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5. Mose - Kapitel 7

Der HERR befiehlt die Ausrottung der Kanaaniter und ihres Götzendienstes

1 Wenn der HERR, dein Gott, dich in das Land bringt, darein du kommen wirst, um es einzunehmen, und wenn er vor dir her viele Völker vertilgt, die Hetiter, die Girgasiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Pheresiter, die Heviter und die Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du; (5. Mose 31.3) 2 und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen. (4. Mose 21.2) 3 Und du sollst dich mit ihnen nicht verschwägern; du sollst deine Töchter nicht ihren Söhnen geben, noch ihre Töchter für deine Söhne nehmen; (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 denn sie werden deine Söhne von mir abwendig machen, daß sie andern Göttern dienen; so wird dann der Zorn des HERRN über euch ergrimmen und euch bald vertilgen. 5 Sondern also sollt ihr mit ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen, ihre Bildsäulen zerbrechen, ihre Astartenbilder zerschlagen und ihre Götzen mit Feuer verbrennen. (5. Mose 12.2-3)

Israel – das heilige Volk des HERRN

6 Denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk; dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die auf Erden sind, zum Volk des Eigentums erwählt. (2. Mose 19.5-6) 7 Nicht darum, weil ihr zahlreicher wäret als alle Völker, hat der HERR Lust zu euch gehabt und euch erwählt; denn ihr seid das geringste unter allen Völkern; (Epheser 2.8) 8 sondern weil der HERR euch liebte und weil er den Eid halten wollte, den er euren Vätern geschworen, darum hat der HERR euch mit mächtiger Hand ausgeführt und dich von dem Diensthause aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten, erlöst. 9 So sollst du nun wissen, daß der HERR, dein Gott, der wahre Gott ist, der treue Gott, welcher den Bund und die Gnade denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote bewahren, auf tausend Geschlechter; (2. Mose 20.6) 10 er vergilt aber auch einem jeden, der ihn haßt, ins Angesicht und bringt ihn um; er versäumt nicht, dem zu vergelten, der ihn haßt, sondern bezahlt ihm ins Angesicht. 11 So sollst du nun die Gebote, Satzungen und Rechte bewahren, die ich dir heute gebiete, daß du sie tuest! (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17)

Ermutigung und Segensverheißung für die Einnahme des Landes

12 Und es wird geschehen, wenn ihr diese Rechte höret, sie bewahret und tut, so wird der HERR, dein Gott, auch dir den Bund und die Gnade bewahren, die er deinen Vätern geschworen hat. (2. Mose 23.22) 13 Und er wird dich lieben und dich segnen und mehren; er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Korn, deinen Most und dein Öl, den Wurf deiner Kühe und die Zucht deiner Schafe, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben. 14 Du wirst vor allen Völkern gesegnet werden. Es wird kein Unfruchtbarer und keine Unfruchtbare unter dir sein, auch nicht unter deinem Vieh. 15 Der HERR wird alle Krankheiten von dir tun und wird keine von den bösen Seuchen der Ägypter, die du gesehen hast, auf dich legen, sondern wird sie allen denen zufügen, die dich hassen. 16 Du wirst alle Völker verschlingen, die der HERR, dein Gott, dir gibt. Dein Auge soll ihrer nicht schonen, und du sollst ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir zur Schlinge werden. (Josua 23.13) 17 Wirst du aber in deinem Herzen sagen: Diese Völker sind zahlreicher als ich, wie kann ich sie vertreiben? (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 so fürchte dich nicht vor ihnen! Gedenke doch an das, was der HERR, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern getan hat; 19 an die gewaltigen Proben, die du mit Augen gesehen hast, an die Zeichen und Wunder und an die mächtige Hand und den ausgestreckten Arm, womit der HERR, dein Gott, dich ausführte. Also wird der HERR, dein Gott, allen Völkern tun, vor denen du dich fürchtest! (5. Mose 4.34) 20 Dazu wird der HERR, dein Gott, Hornissen unter sie senden, um die Übriggebliebenen umzubringen, die sich vor dir verbergen. (2. Mose 23.28-30) 21 Laß dir nicht grauen vor ihnen, denn der HERR, dein Gott, ist unter dir, ein großer und schrecklicher Gott. 22 Und zwar wird der HERR, dein Gott, diese Völker nach und nach vertreiben; du kannst sie nicht rasch aufreiben, sonst würden sich die Tiere des Feldes zu deinem Schaden vermehren. 23 Der HERR, dein Gott, wird sie vor dir hingeben und sie in große Verwirrung bringen, bis sie vertilgt sind. 24 Und er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du sollst ihre Namen unter dem Himmel austilgen. Niemand wird dir widerstehen, bis du sie vertilgt hast. 25 Die Bilder ihrer Götter sollst du mit Feuer verbrennen; und du sollst nicht begehren des Silbers oder Goldes, das daran ist, und es nicht zu dir nehmen, daß du nicht dadurch gefangen werdest; denn solches ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 26 Darum sollst du den Greuel nicht in dein Haus bringen, daß du nicht in den gleichen Bann kommest wie sie; sie sollen dir ein Abscheu und ein Greuel sein; denn sie sind dem Bann verfallen! (Josua 7.11)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)