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Apostelgeschichte - Kapitel 24

Paulus wird vor dem Statthalter Felix angeklagt

1 Nach fünf Tagen aber kam der Hohepriester Ananias mit den Ältesten und einem Redner, einem gewissen Tertullus, hinab; diese erschienen vor dem Landpfleger wider Paulus. 2 Als dieser aber gerufen worden war, erhob Tertullus die Anklage und sprach: 3 Daß wir viel Frieden durch dich genießen und daß diesem Volke durch deine Fürsorge bessere Zustände geschaffen worden sind, das anerkennen wir allezeit und allenthalben, edelster Felix, mit aller Dankbarkeit! 4 Damit ich dich aber nicht allzusehr bemühe, bitte ich dich, uns in Kürze nach deiner Freundlichkeit anzuhören. 5 Wir haben nämlich diesen Mann als eine Pest befunden, als einen, der Zwietracht stiftet unter allen Juden in der ganzen Welt, als einen Anführer der Sekte der Nazarener; (Apostelgeschichte 17.6) 6 der auch versuchte, den Tempel zu entheiligen; den haben wir auch ergriffen und wollten ihn nach unsrem Gesetze richten. (Apostelgeschichte 21.28-29) 7 Aber Lysias, der Oberste, kam dazu und führte ihn mit großer Gewalt aus unsern Händen hinweg 8 und hieß seine Ankläger zu dir kommen. Von ihm kannst du selbst, so du ihn verhörest, alles das erfahren, dessen wir ihn anklagen. (Apostelgeschichte 21.17) 9 Dem stimmten aber auch die Juden bei und behaupteten, es verhielte sich so.

Die Verteidigungsrede des Paulus

10 Paulus aber gab auf den Wink des Landpflegers folgende Antwort: Da ich weiß, daß du seit vielen Jahren unter diesem Volke Richter bist, so verteidige ich meine Sache guten Mutes, 11 da du erfahren kannst, daß es nicht länger als zwölf Tage her ist, seit ich hinaufzog, um in Jerusalem anzubeten. 12 Und sie fanden mich weder im Tempel, daß ich mich mit jemand unterredet oder einen Volksauflauf erregt hätte, noch in den Synagogen, noch in der Stadt. 13 Sie können dir auch das nicht beweisen, wessen sie mich jetzt anklagen. 14 Das bekenne ich dir aber, daß ich nach dem Wege, welchen sie eine Sekte nennen, dem Gott der Väter also diene, daß ich an alles glaube, was im Gesetz und in den Propheten geschrieben steht; 15 und ich habe die Hoffnung zu Gott, auf welche auch sie selbst warten, daß es eine Auferstehung der Toten, sowohl der Gerechten als der Ungerechten, geben wird. (Daniel 12.2) (Johannes 5.28-29) 16 Darum übe ich mich auch, allezeit ein unverletztes Gewissen zu haben gegenüber Gott und den Menschen. (Apostelgeschichte 23.1) 17 Ich bin aber nach vielen Jahren gekommen, um Almosen für mein Volk zu bringen und Opfer. (Römer 15.25-26) (Galater 2.10) 18 Dabei fanden mich, als ich im Tempel ohne Lärm und Getümmel gereinigt wurde, etliche Juden aus Asien; (Apostelgeschichte 21.27) 19 die sollten vor dir erscheinen und Anklage erheben, wenn sie etwas wider mich hätten. 20 Oder diese selbst mögen sagen, was für ein Unrecht sie an mir gefunden haben, als ich vor dem Hohen Rate stand; 21 es wäre denn wegen jenes einzigen Wortes, das ich ausrief, als ich unter ihnen stand: Wegen der Auferstehung der Toten werde ich heute von euch gerichtet! (Apostelgeschichte 23.6) 22 Als Felix solches hörte, verwies er sie auf eine spätere Zeit, da er den Weg genauer kannte, und sprach: Wenn Lysias, der Oberste, herabkommt, will ich eure Sache untersuchen. (Apostelgeschichte 23.26) 23 Und er befahl dem Hauptmann, Paulus in Gewahrsam zu halten, jedoch in milder Haft, auch keinem der Seinigen zu wehren, ihm Dienste zu leisten. (Apostelgeschichte 27.3)

Das Gespräch des Apostels mit Felix und Drusilla. Haft in Cäsarea

24 Nach etlichen Tagen aber kam Felix mit seinem Weibe Drusilla, die eine Jüdin war, und ließ den Paulus holen und hörte ihn über den Glauben an Christus Jesus. 25 Als er aber von Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und dem zukünftigen Gericht redete, wurde dem Felix bange, und er antwortete: Für diesmal gehe hin; wenn ich aber gelegene Zeit bekomme, will ich dich wieder rufen lassen! 26 Zugleich hoffte er aber auch, daß ihm von Paulus Geld gegeben würde, damit er ihn freiließe. Darum ließ er ihn auch öfters kommen und besprach sich mit ihm. 27 Als aber zwei Jahre verflossen waren, bekam Felix zum Nachfolger den Porcius Festus, und da sich Felix die Juden zu Dank verpflichten wollte, ließ er den Paulus gebunden zurück.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.