Apostelgeschichte - Kapitel 15
Die Beratung in Jerusalem über das Verhältnis zu den Heidenchristen
1 Und etliche kamen aus Judäa herab und lehrten die Brüder: Wenn ihr euch nicht nach dem Gebrauche Moses beschneiden lasset, so könnt ihr nicht gerettet werden! (Galater 5.2) 2 Da sich nun Zwiespalt erhob und Paulus und Barnabas nicht geringen Streit mit ihnen hatten, ordneten sie an, daß Paulus und Barnabas und einige andere von ihnen dieser Streitfrage wegen zu den Aposteln und Ältesten nach Jerusalem hinaufziehen sollten. (Galater 2.1) 3 So durchzogen sie, nun als Abgeordnete der Gemeinde, Phönizien und Samarien, indem sie von der Bekehrung der Heiden erzählten und allen Brüdern große Freude bereiteten. 4 Als sie aber nach Jerusalem kamen, wurden sie von der Gemeinde, den Aposteln und den Ältesten empfangen und berichteten, wie vieles Gott mit ihnen getan habe. 5 Es standen aber etliche von der Sekte der Pharisäer, welche gläubig geworden waren, auf und sprachen: Man muß sie beschneiden und ihnen gebieten, das Gesetz Moses zu halten! 6 Da kamen die Apostel und die Ältesten zusammen, um diese Sache zu untersuchen. 7 Als sich nun viel Streit erhob, stand Petrus auf und sprach zu ihnen: Ihr Männer und Brüder, ihr wißt, daß Gott lange vor diesen Tagen unter euch die Wahl getroffen hat, daß durch meinen Mund die Heiden das Wort des Evangeliums hören und zum Glauben kommen sollten. (Apostelgeschichte 10.44) (Apostelgeschichte 11.15) 8 Und Gott, der Herzenskündiger, legte für sie Zeugnis ab, indem er ihnen den heiligen Geist verlieh, gleich wie uns; 9 und er machte keinen Unterschied zwischen uns und ihnen, nachdem er durch den Glauben ihre Herzen gereinigt hatte. 10 Was versuchet ihr nun Gott, indem ihr ein Joch auf den Nacken der Jünger leget, welches weder unsre Väter noch wir zu tragen vermochten? (Matthäus 23.4) (Galater 5.1) 11 Denn durch die Gnade des Herrn Jesus Christus glauben wir gerettet zu werden, auf gleiche Weise wie jene. (Galater 2.16) (Epheser 2.4) 12 Da schwieg die ganze Menge und hörte Barnabas und Paulus zu, welche erzählten, wieviele Zeichen und Wunder Gott unter den Heiden durch sie getan hatte. 13 Nachdem sie aber zu reden aufgehört hatten, hob Jakobus an und sagte: Ihr Männer und Brüder, hört mir zu! (Apostelgeschichte 21.18) (Galater 2.9) 14 Simon hat erzählt, wie Gott zum erstenmal sein Augenmerk darauf richtete, aus den Heiden ein Volk für seinen Namen anzunehmen. 15 Und damit stimmen die Worte der Propheten überein, wie geschrieben steht: 16 «Darnach will ich umkehren und die zerfallene Hütte Davids wieder aufbauen, und ihre Trümmer will ich wieder bauen und sie wieder aufrichten, 17 auf daß die Übriggebliebenen der Menschen den Herrn suchen, und alle Völker, über welche mein Name angerufen worden ist, spricht der Herr, der solche Dinge tut» 18 und dem sie von Ewigkeit her bekannt sind. 19 Darum halte ich dafür, daß man diejenigen aus den Heiden, die sich zu Gott bekehren, nicht weiter belästigen soll, 20 sondern ihnen nur anbefehle, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Erstickten und vom Blut zu enthalten. (1. Mose 9.4) (3. Mose 17.10-14) (3. Mose 19.4) (3. Mose 19.29) 21 Denn Mose hat von alten Zeiten her in jeder Stadt Leute, die ihn predigen, da er in den Synagogen an jedem Sabbat vorgelesen wird. (Apostelgeschichte 13.15)Das Schreiben an die Gemeinden
22 Da gefiel es den Aposteln und den Ältesten samt der ganzen Gemeinde, Männer aus ihrer Mitte zu erwählen und mit Paulus und Barnabas nach Antiochia zu senden, nämlich Judas mit dem Zunamen Barsabbas, und Silas, leitende Männer unter den Brüdern. 23 Und sie sandten durch ihre Hand folgendes Schreiben: «Die Apostel und die Ältesten und Brüder entbieten den Brüdern zu Antiochia und in Syrien und Cilicien, die aus den Heiden sind, ihren Gruß! 24 Da wir gehört haben, daß etliche, die von uns ausgegangen sind, euch durch Reden verwirrt und eure Seelen unsicher gemacht haben, ohne daß wir sie dazu beauftragt hätten, 25 so hat es uns, die wir einmütig versammelt waren, gefallen, Männer zu erwählen und zu euch zu senden mit unsren geliebten Barnabas und Paulus, 26 Männern, die ihre Seelen hingegeben haben für den Namen unsres Herrn Jesus Christus. 27 Wir haben also Judas und Silas gesandt, welche euch mündlich dasselbe verkündigen sollen. 28 Es hat nämlich dem heiligen Geist und uns gefallen, euch keine weitere Last aufzulegen, außer diesen notwendigen Stücken: 29 daß ihr euch enthaltet von Götzenopfern und von Blut und vom Erstickten und von Unzucht; wenn ihr euch davor in acht nehmet, so tut ihr recht. Lebet wohl!» 30 So wurden sie nun verabschiedet und kamen nach Antiochia und versammelten die Menge und übergaben das Schreiben. 31 Und als sie es gelesen hatten, freuten sie sich über den Trost. 32 Judas aber und Silas, die auch selbst Propheten waren, ermahnten die Brüder mit vielen Reden und stärkten sie. (Apostelgeschichte 11.27) (Apostelgeschichte 13.1) 33 Und nachdem sie einige Zeit dort zugebracht hatten, wurden sie von den Brüdern mit Frieden zu denen zurückgesandt, welche sie abgeordnet hatten. 34 Es gefiel aber dem Silas, dort zu bleiben. 35 Paulus aber und Barnabas hielten sich in Antiochia auf und lehrten und predigten mit noch vielen andern das Wort des Herrn.Trennung von Paulus und Barnabas. Aufbruch von Paulus zur zweiten Missionsreise
36 Nach etlichen Tagen aber sprach Paulus zu Barnabas: Laß uns wieder umkehren und nach den Brüdern sehen in all den Städten, in welchen wir das Wort des Herrn verkündigt haben, wie es um sie stehe. 37 Barnabas aber wollte auch den Johannes, der Markus zubenannt wird, mitnehmen. (Apostelgeschichte 1.12) (Apostelgeschichte 1.25) 38 Paulus aber hielt dafür, daß der, welcher in Pamphylien von ihnen gewichen und nicht mit ihnen zu dem Werke gekommen war, nicht mitzunehmen sei. (Apostelgeschichte 13.13) 39 Darob entstand eine Erbitterung, so daß sie sich voneinander trennten und Barnabas den Markus zu sich nahm und zu Schiff nach Cypern fuhr. 40 Paulus aber wählte sich Silas und zog aus, von den Brüdern der Gnade Gottes anbefohlen. 41 Er durchzog aber Syrien und Cilicien und stärkte die Gemeinden.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)