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5. Mose - Kapitel 9

Mose warnt das Volk vor Selbstgerechtigkeit – Erinnerung an Israels Versagen und Moses Mittlerdienst

1 Höre, Israel: Du wirst heute über den Jordan gehen, daß du hineinkommest, Völker zu überwältigen, die größer und stärker sind als du, große Städte einzunehmen, die himmelhoch befestigt sind, (5. Mose 1.28) 2 ein großes und hochgewachsenes Volk, die Kinder Enak, die du kennst, von denen du auch sagen gehört hast: Wer kann den Kindern Enak widerstehen? (4. Mose 13.32-33) 3 So sollst du heute wissen, daß der HERR, dein Gott, vor dir hergeht, ein verzehrendes Feuer. Er wird sie vertilgen und sie vor dir her unterwerfen und sie vertreiben und eilends umbringen, wie dir der HERR verheißen hat. (5. Mose 4.24) 4 Wenn sie nun der HERR, dein Gott, vor dir her ausgestoßen hat, so sprich nicht in deinem Herzen: Um meiner eigenen Gerechtigkeit willen hat der HERR mich hereingeführt, dieses Land einzunehmen, so doch der HERR diese Heiden wegen ihres gottlosen Wesens vor dir her vertreibt. (1. Mose 15.16) (5. Mose 8.17) 5 Denn nicht um deiner Gerechtigkeit und um deines aufrichtigen Herzens willen kommst du hinein, ihr Land einzunehmen, sondern um ihres gottlosen Wesens willen vertreibt der HERR, dein Gott, diese Heiden, und damit er das Wort halte, das der HERR deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. 6 So wisse nun, daß nicht um deiner Gerechtigkeit willen der HERR, dein Gott, dir dieses gute Land einzunehmen gibt; denn du bist ein halsstarriges Volk! (2. Mose 32.9) 7 Denke daran und vergiß nicht, wie du den HERRN, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast, und daß ihr von dem Tage an, da du aus Ägyptenland zogest, bis zu eurer Ankunft an diesem Ort widerspenstig gewesen seid gegen den HERRN. 8 Denn am Horeb erzürntet ihr den HERRN so, daß der HERR euch im Zorn vertilgen wollte; (2. Mose 32.1) 9 als ich auf den Berg gegangen war, die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den der HERR mit euch machte, da blieb ich vierzig Tage und vierzig Nächte lang auf dem Berge und aß kein Brot und trank kein Wasser. 10 Da gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, mit dem Finger Gottes beschrieben, und darauf alle Worte, die der HERR mit euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung, geredet hat. 11 Und nach vierzig Tagen und vierzig Nächten gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, die Tafeln des Bundes. 12 Und der HERR sprach zu mir: Mache dich auf und geh eilends hinab von hier; denn dein Volk, das du aus Ägypten geführt hast, hat Verderben angerichtet. Sie sind von dem Wege, den Ich ihnen geboten habe, eilends abgetreten und haben sich ein gegossenes Bild gemacht. 13 Und der HERR sprach also zu mir: Ich habe dieses Volk gesehen, und siehe, es ist ein halsstarriges Volk! 14 Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen unter dem Himmel ausrotte! Ich will aus dir ein stärkeres und größeres Volk machen, als dieses ist. 15 Als ich mich nun wandte und von dem Berge ging, der im Feuer brannte, und die zwei Tafeln des Bundes in meinen beiden Händen hatte, 16 da sah ich es , und siehe, da hattet ihr euch an dem HERRN, eurem Gott, versündigt, indem ihr euch ein gegossenes Kalb gemacht und eilends von dem Wege abgetreten waret, den der HERR euch geboten hatte. 17 Da faßte ich beide Tafeln und warf sie aus meinen beiden Händen und zerbrach sie vor euren Augen; 18 und ich fiel vor dem HERRN nieder wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte lang, und aß kein Brot und trank kein Wasser um aller eurer Sünden willen, die ihr begangen hattet, da ihr solches Übel tatet vor den Augen des HERRN, ihn zu erzürnen. (2. Mose 34.28) (5. Mose 10.10) 19 Denn ich fürchtete mich vor dem Zorn und Grimm, womit der HERR über euch so sehr erzürnt war, daß er euch vertilgen wollte. Und der HERR erhörte mich auch diesmal. (Hebräer 12.21) 20 Auch über Aaron war der HERR sehr zornig, daß er ihn vertilgen wollte; aber ich bat auch für Aaron zu jener Zeit. 21 Doch eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, nahm ich und verbrannte es mit Feuer und zerschlug es und zermalmte es, bis es Staub war, und warf den Staub in den Bach, der vom Berge fließt. 22 Auch zu Tabeera und zu Massa und bei den Lustgräbern erzürntet ihr den HERRN. (2. Mose 17.7) (4. Mose 11.3) (4. Mose 11.34) 23 Und als der Herr euch aus Kadesch-Barnea sandte und sprach: Gehet hinauf und nehmet das Land ein, das ich euch gegeben habe, waret ihr dem Munde des HERRN, eures Gottes, widerspenstig und glaubtet ihm nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht. (4. Mose 13.2) (4. Mose 13.31) (5. Mose 14.1-4) 24 Denn ihr seid widerspenstig gewesen gegen den HERRN, solange ich euch kenne! 25 Als ich nun vor dem HERRN niederfiel jene vierzig Tage und vierzig Nächte lang (so lange lag ich da, weil der HERR gesagt hatte, er wolle euch vertilgen) (5. Mose 9.18) 26 da bat ich den HERRN und sprach: Ach, Herr HERR, verdirb dein Volk und dein Erbteil nicht, das du durch deine große Kraft erlöst und mit mächtiger Hand aus Ägypten geführt hast! 27 Gedenke an deine Knechte Abraham, Isaak und Jakob! Kehre dich nicht an die Hartnäckigkeit und an das gottlose Wesen und an die Sünden dieses Volkes; 28 daß nicht das Land, daraus du uns geführt hast, sage: Der HERR konnte sie nicht in das Land bringen, das er ihnen versprochen hat, und er hat sie darum ausgeführt, weil er ihnen gram ward, damit er sie in der Wüste töte. (4. Mose 14.16) 29 Denn sie sind dein Volk und dein Erbteil, das du mit deiner großen Kraft und mit deinem ausgestreckten Arm ausgeführt hast.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.