Mose warnt das Volk vor Selbstgerechtigkeit – Erinnerung an Israels Versagen und Moses Mittlerdienst
1Höre, Israel: Du wirst heute über den Jordan gehen, daß du hineinkommest, Völker zu überwältigen, die größer und stärker sind als du, große Städte einzunehmen, die himmelhoch befestigt sind,(5. Mose 1.28)2ein großes und hochgewachsenes Volk, die Kinder Enak, die du kennst, von denen du auch sagen gehört hast: Wer kann den Kindern Enak widerstehen?(4. Mose 13.32-33)3So sollst du heute wissen, daß der HERR, dein Gott, vor dir hergeht, ein verzehrendes Feuer. Er wird sie vertilgen und sie vor dir her unterwerfen und sie vertreiben und eilends umbringen, wie dir der HERR verheißen hat.(5. Mose 4.24)4Wenn sie nun der HERR, dein Gott, vor dir her ausgestoßen hat, so sprich nicht in deinem Herzen: Um meiner eigenen Gerechtigkeit willen hat der HERR mich hereingeführt, dieses Land einzunehmen, so doch der HERR diese Heiden wegen ihres gottlosen Wesens vor dir her vertreibt.(1. Mose 15.16)(5. Mose 8.17)5Denn nicht um deiner Gerechtigkeit und um deines aufrichtigen Herzens willen kommst du hinein, ihr Land einzunehmen, sondern um ihres gottlosen Wesens willen vertreibt der HERR, dein Gott, diese Heiden, und damit er das Wort halte, das der HERR deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat.6So wisse nun, daß nicht um deiner Gerechtigkeit willen der HERR, dein Gott, dir dieses gute Land einzunehmen gibt; denn du bist ein halsstarriges Volk!(2. Mose 32.9)7Denke daran und vergiß nicht, wie du den HERRN, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast, und daß ihr von dem Tage an, da du aus Ägyptenland zogest, bis zu eurer Ankunft an diesem Ort widerspenstig gewesen seid gegen den HERRN.8Denn am Horeb erzürntet ihr den HERRN so, daß der HERR euch im Zorn vertilgen wollte;(2. Mose 32.1)9als ich auf den Berg gegangen war, die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den der HERR mit euch machte, da blieb ich vierzig Tage und vierzig Nächte lang auf dem Berge und aß kein Brot und trank kein Wasser.10Da gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, mit dem Finger Gottes beschrieben, und darauf alle Worte, die der HERR mit euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung, geredet hat.11Und nach vierzig Tagen und vierzig Nächten gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, die Tafeln des Bundes.12Und der HERR sprach zu mir: Mache dich auf und geh eilends hinab von hier; denn dein Volk, das du aus Ägypten geführt hast, hat Verderben angerichtet. Sie sind von dem Wege, den Ich ihnen geboten habe, eilends abgetreten und haben sich ein gegossenes Bild gemacht.13Und der HERR sprach also zu mir: Ich habe dieses Volk gesehen, und siehe, es ist ein halsstarriges Volk!14Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen unter dem Himmel ausrotte! Ich will aus dir ein stärkeres und größeres Volk machen, als dieses ist.15Als ich mich nun wandte und von dem Berge ging, der im Feuer brannte, und die zwei Tafeln des Bundes in meinen beiden Händen hatte,16da sah ich es , und siehe, da hattet ihr euch an dem HERRN, eurem Gott, versündigt, indem ihr euch ein gegossenes Kalb gemacht und eilends von dem Wege abgetreten waret, den der HERR euch geboten hatte.17Da faßte ich beide Tafeln und warf sie aus meinen beiden Händen und zerbrach sie vor euren Augen;18und ich fiel vor dem HERRN nieder wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte lang, und aß kein Brot und trank kein Wasser um aller eurer Sünden willen, die ihr begangen hattet, da ihr solches Übel tatet vor den Augen des HERRN, ihn zu erzürnen.(2. Mose 34.28)(5. Mose 10.10)19Denn ich fürchtete mich vor dem Zorn und Grimm, womit der HERR über euch so sehr erzürnt war, daß er euch vertilgen wollte. Und der HERR erhörte mich auch diesmal.(Hebräer 12.21)20Auch über Aaron war der HERR sehr zornig, daß er ihn vertilgen wollte; aber ich bat auch für Aaron zu jener Zeit.21Doch eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, nahm ich und verbrannte es mit Feuer und zerschlug es und zermalmte es, bis es Staub war, und warf den Staub in den Bach, der vom Berge fließt.22Auch zu Tabeera und zu Massa und bei den Lustgräbern erzürntet ihr den HERRN.(2. Mose 17.7)(4. Mose 11.3)(4. Mose 11.34)23Und als der Herr euch aus Kadesch-Barnea sandte und sprach: Gehet hinauf und nehmet das Land ein, das ich euch gegeben habe, waret ihr dem Munde des HERRN, eures Gottes, widerspenstig und glaubtet ihm nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht.(4. Mose 13.2)(4. Mose 13.31)(5. Mose 14.1-4)24Denn ihr seid widerspenstig gewesen gegen den HERRN, solange ich euch kenne!25Als ich nun vor dem HERRN niederfiel jene vierzig Tage und vierzig Nächte lang (so lange lag ich da, weil der HERR gesagt hatte, er wolle euch vertilgen)(5. Mose 9.18)26da bat ich den HERRN und sprach: Ach, Herr HERR, verdirb dein Volk und dein Erbteil nicht, das du durch deine große Kraft erlöst und mit mächtiger Hand aus Ägypten geführt hast!27Gedenke an deine Knechte Abraham, Isaak und Jakob! Kehre dich nicht an die Hartnäckigkeit und an das gottlose Wesen und an die Sünden dieses Volkes;28daß nicht das Land, daraus du uns geführt hast, sage: Der HERR konnte sie nicht in das Land bringen, das er ihnen versprochen hat, und er hat sie darum ausgeführt, weil er ihnen gram ward, damit er sie in der Wüste töte.(4. Mose 14.16)29Denn sie sind dein Volk und dein Erbteil, das du mit deiner großen Kraft und mit deinem ausgestreckten Arm ausgeführt hast.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)