Apostelgeschichte - Kapitel 25
Paulus vor Festus
1 Als nun Festus in der Provinz angekommen war, zog er nach drei Tagen von Cäsarea nach Jerusalem hinauf. 2 Da wurden die Hohenpriester und die Vornehmsten der Juden bei ihm vorstellig gegen Paulus, (Apostelgeschichte 24.1) 3 redeten ihm zu und baten es sich als eine Gunst wider ihn aus, daß er ihn nach Jerusalem holen ließe; dabei planten sie einen Anschlag, um ihn unterwegs umzubringen. (Apostelgeschichte 23.15) 4 Da antwortete Festus, Paulus werde in Cäsarea in Verwahrung gehalten, er selbst aber werde in Bälde wieder abreisen. 5 So lasset nun, sprach er, eure Bevollmächtigten mit hinabziehen; und wenn eine Schuld an diesem Manne ist, sollen sie ihn anklagen! 6 Nachdem er aber nicht mehr als acht oder zehn Tage bei ihnen gewesen war, zog er nach Cäsarea hinab, und am folgenden Tage setzte er sich auf den Richterstuhl und ließ den Paulus vorführen. 7 Und als dieser erschien, umringten ihn die Juden, die von Jerusalem herabgekommen waren, und brachten viele und schwere Klagen gegen ihn vor, die sie nicht beweisen konnten, 8 während Paulus sich also verteidigte: Weder gegen das Gesetz der Juden, noch gegen den Tempel, noch gegen den Kaiser habe ich etwas verbrochen!Paulus beruft sich auf den Kaiser
9 Festus aber, der sich die Juden zu Dank verpflichten wollte, antwortete dem Paulus und sprach: Willst du nach Jerusalem hinaufziehen und dich dort hierüber von mir richten lassen? 10 Aber Paulus sprach: Ich stehe vor dem Richterstuhl des Kaisers, da muß ich gerichtet werden! Den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie du selbst am besten weißt. 11 Bin ich aber im Unrecht und habe etwas begangen, was des Todes wert ist, so weigere ich mich nicht zu sterben. Ist aber nichts an dem, dessen diese mich anklagen, so kann mich niemand ihnen zu Gefallen preisgeben. Ich berufe mich auf den Kaiser! (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 28.19) 12 Da besprach sich Festus mit seinem Rat und antwortete: Du hast dich auf den Kaiser berufen; zum Kaiser sollst du ziehen!Statthalter Festus und König Agrippa besprechen sich
13 Als aber etliche Tage vergangen waren, kam der König Agrippa mit Bernice nach Cäsarea, um Festus zu begrüßen. 14 Und da sie sich mehrere Tage dort aufhielten, legte Festus dem König die Sache des Paulus vor und sprach: Es ist von Felix ein Mann gefangen zurückgelassen worden, (Apostelgeschichte 24.27) 15 wegen dessen, als ich in Jerusalem war, die Hohenpriester und Ältesten der Juden vorstellig wurden, indem sie seine Verurteilung verlangten. 16 Denen antwortete ich, es sei nicht der Römer Brauch, einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte die Kläger vor Augen habe und Gelegenheit erhalte, sich der Klage wegen zu verteidigen. (Apostelgeschichte 22.25) 17 Als sie nun hier zusammengekommen waren, machte ich keinen Aufschub, sondern setzte mich am folgenden Tage auf den Richterstuhl und ließ den Mann vorführen. 18 Als nun die Kläger auftraten, brachten sie gar keine Klage wegen eines Verbrechens über ihn vor, wie ich vermutet hatte; 19 dagegen hatten sie einige Streitfragen betreffend ihre Religion und einen verstorbenen Jesus, von welchem Paulus behauptete, er lebe. (Apostelgeschichte 18.15) 20 Da ich aber nicht wußte, wie ich über solche Fragen ein Verhör anstellen sollte, fragte ich, ob er nach Jerusalem ziehen und sich dort hierüber richten lassen wolle. 21 Da sich aber Paulus darauf berief, daß er in Erwartung der Entscheidung des Kaisers in Gewahrsam gehalten werde, befahl ich, ihn in Haft zu behalten, bis ich ihn zum Kaiser sende. 22 Agrippa aber sprach zu Festus: Ich möchte den Menschen auch gerne hören! Er sprach: Morgen sollst du ihn hören! (Lukas 23.8) 23 Am folgenden Tage nun kamen Agrippa und Bernice mit großem Gepränge und gingen mit den Obersten und den angesehensten Männern der Stadt in den Hörsaal, und auf Befehl des Festus wurde Paulus gebracht. 24 Und Festus sprach: König Agrippa und alle anwesenden Männer! Da seht ihr den, um dessentwillen die ganze Menge der Juden in Jerusalem und hier mich anging, indem sie schrieen, er dürfe nicht länger leben. (Apostelgeschichte 22.22) 25 Weil ich aber erkannte, daß er nichts getan hat, was des Todes würdig wäre, und auch er selbst sich auf den Kaiser berufen hat, so habe ich beschlossen, ihn abzusenden. 26 Ich weiß jedoch dem Herrn nichts Gewisses über ihn zu schreiben. Darum habe ich ihn euch vorgeführt, allermeist dir, König Agrippa, damit ich nach geschehener Untersuchung etwas zu schreiben wisse. 27 Denn es dünkt mich unvernünftig, einen Gefangenen abzusenden, ohne die gegen ihn erhobenen Klagen anzugeben.3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)