Apostelgeschichte - Kapitel 15
Die Beratung in Jerusalem über das Verhältnis zu den Heidenchristen
1 Und etliche kamen aus Judäa herab und lehrten die Brüder: Wenn ihr euch nicht nach dem Gebrauche Moses beschneiden lasset, so könnt ihr nicht gerettet werden! (Galater 5.2) 2 Da sich nun Zwiespalt erhob und Paulus und Barnabas nicht geringen Streit mit ihnen hatten, ordneten sie an, daß Paulus und Barnabas und einige andere von ihnen dieser Streitfrage wegen zu den Aposteln und Ältesten nach Jerusalem hinaufziehen sollten. (Galater 2.1) 3 So durchzogen sie, nun als Abgeordnete der Gemeinde, Phönizien und Samarien, indem sie von der Bekehrung der Heiden erzählten und allen Brüdern große Freude bereiteten. 4 Als sie aber nach Jerusalem kamen, wurden sie von der Gemeinde, den Aposteln und den Ältesten empfangen und berichteten, wie vieles Gott mit ihnen getan habe. 5 Es standen aber etliche von der Sekte der Pharisäer, welche gläubig geworden waren, auf und sprachen: Man muß sie beschneiden und ihnen gebieten, das Gesetz Moses zu halten! 6 Da kamen die Apostel und die Ältesten zusammen, um diese Sache zu untersuchen. 7 Als sich nun viel Streit erhob, stand Petrus auf und sprach zu ihnen: Ihr Männer und Brüder, ihr wißt, daß Gott lange vor diesen Tagen unter euch die Wahl getroffen hat, daß durch meinen Mund die Heiden das Wort des Evangeliums hören und zum Glauben kommen sollten. (Apostelgeschichte 10.44) (Apostelgeschichte 11.15) 8 Und Gott, der Herzenskündiger, legte für sie Zeugnis ab, indem er ihnen den heiligen Geist verlieh, gleich wie uns; 9 und er machte keinen Unterschied zwischen uns und ihnen, nachdem er durch den Glauben ihre Herzen gereinigt hatte. 10 Was versuchet ihr nun Gott, indem ihr ein Joch auf den Nacken der Jünger leget, welches weder unsre Väter noch wir zu tragen vermochten? (Matthäus 23.4) (Galater 5.1) 11 Denn durch die Gnade des Herrn Jesus Christus glauben wir gerettet zu werden, auf gleiche Weise wie jene. (Galater 2.16) (Epheser 2.4) 12 Da schwieg die ganze Menge und hörte Barnabas und Paulus zu, welche erzählten, wieviele Zeichen und Wunder Gott unter den Heiden durch sie getan hatte. 13 Nachdem sie aber zu reden aufgehört hatten, hob Jakobus an und sagte: Ihr Männer und Brüder, hört mir zu! (Apostelgeschichte 21.18) (Galater 2.9) 14 Simon hat erzählt, wie Gott zum erstenmal sein Augenmerk darauf richtete, aus den Heiden ein Volk für seinen Namen anzunehmen. 15 Und damit stimmen die Worte der Propheten überein, wie geschrieben steht: 16 «Darnach will ich umkehren und die zerfallene Hütte Davids wieder aufbauen, und ihre Trümmer will ich wieder bauen und sie wieder aufrichten, 17 auf daß die Übriggebliebenen der Menschen den Herrn suchen, und alle Völker, über welche mein Name angerufen worden ist, spricht der Herr, der solche Dinge tut» 18 und dem sie von Ewigkeit her bekannt sind. 19 Darum halte ich dafür, daß man diejenigen aus den Heiden, die sich zu Gott bekehren, nicht weiter belästigen soll, 20 sondern ihnen nur anbefehle, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Erstickten und vom Blut zu enthalten. (1. Mose 9.4) (3. Mose 17.10-14) (3. Mose 19.4) (3. Mose 19.29) 21 Denn Mose hat von alten Zeiten her in jeder Stadt Leute, die ihn predigen, da er in den Synagogen an jedem Sabbat vorgelesen wird. (Apostelgeschichte 13.15)Das Schreiben an die Gemeinden
22 Da gefiel es den Aposteln und den Ältesten samt der ganzen Gemeinde, Männer aus ihrer Mitte zu erwählen und mit Paulus und Barnabas nach Antiochia zu senden, nämlich Judas mit dem Zunamen Barsabbas, und Silas, leitende Männer unter den Brüdern. 23 Und sie sandten durch ihre Hand folgendes Schreiben: «Die Apostel und die Ältesten und Brüder entbieten den Brüdern zu Antiochia und in Syrien und Cilicien, die aus den Heiden sind, ihren Gruß! 24 Da wir gehört haben, daß etliche, die von uns ausgegangen sind, euch durch Reden verwirrt und eure Seelen unsicher gemacht haben, ohne daß wir sie dazu beauftragt hätten, 25 so hat es uns, die wir einmütig versammelt waren, gefallen, Männer zu erwählen und zu euch zu senden mit unsren geliebten Barnabas und Paulus, 26 Männern, die ihre Seelen hingegeben haben für den Namen unsres Herrn Jesus Christus. 27 Wir haben also Judas und Silas gesandt, welche euch mündlich dasselbe verkündigen sollen. 28 Es hat nämlich dem heiligen Geist und uns gefallen, euch keine weitere Last aufzulegen, außer diesen notwendigen Stücken: 29 daß ihr euch enthaltet von Götzenopfern und von Blut und vom Erstickten und von Unzucht; wenn ihr euch davor in acht nehmet, so tut ihr recht. Lebet wohl!» 30 So wurden sie nun verabschiedet und kamen nach Antiochia und versammelten die Menge und übergaben das Schreiben. 31 Und als sie es gelesen hatten, freuten sie sich über den Trost. 32 Judas aber und Silas, die auch selbst Propheten waren, ermahnten die Brüder mit vielen Reden und stärkten sie. (Apostelgeschichte 11.27) (Apostelgeschichte 13.1) 33 Und nachdem sie einige Zeit dort zugebracht hatten, wurden sie von den Brüdern mit Frieden zu denen zurückgesandt, welche sie abgeordnet hatten. 34 Es gefiel aber dem Silas, dort zu bleiben. 35 Paulus aber und Barnabas hielten sich in Antiochia auf und lehrten und predigten mit noch vielen andern das Wort des Herrn.Trennung von Paulus und Barnabas. Aufbruch von Paulus zur zweiten Missionsreise
36 Nach etlichen Tagen aber sprach Paulus zu Barnabas: Laß uns wieder umkehren und nach den Brüdern sehen in all den Städten, in welchen wir das Wort des Herrn verkündigt haben, wie es um sie stehe. 37 Barnabas aber wollte auch den Johannes, der Markus zubenannt wird, mitnehmen. (Apostelgeschichte 1.12) (Apostelgeschichte 1.25) 38 Paulus aber hielt dafür, daß der, welcher in Pamphylien von ihnen gewichen und nicht mit ihnen zu dem Werke gekommen war, nicht mitzunehmen sei. (Apostelgeschichte 13.13) 39 Darob entstand eine Erbitterung, so daß sie sich voneinander trennten und Barnabas den Markus zu sich nahm und zu Schiff nach Cypern fuhr. 40 Paulus aber wählte sich Silas und zog aus, von den Brüdern der Gnade Gottes anbefohlen. 41 Er durchzog aber Syrien und Cilicien und stärkte die Gemeinden.3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.