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Apostelgeschichte - Kapitel 20

Paulus in Mazedonien und Griechenland

1 Nachdem sich aber der Tumult gelegt hatte, ließ Paulus die Jünger zu sich kommen und ermahnte sie; dann nahm er Abschied von ihnen und zog aus, um nach Mazedonien zu reisen. (2. Korinther 2.13) 2 Und nachdem er jene Bezirke durchzogen und sie mit vielen Worten ermahnt hatte, kam er nach Griechenland. 3 Und er brachte daselbst drei Monate zu; und da ihm die Juden, als er nach Syrien abfahren wollte, nachstellten, entschloß er sich, über Mazedonien zurückzukehren. 4 Es begleiteten ihn aber bis nach Asien Sopater, des Pyrrhus Sohn von Beröa, von den Thessalonichern Aristarchus und Sekundus, und Gajus von Derbe und Timotheus, aus Asien aber Tychikus und Trophimus. (Apostelgeschichte 16.1) (Apostelgeschichte 17.10) (Apostelgeschichte 19.29) (Apostelgeschichte 21.29) (Epheser 6.21) 5 Diese gingen voraus und warteten auf uns in Troas.

In Troas. Die Auferweckung des Eutychus

6 Wir aber fuhren nach den Tagen der ungesäuerten Brote von Philippi ab und kamen in fünf Tagen zu ihnen nach Troas, wo wir uns sieben Tage aufhielten. 7 Am ersten Tage der Woche aber, als wir versammelt waren, um das Brot zu brechen, unterredete sich Paulus mit ihnen, da er am folgenden Tage abreisen wollte, und dehnte die Rede bis Mitternacht aus. (Matthäus 28.1) (Apostelgeschichte 2.42) (Apostelgeschichte 2.46) 8 Es waren aber zahlreiche Lampen in dem Obersaal, wo wir versammelt waren. 9 Und ein Jüngling namens Eutychus saß am Fenster; der sank in einen tiefen Schlaf, weil Paulus so lange redete, und vom Schlaf überwältigt, fiel er vom dritten Stock hinab und wurde tot aufgehoben. 10 Da ging Paulus hinab und warf sich über ihn, umfaßte ihn und sprach: Machet keinen Lärm; denn seine Seele ist in ihm! (1. Könige 17.21) 11 Und er ging wieder hinauf und brach das Brot, aß und unterredete sich noch lange mit ihnen, bis der Tag anbrach, und zog alsdann fort. 12 Sie brachten aber den Knaben lebendig und waren nicht wenig getröstet.

Weiterreise nach Milet

13 Wir aber gingen voraus zum Schiff und fuhren nach Assus, um dort Paulus aufzunehmen; denn so hatte er es angeordnet, weil er zu Fuß reisen wollte. 14 Als er aber in Assus mit uns zusammentraf, nahmen wir ihn auf und kamen nach Mitylene. 15 Und von dort segelten wir ab und kamen am folgenden Tage auf die Höhe von Chios; tags darauf aber fuhren wir nach Samos, und nachdem wir in Trogyllium geblieben waren, gelangten wir am nächsten Tage nach Milet. 16 Denn Paulus hatte beschlossen, an Ephesus vorbeizusegeln, damit er in Asien nicht zu viel Zeit zubringen müßte, denn er eilte, um, wenn es ihm möglich wäre, auf den Tag der Pfingsten in Jerusalem zu sein. (Apostelgeschichte 18.21)

Die Abschiedsrede des Paulus an die Ältesten von Ephesus

17 Von Milet aber schickte er gen Ephesus und ließ die Ältesten der Gemeinde herüberrufen. 18 Und als sie zu ihm gekommen waren, sprach er zu ihnen: Ihr wißt, wie ich mich vom ersten Tag an, als ich Asien betrat, die ganze Zeit unter euch verhalten habe, (Apostelgeschichte 18.19) (Apostelgeschichte 19.10) 19 daß ich dem Herrn diente mit aller Demut, unter Tränen und Anfechtungen, die mir durch die Nachstellungen der Juden widerfuhren; 20 wie ich nichts von dem, was nützlich ist, verschwiegen habe, daß ich es euch nicht verkündigt und gelehrt hätte, öffentlich und in den Häusern, 21 indem ich Juden und Griechen die Buße zu Gott und den Glauben an unsern Herrn Jesus Christus bezeugt habe. 22 Und nun siehe, gebunden im Geiste reise ich nach Jerusalem, ohne zu wissen, was mir dort begegnen wird, (Apostelgeschichte 19.21) 23 außer daß der heilige Geist von Stadt zu Stadt mir bezeugt und sagt, daß Bande und Trübsal meiner warten. (Apostelgeschichte 9.16) (Apostelgeschichte 21.4) (Apostelgeschichte 21.11) 24 Aber ich halte mein Leben nicht der Rede wert, wenn es gilt, meinen Lauf und den Dienst zu vollenden, den ich von dem Herrn Jesus empfangen habe, nämlich das Evangelium der Gnade Gottes zu bezeugen. (Apostelgeschichte 21.13) (2. Timotheus 4.7) 25 Und nun siehe, ich weiß, daß ihr mein Angesicht nicht mehr sehen werdet, ihr alle, bei welchen ich umhergezogen bin und das Reich Gottes gepredigt habe. 26 Darum bezeuge ich euch am heutigen Tage, daß ich rein bin von aller Blut. (Hesekiel 3.17-19) (Apostelgeschichte 18.6) 27 Denn ich habe nichts zurückbehalten, daß ich euch nicht den ganzen Ratschluß Gottes verkündigt hätte. 28 So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in welcher der heilige Geist euch zu Aufsehern gesetzt hat, die Gemeinde Gottes zu weiden, welche er durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat! (1. Timotheus 4.16) (1. Petrus 5.2-4) 29 Denn das weiß ich, daß nach meinem Abschied räuberische Wölfe zu euch kommen werden, die der Herde nicht schonen; (Matthäus 7.15) 30 auch aus eurer eigenen Mitte werden Männer aufstehen, die verkehrte Dinge reden, um die Jünger auf ihre Seite zu ziehen. (1. Johannes 1.2) (1. Johannes 2.18) 31 Darum wachet und denket daran, daß ich drei Jahre lang Tag und Nacht nicht abgelassen habe, jeden einzelnen unter Tränen zu ermahnen. 32 Und nun übergebe ich euch Gott und dem Wort seiner Gnade, ihm, der mächtig ist zu erbauen und euch das Erbe zu geben unter allen Geheiligten. 33 Silber oder Gold oder Kleider habe ich von niemand begehrt; 34 ihr wißt selbst, daß für meine Bedürfnisse und für diejenigen meiner Gefährten diese Hände gesorgt haben. (Apostelgeschichte 18.3) (1. Korinther 4.12) (1. Thessalonicher 2.9) 35 berall habe ich euch gezeigt, daß man so arbeiten und sich der Schwachen annehmen und der Worte des Herrn Jesus eingedenk sein müsse, da er selbst gesagt hat: Geben ist seliger als nehmen! 36 Und nachdem er solches gesagt hatte, kniete er nieder und betete mit ihnen allen. (Apostelgeschichte 21.5) 37 Da weinten alle sehr, fielen Paulus um den Hals und küßten ihn, 38 schmerzlich betrübt, am meisten über das Wort, das er gesagt hatte, sie würden sein Angesicht nicht mehr sehen. Und sie geleiteten ihn zum Schiff.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.