrieen, er dürfe nicht länger leben. (Apostelgeschichte 22.22) 25 Weil ich aber erkannte, daß er nichts getan hat, was des Todes würdig wäre, und auch er selbst sich auf den Kaiser berufen hat, so habe ich beschlossen, ihn abzusenden. 26 Ich weiß jedoch dem Herrn nichts Gewisses über ihn zu schreiben. Darum habe ich ihn euch vorgeführt, allermeist dir, König Agrippa, damit ich nach geschehener Untersuchung etwas zu schreiben wisse. 27 Denn es dünkt mich unvernünftig, einen Gefangenen abzusenden, ohne die gegen ihn erhobenen Klagen anzugeben.4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)