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Apostelgeschichte - Kapitel 16

Paulus nimmt Timotheus mit sich

1 Er kam aber auch nach Derbe und nach Lystra. Und siehe, dort war ein Jünger namens Timotheus, der Sohn einer gläubigen jüdischen Frau, aber eines griechischen Vaters. (Apostelgeschichte 17.14) (Apostelgeschichte 19.22) (Apostelgeschichte 20.4) (Philipper 2.19-22) (1. Thessalonicher 3.2) (1. Thessalonicher 3.6) (2. Timotheus 1.5) 2 Der hatte ein gutes Zeugnis von den Brüdern in Lystra und Ikonium. 3 Diesen wollte Paulus mit sich ziehen lassen. Und er nahm ihn und ließ ihn beschneiden um der Juden willen, die an jenem Orte waren; denn sie wußten alle, daß sein Vater ein Grieche war. (Galater 2.3) 4 Indem sie aber die Städte durchzogen, übergaben sie ihnen zur Befolgung die von den Aposteln und Ältesten in Jerusalem gefaßten Beschlüsse. (Apostelgeschichte 15.23) 5 Da wurden die Gemeinden im Glauben gestärkt und nahmen an Zahl täglich zu.

Der göttliche Ruf nach Mazedonien

6 Als sie aber Phrygien und die Landschaft Galatien durchzogen, wurde ihnen vom heiligen Geist gewehrt, das Wort in Asien zu verkünden. (Apostelgeschichte 18.23) 7 Und sie kamen gen Mysien und versuchten nach Bithynien zu reisen; und der Geist Jesu ließ es ihnen nicht zu. 8 Da reisten sie an Mysien vorbei und kamen hinab nach Troas. 9 Und es erschien dem Paulus in der Nacht ein Gesicht: Ein mazedonischer Mann stand vor ihm, bat ihn und sprach: Komm herüber nach Mazedonien und hilf uns! 10 Als er aber dieses Gesicht gesehen hatte, trachteten wir alsbald nach Mazedonien zu ziehen, indem wir daraus schlossen, daß uns der Herr berufen habe, ihnen das Evangelium zu predigen.

Paulus in Philippi. Lydia, die Purpurhändlerin

11 So fuhren wir denn von Troas ab und kamen in gerader Fahrt nach Samothrace und am folgenden Tage nach Neapolis; 12 und von da nach Philippi, welches die erste Stadt jenes Teils von Mazedonien ist, eine Kolonie. Wir hielten uns aber in dieser Stadt etliche Tage auf. 13 Und am Sabbattage gingen wir zum Tor hinaus an den Fluß, wo wir eine Gebetsstätte vermuteten; und wir setzten uns und redeten zu den Frauen, die da zusammengekommen waren. 14 Und eine gottesfürchtige Frau namens Lydia, eine Purpurhändlerin aus der Stadt Thyatira, hörte zu; und der Herr tat ihr das Herz auf, daß sie achthatte auf das, was von Paulus geredet wurde. 15 Als sie aber samt ihrem Hause getauft worden war, bat sie und sprach: Wenn ihr davon überzeugt seid, daß ich an den Herrn gläubig bin, so kommet in mein Haus und bleibet daselbst! Und sie nötigte uns.

Die Magd mit dem Wahrsagegeist

16 Es begab sich aber, als wir zur Gebetsstätte gingen, daß uns eine Magd begegnete, die einen Wahrsagergeist hatte und ihren Herren durch ihr Wahrsagen großen Gewinn verschaffte. 17 Diese folgte Paulus und uns nach, schrie und sprach: Diese Männer sind Diener des höchsten Gottes, die euch den Weg des Heils verkündigen! (Markus 1.24) (Markus 1.34) 18 Und solches tat sie viele Tage. Paulus aber, den das bemühte, wandte sich um und sprach zu dem Geist: Ich gebiete dir im Namen Jesu Christi, von ihr auszufahren! Und er fuhr aus zur selben Stunde. (Markus 16.17) 19 Als aber ihre Herren sahen, daß die Hoffnung auf ihren Gewinn entschwunden war, ergriffen sie Paulus und Silas und schleppten sie auf den Markt vor die Obersten, 20 führten sie den Hauptleuten zu und sprachen: Diese Männer, die Juden sind, verwirren unsere Stadt (Apostelgeschichte 17.6) 21 und verkündigen Gebräuche, welche anzunehmen oder auszuüben uns nicht erlaubt ist, da wir Römer sind! 22 Und das Volk stand ebenfalls wider sie auf; und die Hauptleute rissen ihnen die Kleider ab und befahlen, sie mit Ruten zu schlagen. (2. Korinther 11.25) (Philipper 1.30) (1. Thessalonicher 2.2)

Paulus und Silas im Gefängnis. Die Bekehrung des Kerkermeisters

23 Und nachdem sie ihnen viele Streiche gegeben, warfen sie sie ins Gefängnis und befahlen dem Kerkermeister, sie sicher zu verwahren. 24 Dieser warf sie auf solchen Befehl hin ins innere Gefängnis und schloß ihre Füße in den Block. 25 Um Mitternacht aber beteten Paulus und Silas und lobten Gott mit Gesang, und die Gefangenen hörten sie. 26 Plötzlich aber entstand ein großes Erdbeben, so daß die Grundfesten des Gefängnisses erschüttert wurden, und alsbald öffneten sich alle Türen, und die Bande aller wurden los. 27 Da erwachte der Kerkermeister aus dem Schlaf, und als er die Türen des Gefängnisses geöffnet sah, zog er das Schwert und wollte sich töten, weil er meinte, die Gefangenen seien entflohen. 28 Aber Paulus rief mit lauter Stimme und sprach: Tue dir kein Leid an; denn wir sind alle hier! 29 Da forderte er ein Licht, sprang hinein und fiel zitternd vor Paulus und Silas nieder. 30 Und er führte sie heraus und sprach: Ihr Herren, was muß ich tun, um gerettet zu werden? (Apostelgeschichte 2.37) 31 Sie aber sprachen: Glaube an den Herrn Jesus, so wirst du gerettet werden, du und dein Haus! 32 Und sie sagten ihm und allen, die in seinem Hause waren, das Wort des Herrn. 33 Und er nahm sie in jener Stunde der Nacht zu sich und wusch ihnen die Striemen ab und ließ sich auf der Stelle taufen, er samt den Seinigen. 34 Und er führte sie in sein Haus, deckte den Tisch und frohlockte, daß er mit seinem ganzen Hause an Gott gläubig geworden war.

Die Freilassung von Paulus und Silas

35 Als es aber Tag geworden war, sandten die Hauptleute die Gerichtsdiener mit dem Befehl: Laß jene Leute frei! 36 Da verkündigte der Kerkermeister dem Paulus diese Worte: Die Hauptleute haben hergesandt, daß man euch freilasse. So geht nun hinaus und ziehet hin in Frieden! 37 Paulus aber sprach zu ihnen: Sie haben uns, die wir Römer sind, öffentlich ohne Urteil geschlagen und ins Gefängnis geworfen; und jetzt schicken sie uns heimlich fort? Nicht also; sondern sie mögen selbst kommen und uns hinausführen! (Apostelgeschichte 22.25) 38 Da verkündigten die Gerichtsdiener diese Worte den Hauptleuten; und diese fürchteten sich, als sie hörten, daß sie Römer seien; 39 und sie kamen und redeten ihnen zu und führten sie hinaus und baten sie, die Stadt zu verlassen. 40 Da verliessen sie das Gefängnis und begaben sich zu Lydia; und als sie die Brüder sahen, ermahnten sie sie und zogen fort.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.