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Apostelgeschichte - Kapitel 18

Paulus in Korinth

1 Darnach schied Paulus von Athen und kam nach Korinth. 2 Und dort fand er einen Juden namens Aquila, aus Pontus gebürtig, der vor kurzem samt seiner Frau Priscilla aus Italien gekommen war (weil Claudius befohlen hatte, daß alle Juden aus Rom weichen sollten); (Römer 16.3) 3 zu diesen ging er, und weil er das gleiche Handwerk hatte, blieb er bei ihnen und arbeitete; sie waren nämlich von Beruf Zeltmacher. (Apostelgeschichte 20.34) (1. Korinther 4.12) 4 Er hatte aber in der Synagoge jeden Sabbat Unterredungen und überzeugte Juden und Griechen. 5 Als aber Silas und Timotheus aus Mazedonien ankamen, war Paulus eifrig mit dem Wort beschäftigt, indem er den Juden bezeugte, daß Jesus der Christus sei. (Apostelgeschichte 17.14-15) (2. Korinther 1.19) 6 Als sie aber widerstrebten und lästerten, schüttelte er seine Kleider aus und sprach zu ihnen: Euer Blut komme über euer Haupt! Ich bin rein davon; von nun an gehe ich zu den Heiden! (Apostelgeschichte 13.51) (Apostelgeschichte 20.26) 7 Und er ging von dannen und begab sich in das Haus eines gottesfürchtigen Mannes mit Namen Justus, dessen Haus an die Synagoge stieß. 8 Krispus aber, der Synagogenvorsteher, wurde samt seinem ganzen Hause an den Herrn gläubig; auch viele Korinther, die zuhörten, wurden gläubig und ließen sich taufen. (1. Korinther 1.14) (1. Korinther 1.19) 9 Aber der Herr sprach in der Nacht durch ein Gesicht zu Paulus: Fürchte dich nicht, sondern rede und schweige nicht! (1. Korinther 2.3) 10 Denn ich bin mit dir, und niemand soll sich unterstehen, dir zu schaden; denn ich habe ein großes Volk in dieser Stadt. (Jeremia 1.8) (Johannes 10.16) 11 Und er blieb ein Jahr und sechs Monate daselbst und lehrte unter ihnen das Wort Gottes. 12 Als aber Gallion Statthalter von Achaja war, traten die Juden einmütig wider Paulus auf und führten ihn vor den Richterstuhl 13 und sprachen: Dieser überredet die Leute zu einem gesetzwidrigen Gottesdienst! 14 Als aber Paulus den Mund öffnen wollte, sprach Gallion zu den Juden: Wenn es sich um eine Ungerechtigkeit oder um einen argen Frevel handelte, ihr Juden, so würde ich euch billig anhören; (Apostelgeschichte 25.18-20) 15 sind es aber Streitfragen über eine Lehre und über Namen und über euer Gesetz, so sehet ihr selbst zu, denn darüber will ich nicht Richter sein! (Johannes 18.31) 16 Und er wies sie vom Richterstuhl hinweg. 17 Da ergriffen alle Griechen Sosthenes, den Synagogenvorsteher, und schlugen ihn vor dem Richterstuhl; und Gallion nahm sich dessen nichts an.

Die Rückreise nach Antiochia

18 Paulus aber, nachdem er noch viele Tage dort verblieben war, nahm von den Brüdern Abschied und segelte nach Syrien, und mit ihm Priscilla und Aquila, nachdem er sich in Kenchreä das Haupt hatte scheren lassen; denn er hatte ein Gelübde. (4. Mose 6.2) (4. Mose 6.5) (4. Mose 6.13) (4. Mose 6.18) (Apostelgeschichte 21.24) 19 Und er gelangte nach Ephesus und ließ jene dort zurück; er selbst aber ging in die Synagoge und hatte Gespräche mit den Juden. 20 Als sie ihn aber baten, längere Zeit bei ihnen zu bleiben, willigte er nicht ein; 21 sondern nahm Abschied von ihnen, indem er sprach: Ich muß durchaus das bevorstehende Fest in Jerusalem feiern, ich werde aber wieder zu euch zurückkehren, so Gott will. Und er fuhr ab von Ephesus, (Jakobus 4.15) 22 landete in Cäsarea, zog hinauf und grüßte die Gemeinde und ging hinab nach Antiochia. (Apostelgeschichte 21.15)

Die dritte Missionsreise. Apollos in Ephesus

23 Und nachdem er einige Zeit dort zugebracht hatte, zog er aus und durchreiste nacheinander die Landschaft Galatien und Phrygien und stärkte alle Jünger. 24 Ein Jude aber mit Namen Apollos, aus Alexandrien gebürtig, ein beredter Mann, mächtig in der Schrift, kam nach Ephesus. (1. Korinther 3.5-6) 25 Dieser war unterwiesen im Wege des Herrn und feurig im Geist, redete und lehrte genau über Jesus, kannte aber nur die Taufe des Johannes. (Apostelgeschichte 19.3) 26 Dieser fing an, öffentlich in der Synagoge aufzutreten. Da aber Aquila und Priscilla ihn hörten, nahmen sie ihn zu sich und legten ihm den Weg Gottes noch genauer aus. 27 Als er aber nach Achaja hinübergehen wollte, ermunterten ihn die Brüder und schrieben an die Jünger, sie möchten ihn aufnehmen. Und als er dort ankam, wurde er denen sehr behilflich, die gläubig geworden waren durch die Gnade. 28 Denn mit großem Fleiß widerlegte er die Juden öffentlich, indem er durch die Schrift bewies, daß Jesus der Christus sei. (Apostelgeschichte 9.22) (Apostelgeschichte 17.3)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)