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Apostelgeschichte - Kapitel 12

Gefangenschaft und Befreiung des Petrus

1 Um jene Zeit aber legte der König Herodes Hand an, um etliche von der Gemeinde zu mißhandeln. 2 Und er tötete Jakobus, den Bruder des Johannes, mit dem Schwert. (Matthäus 20.20) 3 Und als er sah, daß es den Juden gefiel, fuhr er fort und nahm auch Petrus gefangen. Es waren aber die Tage der ungesäuerten Brote. 4 Und als er ihn festgenommen hatte, warf er ihn ins Gefängnis und übergab ihn vier Abteilungen von je vier Kriegsknechten zur Bewachung, in der Absicht, ihn nach dem Passah dem Volke vorzuführen. 5 So wurde Petrus nun im Gefängnis verwahrt; von der Gemeinde aber wurde inbrünstig für ihn zu Gott gebetet. 6 Als aber Herodes ihn vorführen wollte, schlief Petrus in jener Nacht zwischen zwei Kriegsknechten, mit zwei Ketten gebunden; und Wächter vor der Tür bewachten das Gefängnis. 7 Und siehe, ein Engel des Herrn trat hinzu, und ein Licht erglänzte in dem Gemach. Er weckte aber Petrus durch einen Schlag an die Seite und sprach: Steh eilends auf! Und die Ketten fielen ihm von den Händen. (Apostelgeschichte 5.19) 8 Und der Engel sprach zu ihm: Gürte dich und ziehe deine Schuhe an! Da tat er also. Und er spricht zu ihm: Wirf deinen Mantel um und folge mir! 9 Und er ging hinaus und folgte ihm und wußte nicht, daß es Wirklichkeit war, was so durch den Engel geschah, sondern er meinte ein Gesicht zu sehen. 10 Als sie aber durch die erste und die zweite Wache hindurchgegangen waren, kamen sie zu dem eisernen Tor, welches nach der Stadt führt, und dieses tat sich ihnen von selbst auf. Und sie traten hinaus und gingen eine Gasse vorwärts, und alsbald schied der Engel von ihm. 11 Da kam Petrus zu sich selbst und sprach: Nun weiß ich wahrhaftig, daß der Herr seinen Engel gesandt und mich aus der Hand des Herodes und von allem, was das jüdische Volk erwartete, errettet hat. 12 Und er besann sich und ging zum Hause der Maria, der Mutter des Johannes mit dem Zunamen Markus, wo viele versammelt waren und beteten. (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 13.5) (Apostelgeschichte 13.13) (Apostelgeschichte 15.37) 13 Als aber Petrus an die Haustür klopfte, kam eine Magd namens Rhode herbei, um zu horchen. 14 Und als sie die Stimme des Petrus erkannte, tat sie vor Freuden das Tor nicht auf, sondern lief hinein und meldete, Petrus stehe vor dem Tor. 15 Sie aber sprachen zu ihr: Du bist nicht bei Sinnen! Aber sie bestand darauf, es sei so. Da sprachen sie: Es ist sein Engel! 16 Petrus aber fuhr fort zu klopfen; und als sie öffneten, sahen sie ihn und erstaunten sehr. 17 Er winkte ihnen aber mit der Hand, zu schweigen, und erzählte ihnen, wie der Herr ihn aus dem Gefängnis geführt habe. Er sprach aber: Meldet dies dem Jakobus und den Brüdern! Und er ging hinaus und zog an einen andern Ort. 18 Als es nun Tag geworden, entstand eine nicht geringe Bestürzung unter den Kriegsknechten, was doch aus Petrus geworden sei. (Apostelgeschichte 5.21-22) 19 Herodes aber, als er ihn forderte und nicht fand, verhörte die Hüter und ließ sie abführen. Und er ging aus Judäa nach Cäsarea hinab und hielt sich daselbst auf.

Das Gericht Gottes über Herodes Agrippa

20 Er war aber erzürnt über die Bewohner von Tyrus und Zidon. Da kamen sie einmütig zu ihm, gewannen Blastus, den Kämmerer des Königs, und baten um Frieden, weil ihr Land von dem des Königs ernährt wurde. (Hesekiel 27.17) 21 Aber an einem bestimmten Tage zog Herodes ein königliches Kleid an und setzte sich auf den Richterstuhl und hielt eine Rede an sie. 22 Das Volk aber rief ihm zu: Das ist Gottes Stimme und nicht eines Menschen! (Hesekiel 28.2) 23 Alsbald aber schlug ihn ein Engel des Herrn, weil er Gott nicht die Ehre gab; und von Würmern zerfressen, verschied er. (Daniel 5.20)

Die erste Missionsreise: Aussendung von Barnabas und Saulus

24 Das Wort Gottes aber wuchs und mehrte sich. (Jesaja 55.11) (Apostelgeschichte 6.7) 25 Barnabas aber und Saulus kehrten von Jerusalem zurück, nachdem sie die Hilfeleistung ausgerichtet hatten, und nahmen auch Johannes mit dem Zunamen Markus mit sich. (Apostelgeschichte 11.29-30) (Apostelgeschichte 13.5)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)