Apostelgeschichte - Kapitel 23
Paulus vor dem Hohen Rat
1 Da sah Paulus den Hohen Rat fest an und sprach: Ihr Männer und Brüder, ich habe mit allem guten Gewissen Gott zu dienen gesucht bis auf diesen Tag. (Apostelgeschichte 24.16) 2 Aber der Hohepriester Ananias befahl den Umstehenden, ihn auf den Mund zu schlagen. 3 Da sprach Paulus zu ihm: Gott wird dich schlagen, du getünchte Wand! Du sitzest da, mich zu richten nach dem Gesetz, und heißest mich schlagen wider das Gesetz? (Matthäus 23.37) 4 Die Umstehenden aber sprachen: Schmähst du den Hohenpriester Gottes? 5 Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.» 6 Da aber Paulus wußte, daß der eine Teil aus Sadduzäern, der andere aus Pharisäern bestand, rief er in die Ratsversammlung hinein: Ihr Männer und Brüder, ich bin ein Pharisäer und eines Pharisäers Sohn; wegen der Hoffnung und der Auferstehung der Toten werde ich gerichtet! (Apostelgeschichte 22.3) (Apostelgeschichte 26.5) (Galater 1.14) 7 Als er aber solches sagte, entstand ein Streit zwischen den Pharisäern und den Sadduzäern, und die Versammlung spaltete sich. 8 Denn die Sadduzäer sagen, es gebe keine Auferstehung, auch weder Engel noch Geist; die Pharisäer aber bekennen sich zu beidem. (Matthäus 22.23) 9 Es entstand aber ein großes Geschrei, und einige Schriftgelehrte von der Partei der Pharisäer standen auf, stritten und sprachen: Wir finden nichts Böses an diesem Menschen; hat aber ein Geist zu ihm geredet oder ein Engel, so wollen wir nicht wider Gott streiten! (Apostelgeschichte 5.39) (Apostelgeschichte 25.25) 10 Da aber ein großer Zwist entstand, befürchtete der Oberste, Paulus möchte von ihnen zerrissen werden, und er ließ die Truppe herabkommen und ihn aus ihrer Mitte reißen und in die Kaserne führen. 11 Aber in der folgenden Nacht trat der Herr zu ihm und sprach: Sei getrost, Paulus! Denn wie du in Jerusalem von mir gezeugt hast, so sollst du auch in Rom zeugen. (Apostelgeschichte 25.11-12) (Apostelgeschichte 27.23-24)Der geplante Mordanschlag der Juden
12 Als es aber Tag geworden war, rotteten sich etliche Juden zusammen und verschworen sich, weder zu essen noch zu trinken, bis sie den Paulus umgebracht hätten. 13 Es waren aber ihrer mehr als vierzig, die diese Verschwörung gemacht hatten. 14 Diese gingen zu den Hohenpriestern und Ältesten und sprachen: Wir haben uns mit einem Fluche verschworen, nichts zu genießen, bis wir den Paulus umgebracht haben. 15 So machet nun ihr samt dem Hohen Rate es dem Obersten klar, daß er ihn morgen zu euch hinabführe, da ihr seine Sache genauer untersuchen möchtet; wir aber sind bereit, ihn vor seiner Ankunft umzubringen. 16 Als aber der Schwestersohn des Paulus von diesem Anschlag hörte, kam er, ging in die Kaserne hinein und meldete es dem Paulus. 17 Da rief Paulus einen der Hauptleute zu sich und sprach: Führe diesen Jüngling zu dem Obersten, denn er hat ihm etwas zu melden. 18 Der nahm ihn und führte ihn zu dem Obersten und sprach: Der Gefangene Paulus rief mich zu sich und bat mich, diesen Jüngling zu dir zu führen, der dir etwas zu sagen habe. 19 Da nahm ihn der Oberste bei der Hand, ging mit ihm beiseite und fragte ihn: Was hast du mir zu melden? 20 Und er sprach: Die Juden sind übereingekommen, dich zu bitten, daß du morgen Paulus in den Hohen Rat hinabführen lassest, da sie seine Sache noch genauer untersuchen möchten. 21 Laß dich aber nicht von ihnen bereden, denn mehr als vierzig Männer von ihnen stellen ihm nach; die haben sich verschworen, weder zu essen noch zu trinken, bis sie ihn umgebracht haben, und jetzt sind sie bereit und warten auf deine Zusage. 22 Nun entließ der Oberste den Jüngling und gebot ihm, niemandem zu sagen, daß er ihm solches angezeigt habe.Paulus wird nach Cäsarea gebracht
23 Und er ließ zwei Hauptleute zu sich rufen und sprach: Haltet zweihundert Soldaten bereit, damit sie nach Cäsarea ziehen, dazu siebzig Reiter und zweihundert Schleuderer, von der dritten Stunde der Nacht an; 24 auch soll man Tiere bereitstellen, um den Paulus daraufzusetzen und ihn zu dem Landpfleger Felix in Sicherheit zu bringen. 25 Und er schrieb einen Brief, der folgenden Inhalt hatte: 26 «Claudius Lysias schickt dem edlen Landpfleger Felix einen Gruß! 27 Diesen Mann, den die Juden ergriffen haben und umbringen wollten, habe ich mit Hilfe der Truppe befreit, da ich vernahm, daß er ein Römer sei. (Apostelgeschichte 21.33) (Apostelgeschichte 22.25) 28 Da ich aber den Grund ihrer Anklage gegen ihn ermitteln wollte, führte ich ihn in ihren Hohen Rat hinab. (Apostelgeschichte 22.30) 29 Da fand ich, daß er wegen Streitfragen ihres Gesetzes angeklagt werde, aber keine Anklage auf sich habe, die des Todes oder der Bande wert wäre. (Apostelgeschichte 18.14-15) 30 Da mir aber angezeigt wurde, daß eine Verschwörung gegen diesen Mann bestehe, so habe ich ihn sogleich zu dir geschickt und auch den Klägern befohlen, sich seinetwegen an dich zu wenden. Lebe wohl!» (Apostelgeschichte 24.8) 31 Die Kriegsknechte nun nahmen den Paulus, wie ihnen befohlen war, und führten ihn bei Nacht nach Antipatris. 32 Am folgenden Tage aber ließen sie die Reiter mit ihm ziehen und kehrten wieder in die Kaserne zurück. 33 Jene aber übergaben bei ihrer Ankunft in Cäsarea dem Landpfleger den Brief und führten ihm auch den Paulus vor. 34 Nachdem aber der Landpfleger den Brief gelesen und auf die Frage, aus welcher Provinz er wäre, erfahren hatte, daß er aus Cilicien sei, sprach er: (Apostelgeschichte 22.3) 35 Ich will dich verhören, wenn deine Ankläger auch eingetroffen sind. Und er befahl, ihn im Palast des Herodes zu bewachen.3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)