Ermahnung zum Gehorsam und Erinnerung an Gottes Erziehungswege
1Alle Gebote, die ich dir heute gebiete, sollt ihr behalten, um sie zu tun, auf daß ihr lebet und gemehret werdet und hineinkommet und das Land einnehmet, das der HERR euren Vätern geschworen hat.2Gedenke auch des ganzen Weges, durch den der HERR, dein Gott, dich geleitet hat diese vierzig Jahre lang in der Wüste, daß er dich demütigte und versuchte, auf daß kundwürde, was in deinem Herzen ist, ob du seine Gebote halten würdest oder nicht.(5. Mose 13.4)(Richter 2.22)3Er demütigte dich und ließ dich hungern und speiste dich mit Manna, das weder du noch deine Väter gekannt hatten, um dir kundzutun, daß der Mensch nicht vom Brot allein lebt, sondern daß er von allem dem lebt, was aus dem Munde des HERRN geht.(2. Mose 16.13-15)(Matthäus 4.4)4Deine Kleider sind nicht zerlumpt an dir, und deine Füße sind nicht geschwollen diese vierzig Jahre lang.5So erkenne nun in deinem Herzen, daß der HERR, dein Gott, dich gezüchtigt hat, wie ein Mann seinen Sohn züchtigt.(5. Mose 1.31)6Und beobachte die Gebote des HERRN, deines Gottes, daß du in seinen Wegen wandelst und ihn fürchtest;7denn der HERR, dein Gott, führt dich in ein gutes Land, in ein Land, darin Wasserbäche, Quellen und Seen sind, die auf den Bergen und in den Tälern entspringen;8ein Land, darin Weizen, Gerste, Weinstöcke, Feigenbäume und Granatäpfel sind, ein Land voller Olivenbäume und Honig;9ein Land, davon du dich nicht kümmerlich nähren mußt, worin es dir an nichts mangelt; ein Land, dessen Steine Eisen sind, wo du Erz aus den Bergen hauen wirst.
Ermahnung zur Dankbarkeit. Warnung vor Hochmut und Abkehr von Gott
10Darum, wenn du gegessen hast und satt geworden bist, sollst du den HERRN, deinen Gott, loben für das gute Land, das er dir gegeben hat.11Hüte dich, daß du des HERRN, deines Gottes, nicht vergessest, so daß du seine Gebote, seine Satzungen und Rechte, die ich dir heute gebiete, nicht beobachtest;12daß, wenn du nun gegessen hast und satt geworden bist, und schöne Häuser erbauest und darin wohnest,13und deine Rinder und Schafe, Silber und Gold, und alles, was du hast, sich mehren,14dein Herz sich alsdann nicht erhebe und du vergessest des HERRN, deines Gottes, der dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt hat;15der dich durch diese große und schreckliche Wüste geleitet hat, da feurige Schlangen waren und Skorpione und Dürre und kein Wasser; der dir auch Wasser aus dem harten Felsen entspringen ließ;(2. Mose 17.6)(4. Mose 21.6)16der dich in der Wüste mit Manna speiste, von welchem deine Väter nichts wußten, auf daß er dich demütigte und auf die Probe stellte, um dir hernach wohlzutun;17und daß du nicht sagest in deinem Herzen: Meine eigene Kraft und meine fleißigen Hände haben mir diesen Reichtum verschafft.18Sondern du sollst des HERRN, deines Gottes, gedenken; denn er ist es, der dir Kraft gibt, solchen Reichtum zu erwerben; auf daß er seinen Bund aufrechterhalte, den er deinen Vätern geschworen hat, wie es heute geschieht.(5. Mose 4.31)19Wirst du aber des HERRN, deines Gottes, vergessen und andern Göttern nachfolgen und ihnen dienen und sie anbeten, so bezeuge ich heute über euch, daß ihr gewiß umkommen werdet.20Wie die Heiden, die der Herr vor eurem Angesicht umbringt, also werdet auch ihr umkommen, weil ihr der Stimme des HERRN, eures Gottes, nicht gehorsam seid.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)