Apostelgeschichte - Kapitel 1
Einleitung
1 Den ersten Bericht habe ich abgelegt, lieber Theophilus, über alles, was Jesus zu tun und zu lehren begonnen hat, (Lukas 1.3) 2 bis zu dem Tage, da er in den Himmel aufgenommen wurde, nachdem er den Aposteln, die er erwählt hatte, durch den heiligen Geist Befehl gegeben; (Matthäus 28.19-20) 3 welchen er sich auch nach seinem Leiden lebendig erzeigte, durch viele sichere Kennzeichen, indem er während vierzig Tagen ihnen erschien und über das Reich Gottes redete.Die Ankündigung des verheißenen Heiligen Geistes
4 Und als er mit ihnen zusammen war, gebot er ihnen, von Jerusalem nicht zu weichen, sondern die Verheißung des Vaters abzuwarten, welche ihr, so sprach er , von mir vernommen habt, (Lukas 24.49) (Johannes 15.26) 5 denn Johannes hat mit Wasser getauft, ihr aber sollt im heiligen Geiste getauft werden, nicht lange nach diesen Tagen. (Matthäus 3.11) 6 Die nun zusammengekommen waren, fragten ihn und sprachen: Herr, gibst du in dieser Zeit Israel die Königsherrschaft wieder? (Lukas 19.11) (Lukas 24.21) 7 Er sprach zu ihnen: Es ist nicht eure Sache, Zeiten oder Stunden zu kennen, welche der Vater in seiner eigenen Macht festgesetzt hat; (Matthäus 24.36) 8 sondern ihr werdet Kraft empfangen, wenn der heilige Geist über euch kommt, und werdet Zeugen für mich sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samaria und bis ans Ende der Erde! (Lukas 24.48) (Apostelgeschichte 8.11)Die Himmelfahrt Jesu Christi
9 Und nach diesen Worten wurde er vor ihren Augen emporgehoben, und eine Wolke nahm ihn auf und vor ihren Augen weg. (Markus 16.19) (Lukas 24.51) 10 Und als sie unverwandt gen Himmel blickten, während er dahinfuhr, siehe, da standen zwei Männer in weißen Kleidern bei ihnen, die sprachen: (Lukas 24.4) 11 Ihr Männer von Galiläa, was steht ihr hier und seht gen Himmel? Dieser Jesus, der von euch weg in den Himmel aufgenommen worden ist, wird in gleicher Weise wiederkommen, wie ihr ihn habt gen Himmel fahren sehen. (Lukas 21.27)Die Apostel in Jerusalem
12 Da kehrten sie nach Jerusalem zurück von dem Berge, welcher Ölberg heißt, der nahe bei Jerusalem liegt, einen Sabbatweg entfernt. (Lukas 24.50) (Lukas 24.52-53) 13 Und als sie hineinkamen, gingen sie hinauf in das Obergemach, wo sie verblieben, nämlich Petrus und Johannes und Jakobus und Andreas, Philippus und Thomas, Bartholomäus und Matthäus, Jakobus, der Sohn des Alphäus, und Simon Zelotes und Judas, des Jakobus Sohn. (Lukas 6.13-16) 14 Diese alle verharrten einmütig im Gebet, samt den Frauen und Maria, der Mutter Jesu, und seinen Brüdern. (Johannes 7.3)Matthias wird durchs Los als zwölfter Apostel bestimmt
15 Und in diesen Tagen stand Petrus mitten unter den Jüngern auf und sprach (es waren aber etwa hundertzwanzig Personen beisammen): (Johannes 21.15-19) 16 Ihr Männer und Brüder, es mußte das Wort der Schrift erfüllt werden, das der heilige Geist durch den Mund Davids vorausgesagt hat über Judas, welcher denen, die Jesus gefangennahmen, zum Wegweiser wurde. (Psalm 41.10) 17 Denn er war uns beigezählt und hatte das Los dieses Dienstes empfangen. 18 Dieser erwarb einen Acker aus dem Lohn der Ungerechtigkeit und stürzte kopfüber hinab, barst mitten entzwei, und alle seine Eingeweide traten heraus. (Matthäus 27.3) 19 Und es wurde allen kund, die zu Jerusalem wohnen, so daß jener Acker in ihrer Sprache Akeldama genannt wurde, das heißt: Blutacker. 20 Denn es steht geschrieben im Buche der Psalmen: «Seine Behausung soll öde werden, und niemand soll darin wohnen», und: «sein Amt empfange ein anderer.» 21 So muß nun von den Männern, die mit uns gegangen sind die ganze Zeit über, da der Herr Jesus unter uns ein und ausging, (Johannes 15.27) 22 von der Taufe des Johannes an bis zu dem Tage, da er von uns hinweg aufgenommen wurde, einer von diesen muß mit uns Zeuge seiner Auferstehung werden. 23 Und sie stellten zwei dar, Joseph, genannt Barsabas, mit Zunamen Justus, und Matthias, 24 beteten und sprachen: Herr, du Kenner aller Herzen, zeige an, welchen von diesen beiden du erwählt hast, (Apostelgeschichte 6.6) 25 das Los dieses Dienstes und Apostelamtes zu empfangen, von welchem Judas abgetreten ist, um hinzugehen an seinen Ort. 26 Und sie gaben ihnen Lose, und das Los fiel auf Matthias, und er wurde zu den elf Aposteln hinzugewählt. (Sprüche 16.33)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)