Apostelgeschichte - Kapitel 1
Einleitung
1 Den ersten Bericht habe ich abgelegt, lieber Theophilus, über alles, was Jesus zu tun und zu lehren begonnen hat, (Lukas 1.3) 2 bis zu dem Tage, da er in den Himmel aufgenommen wurde, nachdem er den Aposteln, die er erwählt hatte, durch den heiligen Geist Befehl gegeben; (Matthäus 28.19-20) 3 welchen er sich auch nach seinem Leiden lebendig erzeigte, durch viele sichere Kennzeichen, indem er während vierzig Tagen ihnen erschien und über das Reich Gottes redete.Die Ankündigung des verheißenen Heiligen Geistes
4 Und als er mit ihnen zusammen war, gebot er ihnen, von Jerusalem nicht zu weichen, sondern die Verheißung des Vaters abzuwarten, welche ihr, so sprach er , von mir vernommen habt, (Lukas 24.49) (Johannes 15.26) 5 denn Johannes hat mit Wasser getauft, ihr aber sollt im heiligen Geiste getauft werden, nicht lange nach diesen Tagen. (Matthäus 3.11) 6 Die nun zusammengekommen waren, fragten ihn und sprachen: Herr, gibst du in dieser Zeit Israel die Königsherrschaft wieder? (Lukas 19.11) (Lukas 24.21) 7 Er sprach zu ihnen: Es ist nicht eure Sache, Zeiten oder Stunden zu kennen, welche der Vater in seiner eigenen Macht festgesetzt hat; (Matthäus 24.36) 8 sondern ihr werdet Kraft empfangen, wenn der heilige Geist über euch kommt, und werdet Zeugen für mich sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samaria und bis ans Ende der Erde! (Lukas 24.48) (Apostelgeschichte 8.11)Die Himmelfahrt Jesu Christi
9 Und nach diesen Worten wurde er vor ihren Augen emporgehoben, und eine Wolke nahm ihn auf und vor ihren Augen weg. (Markus 16.19) (Lukas 24.51) 10 Und als sie unverwandt gen Himmel blickten, während er dahinfuhr, siehe, da standen zwei Männer in weißen Kleidern bei ihnen, die sprachen: (Lukas 24.4) 11 Ihr Männer von Galiläa, was steht ihr hier und seht gen Himmel? Dieser Jesus, der von euch weg in den Himmel aufgenommen worden ist, wird in gleicher Weise wiederkommen, wie ihr ihn habt gen Himmel fahren sehen. (Lukas 21.27)Die Apostel in Jerusalem
12 Da kehrten sie nach Jerusalem zurück von dem Berge, welcher Ölberg heißt, der nahe bei Jerusalem liegt, einen Sabbatweg entfernt. (Lukas 24.50) (Lukas 24.52-53) 13 Und als sie hineinkamen, gingen sie hinauf in das Obergemach, wo sie verblieben, nämlich Petrus und Johannes und Jakobus und Andreas, Philippus und Thomas, Bartholomäus und Matthäus, Jakobus, der Sohn des Alphäus, und Simon Zelotes und Judas, des Jakobus Sohn. (Lukas 6.13-16) 14 Diese alle verharrten einmütig im Gebet, samt den Frauen und Maria, der Mutter Jesu, und seinen Brüdern. (Johannes 7.3)Matthias wird durchs Los als zwölfter Apostel bestimmt
15 Und in diesen Tagen stand Petrus mitten unter den Jüngern auf und sprach (es waren aber etwa hundertzwanzig Personen beisammen): (Johannes 21.15-19) 16 Ihr Männer und Brüder, es mußte das Wort der Schrift erfüllt werden, das der heilige Geist durch den Mund Davids vorausgesagt hat über Judas, welcher denen, die Jesus gefangennahmen, zum Wegweiser wurde. (Psalm 41.10) 17 Denn er war uns beigezählt und hatte das Los dieses Dienstes empfangen. 18 Dieser erwarb einen Acker aus dem Lohn der Ungerechtigkeit und stürzte kopfüber hinab, barst mitten entzwei, und alle seine Eingeweide traten heraus. (Matthäus 27.3) 19 Und es wurde allen kund, die zu Jerusalem wohnen, so daß jener Acker in ihrer Sprache Akeldama genannt wurde, das heißt: Blutacker. 20 Denn es steht geschrieben im Buche der Psalmen: «Seine Behausung soll öde werden, und niemand soll darin wohnen», und: «sein Amt empfange ein anderer.» 21 So muß nun von den Männern, die mit uns gegangen sind die ganze Zeit über, da der Herr Jesus unter uns ein und ausging, (Johannes 15.27) 22 von der Taufe des Johannes an bis zu dem Tage, da er von uns hinweg aufgenommen wurde, einer von diesen muß mit uns Zeuge seiner Auferstehung werden. 23 Und sie stellten zwei dar, Joseph, genannt Barsabas, mit Zunamen Justus, und Matthias, 24 beteten und sprachen: Herr, du Kenner aller Herzen, zeige an, welchen von diesen beiden du erwählt hast, (Apostelgeschichte 6.6) 25 das Los dieses Dienstes und Apostelamtes zu empfangen, von welchem Judas abgetreten ist, um hinzugehen an seinen Ort. 26 Und sie gaben ihnen Lose, und das Los fiel auf Matthias, und er wurde zu den elf Aposteln hinzugewählt. (Sprüche 16.33)3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.