Apostelgeschichte - Kapitel 22
Die Rede des Paulus an das jüdische Volk
1 Ihr Männer, Brüder und Väter, höret jetzt meine Verteidigung vor euch an! 2 Als sie aber hörten, daß er in hebräischer Sprache zu ihnen redete, wurden sie noch ruhiger; und er sprach: (Apostelgeschichte 21.40) 3 Ich bin ein jüdischer Mann, geboren zu Tarsus in Cilicien, aber erzogen in dieser Stadt, zu den Füßen Gamaliels, unterrichtet mit allem Fleiß im väterlichen Gesetz, und ich war ein Eiferer für Gott, wie ihr alle es heute seid. (Apostelgeschichte 5.34) (Apostelgeschichte 9.1) (Apostelgeschichte 26.9) 4 Ich verfolgte diesen Weg bis auf den Tod, indem ich Männer und Frauen band und ins Gefängnis überlieferte, (Apostelgeschichte 8.3) 5 wie mir auch der Hohepriester und der ganze Rat der Ältesten Zeugnis gibt. Von ihnen empfing ich sogar Briefe an die Brüder und zog nach Damaskus, um auch die, welche dort waren, gebunden nach Jerusalem zu führen, damit sie bestraft würden. 6 Es geschah mir aber, als ich auf meiner Reise in die Nähe von Damaskus kam, daß mich am Mittag plötzlich vom Himmel her ein helles Licht umstrahlte. 7 Und ich fiel zu Boden und hörte eine Stimme, die zu mir sprach: Saul! Saul! was verfolgst du mich? 8 Ich aber antwortete: Wer bist du, Herr? Und er sprach zu mir: Ich bin Jesus, der Nazarener, den du verfolgst! 9 Meine Begleiter aber sahen zwar das Licht und wurden voll Furcht, aber die Stimme dessen, der mit mir redete, hörten sie nicht. 10 Und ich sprach: Was soll ich tun, Herr? Der Herr sprach zu mir: Steh auf und gehe nach Damaskus; dort wird man dir alles sagen, was dir zu tun verordnet ist. 11 Da ich aber vor dem Glanze jenes Lichtes nicht sehen konnte, wurde ich von meinen Begleitern an der Hand geführt und kam nach Damaskus. 12 Aber ein gewisser Ananias, ein frommer Mann nach dem Gesetz, der von allen Juden, die dort wohnten, ein gutes Zeugnis hat, 13 der kam zu mir, trat herzu und sprach zu mir: Bruder Saul, werde wieder sehend! Und zur selben Stunde konnte ich ihn sehen. 14 Er aber sprach: Der Gott unsrer Väter hat dich vorherbestimmt, seinen Willen zu erkennen und den Gerechten zu sehen und die Stimme aus seinem Munde zu hören; 15 denn du sollst bei allen Menschen ein Zeuge für ihn sein von dem, was du gesehen und gehört hast. 16 Und nun, was zögerst du? Steh auf, laß dich taufen und deine Sünden abwaschen, indem du seinen Namen anrufst! 17 Es geschah mir aber, als ich nach Jerusalem zurückgekehrt war und im Tempel betete, daß ich in eine Verzückung geriet 18 und Ihn sah, der zu mir sprach: Eile und geh schnell aus Jerusalem fort, denn sie werden dein Zeugnis von mir nicht annehmen! 19 Und ich sprach: Herr, sie wissen selbst, daß ich die, welche an dich glaubten, ins Gefängnis werfen und in den Synagogen schlagen ließ, 20 und daß auch ich dabei stand, als das Blut deines Zeugen Stephanus vergossen wurde, und seiner Hinrichtung beistimmte und die Kleider derer verwahrte, die ihn töteten. (Apostelgeschichte 7.57) (Apostelgeschichte 8.1) 21 Und er sprach zu mir: Gehe hin, denn ich will dich in die Ferne zu den Heiden senden! (Apostelgeschichte 13.2) 22 Sie hörten ihm aber zu bis zu diesem Wort; da erhoben sie ihre Stimme und sprachen: Hinweg mit solchem von der Erde! Denn es ziemt sich nicht, daß er am Leben bleibe! (Apostelgeschichte 21.36)Paulus vor dem römischen Befehlshaber
23 Als sie aber schrieen und die Kleider abwarfen und Staub in die Luft schleuderten, 24 ließ der Oberste ihn in die Kaserne führen und befahl, ihn unter Geißelhieben zu verhören, damit er erführe, aus welchem Grund sie derart über ihn schrieen. 25 Als sie ihn aber für die Geißelung mit den Riemen ausstreckten, sprach Paulus zu dem Hauptmann, der dabeistand: Ist es euch erlaubt, einen Römer, dazu noch ohne Urteil, zu geißeln? (Apostelgeschichte 16.37) (Apostelgeschichte 23.27) 26 Als der Hauptmann das hörte, ging er zu dem Obersten, meldete es ihm und sprach: Siehe zu, was du tun willst, denn dieser Mensch ist ein Römer! 27 Da kam der Oberste herzu und sprach zu ihm: Sage mir, bist du ein Römer? Er antwortete: Ja! 28 Und der Oberste erwiderte: Ich habe dieses Bürgerrecht um eine große Summe erworben. Paulus aber sprach: Und ich bin sogar darin geboren! 29 Alsbald standen die, welche ihn peinlich verhören wollten, von ihm ab, und auch der Oberste fürchtete sich, da er vernommen hatte, daß er ein Römer sei, und weil er ihn hatte fesseln lassen. 30 Am folgenden Tage aber, da er mit Gewißheit erfahren wollte, wessen er von den Juden angeklagt werde, entledigte er ihn der Fesseln und ließ die Hohenpriester samt dem ganzen Hohen Rat zusammenkommen und führte Paulus hinab und stellte ihn vor sie.3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.