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5. Mose - Kapitel 6

Gottesfurcht und Gehorsam – die Voraussetzungen des Segens

1 Dies sind die Gebote, Satzungen und Rechte, die der HERR, euer Gott, euch zu lehren geboten hat, daß ihr sie tun sollt im Lande, dahin ihr ziehet, um es einzunehmen; 2 daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest und beobachtest alle seine Satzungen und Gebote, die ich dir gebiete, du und deine Kinder und deine Kindeskinder alle Tage deines Lebens, auf daß du lange lebest. 3 So höre nun, Israel, und siehe, daß du sie tuest, daß es dir wohl gehe und ihr sehr gemehret werdet im Lande, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, versprochen hat.

Das Gebot, den HERRN zu lieben und sein Wort zu bewahren

4 Höre Israel, der HERR ist unser Gott, der HERR allein. (Markus 12.29) (1. Korinther 8.4) (1. Korinther 8.6) 5 Und du sollst den HERRN, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit aller deiner Kraft! (5. Mose 10.12) (Matthäus 22.37) 6 Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du auf dem Herzen tragen, (5. Mose 11.18-20) 7 und du sollst sie deinen Kindern fleißig einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst; (1. Mose 18.19) 8 und du sollst sie zum Zeichen auf deine Hand binden, und sie sollen dir zum Schmuck zwischen deinen Augen sein; (2. Mose 13.9) 9 und du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben.

Warnung vor Untreue und Götzendienst im Land Kanaan

10 Wenn dich nun der HERR, dein Gott, in das Land bringen wird, das er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, daß er dir große und gute Städte gebe, die du nicht gebaut hast, 11 und Häuser, alles Guten voll, die du nicht gebaut hast, und ausgehauene Brunnen, die du nicht ausgehauen hast, Weinberge und Ölbäume, die du nicht gepflanzt hast, und wenn du davon essen und satt werden wirst, (5. Mose 8.10) 12 so hüte dich, des HERRN zu vergessen, der dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Diensthause, geführt hat; 13 sondern du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten und ihm dienen und bei seinem Namen schwören; (5. Mose 10.20) (Matthäus 4.10) 14 und ihr sollt nicht andern Göttern nachfolgen, den Göttern der Völker, die um euch her sind. 15 Denn der HERR, dein Gott, der in deiner Mitte wohnt, ist ein eifersüchtiger Gott; es könnte der Zorn des HERRN, deines Gottes, über dir entbrennen und dich von der Erde vertilgen. (2. Mose 20.5) 16 Ihr sollt den HERRN, euren Gott, nicht versuchen, wie ihr ihn zu Massa versucht habt! (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) (Matthäus 4.7) 17 Beobachtet genau die Gebote des HERRN, eures Gottes, und seine Zeugnisse und seine Satzungen, die er dir geboten hat, 18 daß du tuest, was recht und gut ist vor den Augen des HERRN, damit es dir wohl gehe und du hineinkommest und das gute Land einnehmest, das der HERR deinen Vätern zugeschworen hat, 19 und alle deine Feinde vor dir her verjagest; wie der HERR geredet hat. (2. Mose 23.27-28)

Das Zeugnis der Erretteten vor ihren Kindern

20 Wenn dich nun dein Sohn in Zukunft fragen und sagen wird: Was sind das für Zeugnisse, Satzungen und Rechte, die euch der HERR, unser Gott, geboten hat? (2. Mose 13.14) 21 So sollst du deinem Sohne sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und der HERR führte uns mit mächtiger Hand aus Ägypten, (Psalm 44.2) 22 und der HERR tat vor unsern Augen große und schlimme Zeichen und Wunder in Ägypten an dem Pharao und an seinem ganzen Hause 23 und führte uns von dannen aus, daß er uns hierher brächte und uns das Land gäbe, das er unsern Vätern geschworen hat. 24 Darum hat uns der Herr geboten, alle diese Satzungen zu halten, daß wir den HERRN, unsern Gott, fürchten und es uns wohl gehe alle Tage und wir am Leben erhalten werden, wie es heute der Fall ist. 25 Und es wird uns zur Gerechtigkeit dienen, wenn wir darauf achten, alle diese Gebote vor dem HERRN, unserm Gott, zu tun, wie er uns geboten hat.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)