Apostelgeschichte - Kapitel 12
Gefangenschaft und Befreiung des Petrus
1 Um jene Zeit aber legte der König Herodes Hand an, um etliche von der Gemeinde zu mißhandeln. 2 Und er tötete Jakobus, den Bruder des Johannes, mit dem Schwert. (Matthäus 20.20) 3 Und als er sah, daß es den Juden gefiel, fuhr er fort und nahm auch Petrus gefangen. Es waren aber die Tage der ungesäuerten Brote. 4 Und als er ihn festgenommen hatte, warf er ihn ins Gefängnis und übergab ihn vier Abteilungen von je vier Kriegsknechten zur Bewachung, in der Absicht, ihn nach dem Passah dem Volke vorzuführen. 5 So wurde Petrus nun im Gefängnis verwahrt; von der Gemeinde aber wurde inbrünstig für ihn zu Gott gebetet. 6 Als aber Herodes ihn vorführen wollte, schlief Petrus in jener Nacht zwischen zwei Kriegsknechten, mit zwei Ketten gebunden; und Wächter vor der Tür bewachten das Gefängnis. 7 Und siehe, ein Engel des Herrn trat hinzu, und ein Licht erglänzte in dem Gemach. Er weckte aber Petrus durch einen Schlag an die Seite und sprach: Steh eilends auf! Und die Ketten fielen ihm von den Händen. (Apostelgeschichte 5.19) 8 Und der Engel sprach zu ihm: Gürte dich und ziehe deine Schuhe an! Da tat er also. Und er spricht zu ihm: Wirf deinen Mantel um und folge mir! 9 Und er ging hinaus und folgte ihm und wußte nicht, daß es Wirklichkeit war, was so durch den Engel geschah, sondern er meinte ein Gesicht zu sehen. 10 Als sie aber durch die erste und die zweite Wache hindurchgegangen waren, kamen sie zu dem eisernen Tor, welches nach der Stadt führt, und dieses tat sich ihnen von selbst auf. Und sie traten hinaus und gingen eine Gasse vorwärts, und alsbald schied der Engel von ihm. 11 Da kam Petrus zu sich selbst und sprach: Nun weiß ich wahrhaftig, daß der Herr seinen Engel gesandt und mich aus der Hand des Herodes und von allem, was das jüdische Volk erwartete, errettet hat. 12 Und er besann sich und ging zum Hause der Maria, der Mutter des Johannes mit dem Zunamen Markus, wo viele versammelt waren und beteten. (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 13.5) (Apostelgeschichte 13.13) (Apostelgeschichte 15.37) 13 Als aber Petrus an die Haustür klopfte, kam eine Magd namens Rhode herbei, um zu horchen. 14 Und als sie die Stimme des Petrus erkannte, tat sie vor Freuden das Tor nicht auf, sondern lief hinein und meldete, Petrus stehe vor dem Tor. 15 Sie aber sprachen zu ihr: Du bist nicht bei Sinnen! Aber sie bestand darauf, es sei so. Da sprachen sie: Es ist sein Engel! 16 Petrus aber fuhr fort zu klopfen; und als sie öffneten, sahen sie ihn und erstaunten sehr. 17 Er winkte ihnen aber mit der Hand, zu schweigen, und erzählte ihnen, wie der Herr ihn aus dem Gefängnis geführt habe. Er sprach aber: Meldet dies dem Jakobus und den Brüdern! Und er ging hinaus und zog an einen andern Ort. 18 Als es nun Tag geworden, entstand eine nicht geringe Bestürzung unter den Kriegsknechten, was doch aus Petrus geworden sei. (Apostelgeschichte 5.21-22) 19 Herodes aber, als er ihn forderte und nicht fand, verhörte die Hüter und ließ sie abführen. Und er ging aus Judäa nach Cäsarea hinab und hielt sich daselbst auf.Das Gericht Gottes über Herodes Agrippa
20 Er war aber erzürnt über die Bewohner von Tyrus und Zidon. Da kamen sie einmütig zu ihm, gewannen Blastus, den Kämmerer des Königs, und baten um Frieden, weil ihr Land von dem des Königs ernährt wurde. (Hesekiel 27.17) 21 Aber an einem bestimmten Tage zog Herodes ein königliches Kleid an und setzte sich auf den Richterstuhl und hielt eine Rede an sie. 22 Das Volk aber rief ihm zu: Das ist Gottes Stimme und nicht eines Menschen! (Hesekiel 28.2) 23 Alsbald aber schlug ihn ein Engel des Herrn, weil er Gott nicht die Ehre gab; und von Würmern zerfressen, verschied er. (Daniel 5.20)Die erste Missionsreise: Aussendung von Barnabas und Saulus
24 Das Wort Gottes aber wuchs und mehrte sich. (Jesaja 55.11) (Apostelgeschichte 6.7) 25 Barnabas aber und Saulus kehrten von Jerusalem zurück, nachdem sie die Hilfeleistung ausgerichtet hatten, und nahmen auch Johannes mit dem Zunamen Markus mit sich. (Apostelgeschichte 11.29-30) (Apostelgeschichte 13.5)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)