Apostelgeschichte - Kapitel 24
Paulus wird vor dem Statthalter Felix angeklagt
1 Nach fünf Tagen aber kam der Hohepriester Ananias mit den Ältesten und einem Redner, einem gewissen Tertullus, hinab; diese erschienen vor dem Landpfleger wider Paulus. 2 Als dieser aber gerufen worden war, erhob Tertullus die Anklage und sprach: 3 Daß wir viel Frieden durch dich genießen und daß diesem Volke durch deine Fürsorge bessere Zustände geschaffen worden sind, das anerkennen wir allezeit und allenthalben, edelster Felix, mit aller Dankbarkeit! 4 Damit ich dich aber nicht allzusehr bemühe, bitte ich dich, uns in Kürze nach deiner Freundlichkeit anzuhören. 5 Wir haben nämlich diesen Mann als eine Pest befunden, als einen, der Zwietracht stiftet unter allen Juden in der ganzen Welt, als einen Anführer der Sekte der Nazarener; (Apostelgeschichte 17.6) 6 der auch versuchte, den Tempel zu entheiligen; den haben wir auch ergriffen und wollten ihn nach unsrem Gesetze richten. (Apostelgeschichte 21.28-29) 7 Aber Lysias, der Oberste, kam dazu und führte ihn mit großer Gewalt aus unsern Händen hinweg 8 und hieß seine Ankläger zu dir kommen. Von ihm kannst du selbst, so du ihn verhörest, alles das erfahren, dessen wir ihn anklagen. (Apostelgeschichte 21.17) 9 Dem stimmten aber auch die Juden bei und behaupteten, es verhielte sich so.Die Verteidigungsrede des Paulus
10 Paulus aber gab auf den Wink des Landpflegers folgende Antwort: Da ich weiß, daß du seit vielen Jahren unter diesem Volke Richter bist, so verteidige ich meine Sache guten Mutes, 11 da du erfahren kannst, daß es nicht länger als zwölf Tage her ist, seit ich hinaufzog, um in Jerusalem anzubeten. 12 Und sie fanden mich weder im Tempel, daß ich mich mit jemand unterredet oder einen Volksauflauf erregt hätte, noch in den Synagogen, noch in der Stadt. 13 Sie können dir auch das nicht beweisen, wessen sie mich jetzt anklagen. 14 Das bekenne ich dir aber, daß ich nach dem Wege, welchen sie eine Sekte nennen, dem Gott der Väter also diene, daß ich an alles glaube, was im Gesetz und in den Propheten geschrieben steht; 15 und ich habe die Hoffnung zu Gott, auf welche auch sie selbst warten, daß es eine Auferstehung der Toten, sowohl der Gerechten als der Ungerechten, geben wird. (Daniel 12.2) (Johannes 5.28-29) 16 Darum übe ich mich auch, allezeit ein unverletztes Gewissen zu haben gegenüber Gott und den Menschen. (Apostelgeschichte 23.1) 17 Ich bin aber nach vielen Jahren gekommen, um Almosen für mein Volk zu bringen und Opfer. (Römer 15.25-26) (Galater 2.10) 18 Dabei fanden mich, als ich im Tempel ohne Lärm und Getümmel gereinigt wurde, etliche Juden aus Asien; (Apostelgeschichte 21.27) 19 die sollten vor dir erscheinen und Anklage erheben, wenn sie etwas wider mich hätten. 20 Oder diese selbst mögen sagen, was für ein Unrecht sie an mir gefunden haben, als ich vor dem Hohen Rate stand; 21 es wäre denn wegen jenes einzigen Wortes, das ich ausrief, als ich unter ihnen stand: Wegen der Auferstehung der Toten werde ich heute von euch gerichtet! (Apostelgeschichte 23.6) 22 Als Felix solches hörte, verwies er sie auf eine spätere Zeit, da er den Weg genauer kannte, und sprach: Wenn Lysias, der Oberste, herabkommt, will ich eure Sache untersuchen. (Apostelgeschichte 23.26) 23 Und er befahl dem Hauptmann, Paulus in Gewahrsam zu halten, jedoch in milder Haft, auch keinem der Seinigen zu wehren, ihm Dienste zu leisten. (Apostelgeschichte 27.3)Das Gespräch des Apostels mit Felix und Drusilla. Haft in Cäsarea
24 Nach etlichen Tagen aber kam Felix mit seinem Weibe Drusilla, die eine Jüdin war, und ließ den Paulus holen und hörte ihn über den Glauben an Christus Jesus. 25 Als er aber von Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und dem zukünftigen Gericht redete, wurde dem Felix bange, und er antwortete: Für diesmal gehe hin; wenn ich aber gelegene Zeit bekomme, will ich dich wieder rufen lassen! 26 Zugleich hoffte er aber auch, daß ihm von Paulus Geld gegeben würde, damit er ihn freiließe. Darum ließ er ihn auch öfters kommen und besprach sich mit ihm. 27 Als aber zwei Jahre verflossen waren, bekam Felix zum Nachfolger den Porcius Festus, und da sich Felix die Juden zu Dank verpflichten wollte, ließ er den Paulus gebunden zurück.4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)