Gottesfurcht und Gehorsam – die Voraussetzungen des Segens
1Dies sind die Gebote, Satzungen und Rechte, die der HERR, euer Gott, euch zu lehren geboten hat, daß ihr sie tun sollt im Lande, dahin ihr ziehet, um es einzunehmen;2daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest und beobachtest alle seine Satzungen und Gebote, die ich dir gebiete, du und deine Kinder und deine Kindeskinder alle Tage deines Lebens, auf daß du lange lebest.3So höre nun, Israel, und siehe, daß du sie tuest, daß es dir wohl gehe und ihr sehr gemehret werdet im Lande, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, versprochen hat.
Das Gebot, den HERRN zu lieben und sein Wort zu bewahren
4Höre Israel, der HERR ist unser Gott, der HERR allein.(Markus 12.29)(1. Korinther 8.4)(1. Korinther 8.6)5Und du sollst den HERRN, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit aller deiner Kraft!(5. Mose 10.12)(Matthäus 22.37)6Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du auf dem Herzen tragen,(5. Mose 11.18-20)7und du sollst sie deinen Kindern fleißig einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst;(1. Mose 18.19)8und du sollst sie zum Zeichen auf deine Hand binden, und sie sollen dir zum Schmuck zwischen deinen Augen sein;(2. Mose 13.9)9und du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben.
Warnung vor Untreue und Götzendienst im Land Kanaan
10Wenn dich nun der HERR, dein Gott, in das Land bringen wird, das er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, daß er dir große und gute Städte gebe, die du nicht gebaut hast,11und Häuser, alles Guten voll, die du nicht gebaut hast, und ausgehauene Brunnen, die du nicht ausgehauen hast, Weinberge und Ölbäume, die du nicht gepflanzt hast, und wenn du davon essen und satt werden wirst,(5. Mose 8.10)12so hüte dich, des HERRN zu vergessen, der dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Diensthause, geführt hat;13sondern du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten und ihm dienen und bei seinem Namen schwören;(5. Mose 10.20)(Matthäus 4.10)14und ihr sollt nicht andern Göttern nachfolgen, den Göttern der Völker, die um euch her sind.15Denn der HERR, dein Gott, der in deiner Mitte wohnt, ist ein eifersüchtiger Gott; es könnte der Zorn des HERRN, deines Gottes, über dir entbrennen und dich von der Erde vertilgen.(2. Mose 20.5)16Ihr sollt den HERRN, euren Gott, nicht versuchen, wie ihr ihn zu Massa versucht habt!(2. Mose 17.2)(2. Mose 17.7)(Matthäus 4.7)17Beobachtet genau die Gebote des HERRN, eures Gottes, und seine Zeugnisse und seine Satzungen, die er dir geboten hat,18daß du tuest, was recht und gut ist vor den Augen des HERRN, damit es dir wohl gehe und du hineinkommest und das gute Land einnehmest, das der HERR deinen Vätern zugeschworen hat,19und alle deine Feinde vor dir her verjagest; wie der HERR geredet hat.(2. Mose 23.27-28)
Das Zeugnis der Erretteten vor ihren Kindern
20Wenn dich nun dein Sohn in Zukunft fragen und sagen wird: Was sind das für Zeugnisse, Satzungen und Rechte, die euch der HERR, unser Gott, geboten hat?(2. Mose 13.14)21So sollst du deinem Sohne sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und der HERR führte uns mit mächtiger Hand aus Ägypten,(Psalm 44.2)22und der HERR tat vor unsern Augen große und schlimme Zeichen und Wunder in Ägypten an dem Pharao und an seinem ganzen Hause23und führte uns von dannen aus, daß er uns hierher brächte und uns das Land gäbe, das er unsern Vätern geschworen hat.24Darum hat uns der Herr geboten, alle diese Satzungen zu halten, daß wir den HERRN, unsern Gott, fürchten und es uns wohl gehe alle Tage und wir am Leben erhalten werden, wie es heute der Fall ist.25Und es wird uns zur Gerechtigkeit dienen, wenn wir darauf achten, alle diese Gebote vor dem HERRN, unserm Gott, zu tun, wie er uns geboten hat.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.