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5. Mose - Kapitel 7

Der HERR befiehlt die Ausrottung der Kanaaniter und ihres Götzendienstes

1 Wenn der HERR, dein Gott, dich in das Land bringt, darein du kommen wirst, um es einzunehmen, und wenn er vor dir her viele Völker vertilgt, die Hetiter, die Girgasiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Pheresiter, die Heviter und die Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du; (5. Mose 31.3) 2 und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen. (4. Mose 21.2) 3 Und du sollst dich mit ihnen nicht verschwägern; du sollst deine Töchter nicht ihren Söhnen geben, noch ihre Töchter für deine Söhne nehmen; (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 denn sie werden deine Söhne von mir abwendig machen, daß sie andern Göttern dienen; so wird dann der Zorn des HERRN über euch ergrimmen und euch bald vertilgen. 5 Sondern also sollt ihr mit ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen, ihre Bildsäulen zerbrechen, ihre Astartenbilder zerschlagen und ihre Götzen mit Feuer verbrennen. (5. Mose 12.2-3)

Israel – das heilige Volk des HERRN

6 Denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk; dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die auf Erden sind, zum Volk des Eigentums erwählt. (2. Mose 19.5-6) 7 Nicht darum, weil ihr zahlreicher wäret als alle Völker, hat der HERR Lust zu euch gehabt und euch erwählt; denn ihr seid das geringste unter allen Völkern; (Epheser 2.8) 8 sondern weil der HERR euch liebte und weil er den Eid halten wollte, den er euren Vätern geschworen, darum hat der HERR euch mit mächtiger Hand ausgeführt und dich von dem Diensthause aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten, erlöst. 9 So sollst du nun wissen, daß der HERR, dein Gott, der wahre Gott ist, der treue Gott, welcher den Bund und die Gnade denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote bewahren, auf tausend Geschlechter; (2. Mose 20.6) 10 er vergilt aber auch einem jeden, der ihn haßt, ins Angesicht und bringt ihn um; er versäumt nicht, dem zu vergelten, der ihn haßt, sondern bezahlt ihm ins Angesicht. 11 So sollst du nun die Gebote, Satzungen und Rechte bewahren, die ich dir heute gebiete, daß du sie tuest! (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17)

Ermutigung und Segensverheißung für die Einnahme des Landes

12 Und es wird geschehen, wenn ihr diese Rechte höret, sie bewahret und tut, so wird der HERR, dein Gott, auch dir den Bund und die Gnade bewahren, die er deinen Vätern geschworen hat. (2. Mose 23.22) 13 Und er wird dich lieben und dich segnen und mehren; er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Korn, deinen Most und dein Öl, den Wurf deiner Kühe und die Zucht deiner Schafe, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben. 14 Du wirst vor allen Völkern gesegnet werden. Es wird kein Unfruchtbarer und keine Unfruchtbare unter dir sein, auch nicht unter deinem Vieh. 15 Der HERR wird alle Krankheiten von dir tun und wird keine von den bösen Seuchen der Ägypter, die du gesehen hast, auf dich legen, sondern wird sie allen denen zufügen, die dich hassen. 16 Du wirst alle Völker verschlingen, die der HERR, dein Gott, dir gibt. Dein Auge soll ihrer nicht schonen, und du sollst ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir zur Schlinge werden. (Josua 23.13) 17 Wirst du aber in deinem Herzen sagen: Diese Völker sind zahlreicher als ich, wie kann ich sie vertreiben? (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 so fürchte dich nicht vor ihnen! Gedenke doch an das, was der HERR, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern getan hat; 19 an die gewaltigen Proben, die du mit Augen gesehen hast, an die Zeichen und Wunder und an die mächtige Hand und den ausgestreckten Arm, womit der HERR, dein Gott, dich ausführte. Also wird der HERR, dein Gott, allen Völkern tun, vor denen du dich fürchtest! (5. Mose 4.34) 20 Dazu wird der HERR, dein Gott, Hornissen unter sie senden, um die Übriggebliebenen umzubringen, die sich vor dir verbergen. (2. Mose 23.28-30) 21 Laß dir nicht grauen vor ihnen, denn der HERR, dein Gott, ist unter dir, ein großer und schrecklicher Gott. 22 Und zwar wird der HERR, dein Gott, diese Völker nach und nach vertreiben; du kannst sie nicht rasch aufreiben, sonst würden sich die Tiere des Feldes zu deinem Schaden vermehren. 23 Der HERR, dein Gott, wird sie vor dir hingeben und sie in große Verwirrung bringen, bis sie vertilgt sind. 24 Und er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du sollst ihre Namen unter dem Himmel austilgen. Niemand wird dir widerstehen, bis du sie vertilgt hast. 25 Die Bilder ihrer Götter sollst du mit Feuer verbrennen; und du sollst nicht begehren des Silbers oder Goldes, das daran ist, und es nicht zu dir nehmen, daß du nicht dadurch gefangen werdest; denn solches ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 26 Darum sollst du den Greuel nicht in dein Haus bringen, daß du nicht in den gleichen Bann kommest wie sie; sie sollen dir ein Abscheu und ein Greuel sein; denn sie sind dem Bann verfallen! (Josua 7.11)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)