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Apostelgeschichte - Kapitel 20

Paulus in Mazedonien und Griechenland

1 Nachdem sich aber der Tumult gelegt hatte, ließ Paulus die Jünger zu sich kommen und ermahnte sie; dann nahm er Abschied von ihnen und zog aus, um nach Mazedonien zu reisen. (2. Korinther 2.13) 2 Und nachdem er jene Bezirke durchzogen und sie mit vielen Worten ermahnt hatte, kam er nach Griechenland. 3 Und er brachte daselbst drei Monate zu; und da ihm die Juden, als er nach Syrien abfahren wollte, nachstellten, entschloß er sich, über Mazedonien zurückzukehren. 4 Es begleiteten ihn aber bis nach Asien Sopater, des Pyrrhus Sohn von Beröa, von den Thessalonichern Aristarchus und Sekundus, und Gajus von Derbe und Timotheus, aus Asien aber Tychikus und Trophimus. (Apostelgeschichte 16.1) (Apostelgeschichte 17.10) (Apostelgeschichte 19.29) (Apostelgeschichte 21.29) (Epheser 6.21) 5 Diese gingen voraus und warteten auf uns in Troas.

In Troas. Die Auferweckung des Eutychus

6 Wir aber fuhren nach den Tagen der ungesäuerten Brote von Philippi ab und kamen in fünf Tagen zu ihnen nach Troas, wo wir uns sieben Tage aufhielten. 7 Am ersten Tage der Woche aber, als wir versammelt waren, um das Brot zu brechen, unterredete sich Paulus mit ihnen, da er am folgenden Tage abreisen wollte, und dehnte die Rede bis Mitternacht aus. (Matthäus 28.1) (Apostelgeschichte 2.42) (Apostelgeschichte 2.46) 8 Es waren aber zahlreiche Lampen in dem Obersaal, wo wir versammelt waren. 9 Und ein Jüngling namens Eutychus saß am Fenster; der sank in einen tiefen Schlaf, weil Paulus so lange redete, und vom Schlaf überwältigt, fiel er vom dritten Stock hinab und wurde tot aufgehoben. 10 Da ging Paulus hinab und warf sich über ihn, umfaßte ihn und sprach: Machet keinen Lärm; denn seine Seele ist in ihm! (1. Könige 17.21) 11 Und er ging wieder hinauf und brach das Brot, aß und unterredete sich noch lange mit ihnen, bis der Tag anbrach, und zog alsdann fort. 12 Sie brachten aber den Knaben lebendig und waren nicht wenig getröstet.

Weiterreise nach Milet

13 Wir aber gingen voraus zum Schiff und fuhren nach Assus, um dort Paulus aufzunehmen; denn so hatte er es angeordnet, weil er zu Fuß reisen wollte. 14 Als er aber in Assus mit uns zusammentraf, nahmen wir ihn auf und kamen nach Mitylene. 15 Und von dort segelten wir ab und kamen am folgenden Tage auf die Höhe von Chios; tags darauf aber fuhren wir nach Samos, und nachdem wir in Trogyllium geblieben waren, gelangten wir am nächsten Tage nach Milet. 16 Denn Paulus hatte beschlossen, an Ephesus vorbeizusegeln, damit er in Asien nicht zu viel Zeit zubringen müßte, denn er eilte, um, wenn es ihm möglich wäre, auf den Tag der Pfingsten in Jerusalem zu sein. (Apostelgeschichte 18.21)

Die Abschiedsrede des Paulus an die Ältesten von Ephesus

17 Von Milet aber schickte er gen Ephesus und ließ die Ältesten der Gemeinde herüberrufen. 18 Und als sie zu ihm gekommen waren, sprach er zu ihnen: Ihr wißt, wie ich mich vom ersten Tag an, als ich Asien betrat, die ganze Zeit unter euch verhalten habe, (Apostelgeschichte 18.19) (Apostelgeschichte 19.10) 19 daß ich dem Herrn diente mit aller Demut, unter Tränen und Anfechtungen, die mir durch die Nachstellungen der Juden widerfuhren; 20 wie ich nichts von dem, was nützlich ist, verschwiegen habe, daß ich es euch nicht verkündigt und gelehrt hätte, öffentlich und in den Häusern, 21 indem ich Juden und Griechen die Buße zu Gott und den Glauben an unsern Herrn Jesus Christus bezeugt habe. 22 Und nun siehe, gebunden im Geiste reise ich nach Jerusalem, ohne zu wissen, was mir dort begegnen wird, (Apostelgeschichte 19.21) 23 außer daß der heilige Geist von Stadt zu Stadt mir bezeugt und sagt, daß Bande und Trübsal meiner warten. (Apostelgeschichte 9.16) (Apostelgeschichte 21.4) (Apostelgeschichte 21.11) 24 Aber ich halte mein Leben nicht der Rede wert, wenn es gilt, meinen Lauf und den Dienst zu vollenden, den ich von dem Herrn Jesus empfangen habe, nämlich das Evangelium der Gnade Gottes zu bezeugen. (Apostelgeschichte 21.13) (2. Timotheus 4.7) 25 Und nun siehe, ich weiß, daß ihr mein Angesicht nicht mehr sehen werdet, ihr alle, bei welchen ich umhergezogen bin und das Reich Gottes gepredigt habe. 26 Darum bezeuge ich euch am heutigen Tage, daß ich rein bin von aller Blut. (Hesekiel 3.17-19) (Apostelgeschichte 18.6) 27 Denn ich habe nichts zurückbehalten, daß ich euch nicht den ganzen Ratschluß Gottes verkündigt hätte. 28 So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in welcher der heilige Geist euch zu Aufsehern gesetzt hat, die Gemeinde Gottes zu weiden, welche er durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat! (1. Timotheus 4.16) (1. Petrus 5.2-4) 29 Denn das weiß ich, daß nach meinem Abschied räuberische Wölfe zu euch kommen werden, die der Herde nicht schonen; (Matthäus 7.15) 30 auch aus eurer eigenen Mitte werden Männer aufstehen, die verkehrte Dinge reden, um die Jünger auf ihre Seite zu ziehen. (1. Johannes 1.2) (1. Johannes 2.18) 31 Darum wachet und denket daran, daß ich drei Jahre lang Tag und Nacht nicht abgelassen habe, jeden einzelnen unter Tränen zu ermahnen. 32 Und nun übergebe ich euch Gott und dem Wort seiner Gnade, ihm, der mächtig ist zu erbauen und euch das Erbe zu geben unter allen Geheiligten. 33 Silber oder Gold oder Kleider habe ich von niemand begehrt; 34 ihr wißt selbst, daß für meine Bedürfnisse und für diejenigen meiner Gefährten diese Hände gesorgt haben. (Apostelgeschichte 18.3) (1. Korinther 4.12) (1. Thessalonicher 2.9) 35 berall habe ich euch gezeigt, daß man so arbeiten und sich der Schwachen annehmen und der Worte des Herrn Jesus eingedenk sein müsse, da er selbst gesagt hat: Geben ist seliger als nehmen! 36 Und nachdem er solches gesagt hatte, kniete er nieder und betete mit ihnen allen. (Apostelgeschichte 21.5) 37 Da weinten alle sehr, fielen Paulus um den Hals und küßten ihn, 38 schmerzlich betrübt, am meisten über das Wort, das er gesagt hatte, sie würden sein Angesicht nicht mehr sehen. Und sie geleiteten ihn zum Schiff.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)