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Apostelgeschichte - Kapitel 23

Paulus vor dem Hohen Rat

1 Da sah Paulus den Hohen Rat fest an und sprach: Ihr Männer und Brüder, ich habe mit allem guten Gewissen Gott zu dienen gesucht bis auf diesen Tag. (Apostelgeschichte 24.16) 2 Aber der Hohepriester Ananias befahl den Umstehenden, ihn auf den Mund zu schlagen. 3 Da sprach Paulus zu ihm: Gott wird dich schlagen, du getünchte Wand! Du sitzest da, mich zu richten nach dem Gesetz, und heißest mich schlagen wider das Gesetz? (Matthäus 23.37) 4 Die Umstehenden aber sprachen: Schmähst du den Hohenpriester Gottes? 5 Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.» 6 Da aber Paulus wußte, daß der eine Teil aus Sadduzäern, der andere aus Pharisäern bestand, rief er in die Ratsversammlung hinein: Ihr Männer und Brüder, ich bin ein Pharisäer und eines Pharisäers Sohn; wegen der Hoffnung und der Auferstehung der Toten werde ich gerichtet! (Apostelgeschichte 22.3) (Apostelgeschichte 26.5) (Galater 1.14) 7 Als er aber solches sagte, entstand ein Streit zwischen den Pharisäern und den Sadduzäern, und die Versammlung spaltete sich. 8 Denn die Sadduzäer sagen, es gebe keine Auferstehung, auch weder Engel noch Geist; die Pharisäer aber bekennen sich zu beidem. (Matthäus 22.23) 9 Es entstand aber ein großes Geschrei, und einige Schriftgelehrte von der Partei der Pharisäer standen auf, stritten und sprachen: Wir finden nichts Böses an diesem Menschen; hat aber ein Geist zu ihm geredet oder ein Engel, so wollen wir nicht wider Gott streiten! (Apostelgeschichte 5.39) (Apostelgeschichte 25.25) 10 Da aber ein großer Zwist entstand, befürchtete der Oberste, Paulus möchte von ihnen zerrissen werden, und er ließ die Truppe herabkommen und ihn aus ihrer Mitte reißen und in die Kaserne führen. 11 Aber in der folgenden Nacht trat der Herr zu ihm und sprach: Sei getrost, Paulus! Denn wie du in Jerusalem von mir gezeugt hast, so sollst du auch in Rom zeugen. (Apostelgeschichte 25.11-12) (Apostelgeschichte 27.23-24)

Der geplante Mordanschlag der Juden

12 Als es aber Tag geworden war, rotteten sich etliche Juden zusammen und verschworen sich, weder zu essen noch zu trinken, bis sie den Paulus umgebracht hätten. 13 Es waren aber ihrer mehr als vierzig, die diese Verschwörung gemacht hatten. 14 Diese gingen zu den Hohenpriestern und Ältesten und sprachen: Wir haben uns mit einem Fluche verschworen, nichts zu genießen, bis wir den Paulus umgebracht haben. 15 So machet nun ihr samt dem Hohen Rate es dem Obersten klar, daß er ihn morgen zu euch hinabführe, da ihr seine Sache genauer untersuchen möchtet; wir aber sind bereit, ihn vor seiner Ankunft umzubringen. 16 Als aber der Schwestersohn des Paulus von diesem Anschlag hörte, kam er, ging in die Kaserne hinein und meldete es dem Paulus. 17 Da rief Paulus einen der Hauptleute zu sich und sprach: Führe diesen Jüngling zu dem Obersten, denn er hat ihm etwas zu melden. 18 Der nahm ihn und führte ihn zu dem Obersten und sprach: Der Gefangene Paulus rief mich zu sich und bat mich, diesen Jüngling zu dir zu führen, der dir etwas zu sagen habe. 19 Da nahm ihn der Oberste bei der Hand, ging mit ihm beiseite und fragte ihn: Was hast du mir zu melden? 20 Und er sprach: Die Juden sind übereingekommen, dich zu bitten, daß du morgen Paulus in den Hohen Rat hinabführen lassest, da sie seine Sache noch genauer untersuchen möchten. 21 Laß dich aber nicht von ihnen bereden, denn mehr als vierzig Männer von ihnen stellen ihm nach; die haben sich verschworen, weder zu essen noch zu trinken, bis sie ihn umgebracht haben, und jetzt sind sie bereit und warten auf deine Zusage. 22 Nun entließ der Oberste den Jüngling und gebot ihm, niemandem zu sagen, daß er ihm solches angezeigt habe.

Paulus wird nach Cäsarea gebracht

23 Und er ließ zwei Hauptleute zu sich rufen und sprach: Haltet zweihundert Soldaten bereit, damit sie nach Cäsarea ziehen, dazu siebzig Reiter und zweihundert Schleuderer, von der dritten Stunde der Nacht an; 24 auch soll man Tiere bereitstellen, um den Paulus daraufzusetzen und ihn zu dem Landpfleger Felix in Sicherheit zu bringen. 25 Und er schrieb einen Brief, der folgenden Inhalt hatte: 26 «Claudius Lysias schickt dem edlen Landpfleger Felix einen Gruß! 27 Diesen Mann, den die Juden ergriffen haben und umbringen wollten, habe ich mit Hilfe der Truppe befreit, da ich vernahm, daß er ein Römer sei. (Apostelgeschichte 21.33) (Apostelgeschichte 22.25) 28 Da ich aber den Grund ihrer Anklage gegen ihn ermitteln wollte, führte ich ihn in ihren Hohen Rat hinab. (Apostelgeschichte 22.30) 29 Da fand ich, daß er wegen Streitfragen ihres Gesetzes angeklagt werde, aber keine Anklage auf sich habe, die des Todes oder der Bande wert wäre. (Apostelgeschichte 18.14-15) 30 Da mir aber angezeigt wurde, daß eine Verschwörung gegen diesen Mann bestehe, so habe ich ihn sogleich zu dir geschickt und auch den Klägern befohlen, sich seinetwegen an dich zu wenden. Lebe wohl!» (Apostelgeschichte 24.8) 31 Die Kriegsknechte nun nahmen den Paulus, wie ihnen befohlen war, und führten ihn bei Nacht nach Antipatris. 32 Am folgenden Tage aber ließen sie die Reiter mit ihm ziehen und kehrten wieder in die Kaserne zurück. 33 Jene aber übergaben bei ihrer Ankunft in Cäsarea dem Landpfleger den Brief und führten ihm auch den Paulus vor. 34 Nachdem aber der Landpfleger den Brief gelesen und auf die Frage, aus welcher Provinz er wäre, erfahren hatte, daß er aus Cilicien sei, sprach er: (Apostelgeschichte 22.3) 35 Ich will dich verhören, wenn deine Ankläger auch eingetroffen sind. Und er befahl, ihn im Palast des Herodes zu bewachen.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)