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Apostelgeschichte - Kapitel 14

Segen und Kämpfe in Ikonium

1 Es geschah aber in Ikonium, daß sie miteinander in die Synagoge der Juden gingen und derart redeten, daß eine große Menge von Juden und Griechen gläubig wurde. 2 Die ungläubig gebliebenen Juden aber erregten und erbitterten die Gemüter der Heiden gegen die Brüder. 3 Doch blieben sie längere Zeit daselbst und lehrten freimütig im Vertrauen auf den Herrn, der dem Wort seiner Gnade Zeugnis gab und Zeichen und Wunder durch ihre Hände geschehen ließ. (Apostelgeschichte 19.11) (Hebräer 2.4) 4 Aber die Menge der Stadt teilte sich, und die einen hielten es mit den Juden, die andern mit den Aposteln. 5 Als sich aber ein Ansturm der Heiden und Juden samt ihren Obersten erhob, um sie zu mißhandeln und zu steinigen, (2. Timotheus 3.11) 6 und sie dessen inne wurden, entflohen sie in die Städte Lykaoniens, Lystra und Derbe, und in die umliegende Landschaft 7 und predigten dort das Evangelium.

Die Heilung eines Lahmen in Lystra

8 Und zu Lystra saß ein Mann mit gebrechlichen Füßen, lahm von Geburt, der niemals hatte gehen können. 9 Der hörte Paulus reden; und als dieser ihn anblickte und sah, daß er Glauben hatte, ihm könnte geholfen werden, (Matthäus 9.28) 10 sprach er mit lauter Stimme: Steh aufrecht auf deine Füße! Und er sprang auf und ging umher. 11 Als aber die Volksmenge sah, was Paulus getan hatte, erhoben sie ihre Stimme und sprachen auf lykaonisch: Die Götter sind Menschen gleichgeworden und zu uns herabgekommen! (Apostelgeschichte 28.6) 12 Und sie nannten den Barnabas Jupiter, den Paulus aber Merkur, weil er das Wort führte. 13 Der Priester Jupiters aber, dessen Tempel vor ihrer Stadt war, brachte Ochsen und Kränze an die Tore und wollte samt dem Volke opfern. 14 Als aber die Apostel Barnabas und Paulus das hörten, zerrissen sie ihre Kleider, sprangen heraus unter das Volk, riefen und sprachen: 15 Ihr Männer, was macht ihr da? Auch wir sind Menschen, von gleicher Beschaffenheit wie ihr, und predigen euch das Evangelium, daß ihr euch von diesen eitlen Göttern bekehret zu dem lebendigen Gott, der den Himmel und die Erde, das Meer und alles, was darin ist, gemacht hat; (Apostelgeschichte 10.26) 16 der in den vergangenen Zeitaltern alle Heiden ihre eigenen Wege gehen ließ; (Apostelgeschichte 17.30) 17 und doch hat er sich selbst nicht unbezeugt gelassen, hat uns viel Gutes getan, uns vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten gegeben und unsre Herzen erfüllt mit Speise und Freude. 18 Obschon sie solches sagten, konnten sie die Menge kaum beruhigen, daß sie ihnen nicht opferte.

Paulus wird in Lystra gesteinigt. Rückreise nach Antiochia

19 Es kamen aber aus Antiochia und Ikonium Juden herbei; die überredeten das Volk und steinigten Paulus und schleiften ihn vor die Stadt hinaus, da sie meinten, er sei gestorben. (2. Korinther 11.25) (2. Timotheus 3.11) 20 Als ihn aber die Jünger umringten, stand er auf und ging in die Stadt. Und am folgenden Tage zog er mit Barnabas fort nach Derbe. 21 Und nachdem sie in dieser Stadt das Evangelium gepredigt und eine schöne Zahl Jünger gemacht hatten, kehrten sie wieder nach Lystra und Ikonium und Antiochia zurück, 22 stärkten die Seelen der Jünger und ermahnten sie, im Glauben zu verharren, und sagten ihnen, daß wir durch viele Trübsale in das Reich Gottes eingehen müssen. (Römer 5.3-5) (1. Thessalonicher 3.3) 23 Nachdem sie ihnen aber in jeder Gemeinde Älteste erwählt hatten, übergaben sie diese unter Gebet und Fasten dem Herrn, an welchen sie gläubig geworden waren. (Apostelgeschichte 6.6) 24 Und sie durchzogen Pisidien und kamen nach Pamphylien. 25 Und nachdem sie in Perge das Wort gepredigt hatten, zogen sie nach Attalia hinab. 26 Und von da schifften sie nach Antiochia, von wo aus sie der Gnade Gottes übergeben worden waren zu dem Werke, das sie nun vollbracht hatten. (Apostelgeschichte 13.1-2) 27 Als sie aber angekommen waren, versammelten sie die Gemeinde und erzählten, wie viel Gott mit ihnen getan und daß er den Heiden die Tür des Glaubens aufgetan habe. (1. Korinther 16.9) 28 Sie verbrachten aber nicht geringe Zeit mit den Jüngern.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)