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Apostelgeschichte - Kapitel 14

Segen und Kämpfe in Ikonium

1 Es geschah aber in Ikonium, daß sie miteinander in die Synagoge der Juden gingen und derart redeten, daß eine große Menge von Juden und Griechen gläubig wurde. 2 Die ungläubig gebliebenen Juden aber erregten und erbitterten die Gemüter der Heiden gegen die Brüder. 3 Doch blieben sie längere Zeit daselbst und lehrten freimütig im Vertrauen auf den Herrn, der dem Wort seiner Gnade Zeugnis gab und Zeichen und Wunder durch ihre Hände geschehen ließ. (Apostelgeschichte 19.11) (Hebräer 2.4) 4 Aber die Menge der Stadt teilte sich, und die einen hielten es mit den Juden, die andern mit den Aposteln. 5 Als sich aber ein Ansturm der Heiden und Juden samt ihren Obersten erhob, um sie zu mißhandeln und zu steinigen, (2. Timotheus 3.11) 6 und sie dessen inne wurden, entflohen sie in die Städte Lykaoniens, Lystra und Derbe, und in die umliegende Landschaft 7 und predigten dort das Evangelium.

Die Heilung eines Lahmen in Lystra

8 Und zu Lystra saß ein Mann mit gebrechlichen Füßen, lahm von Geburt, der niemals hatte gehen können. 9 Der hörte Paulus reden; und als dieser ihn anblickte und sah, daß er Glauben hatte, ihm könnte geholfen werden, (Matthäus 9.28) 10 sprach er mit lauter Stimme: Steh aufrecht auf deine Füße! Und er sprang auf und ging umher. 11 Als aber die Volksmenge sah, was Paulus getan hatte, erhoben sie ihre Stimme und sprachen auf lykaonisch: Die Götter sind Menschen gleichgeworden und zu uns herabgekommen! (Apostelgeschichte 28.6) 12 Und sie nannten den Barnabas Jupiter, den Paulus aber Merkur, weil er das Wort führte. 13 Der Priester Jupiters aber, dessen Tempel vor ihrer Stadt war, brachte Ochsen und Kränze an die Tore und wollte samt dem Volke opfern. 14 Als aber die Apostel Barnabas und Paulus das hörten, zerrissen sie ihre Kleider, sprangen heraus unter das Volk, riefen und sprachen: 15 Ihr Männer, was macht ihr da? Auch wir sind Menschen, von gleicher Beschaffenheit wie ihr, und predigen euch das Evangelium, daß ihr euch von diesen eitlen Göttern bekehret zu dem lebendigen Gott, der den Himmel und die Erde, das Meer und alles, was darin ist, gemacht hat; (Apostelgeschichte 10.26) 16 der in den vergangenen Zeitaltern alle Heiden ihre eigenen Wege gehen ließ; (Apostelgeschichte 17.30) 17 und doch hat er sich selbst nicht unbezeugt gelassen, hat uns viel Gutes getan, uns vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten gegeben und unsre Herzen erfüllt mit Speise und Freude. 18 Obschon sie solches sagten, konnten sie die Menge kaum beruhigen, daß sie ihnen nicht opferte.

Paulus wird in Lystra gesteinigt. Rückreise nach Antiochia

19 Es kamen aber aus Antiochia und Ikonium Juden herbei; die überredeten das Volk und steinigten Paulus und schleiften ihn vor die Stadt hinaus, da sie meinten, er sei gestorben. (2. Korinther 11.25) (2. Timotheus 3.11) 20 Als ihn aber die Jünger umringten, stand er auf und ging in die Stadt. Und am folgenden Tage zog er mit Barnabas fort nach Derbe. 21 Und nachdem sie in dieser Stadt das Evangelium gepredigt und eine schöne Zahl Jünger gemacht hatten, kehrten sie wieder nach Lystra und Ikonium und Antiochia zurück, 22 stärkten die Seelen der Jünger und ermahnten sie, im Glauben zu verharren, und sagten ihnen, daß wir durch viele Trübsale in das Reich Gottes eingehen müssen. (Römer 5.3-5) (1. Thessalonicher 3.3) 23 Nachdem sie ihnen aber in jeder Gemeinde Älteste erwählt hatten, übergaben sie diese unter Gebet und Fasten dem Herrn, an welchen sie gläubig geworden waren. (Apostelgeschichte 6.6) 24 Und sie durchzogen Pisidien und kamen nach Pamphylien. 25 Und nachdem sie in Perge das Wort gepredigt hatten, zogen sie nach Attalia hinab. 26 Und von da schifften sie nach Antiochia, von wo aus sie der Gnade Gottes übergeben worden waren zu dem Werke, das sie nun vollbracht hatten. (Apostelgeschichte 13.1-2) 27 Als sie aber angekommen waren, versammelten sie die Gemeinde und erzählten, wie viel Gott mit ihnen getan und daß er den Heiden die Tür des Glaubens aufgetan habe. (1. Korinther 16.9) 28 Sie verbrachten aber nicht geringe Zeit mit den Jüngern.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)